Maklerverhalten.... ?

Hallo,
wir moechten in Berlin ein Haus kaufen , haben auch etwas gefunden , was uns zusagt.
Wir wollen ,da Laien,auf jeden Fall einen Bausachverstaendigen beauftragen, der sich das Haus erst mal anschaut.
Bevor wir aber bereits Kosten auf uns nehmen,wollten wir vorher gerne einen Grundbuchauszug sehen ,um sicher zu sein , dass es hier nicht bereits Hindernisse gibt. Und da gibt es Probleme.

Der Makler schreibt :” …noch bestehende Grundschulden in Abt. III, die noch geringfuegig valutieren, werden mit der Abwicklung des Kaufvertrages geloescht, so dass ein lastenfreies Grundstuck hier dann an den neuen Eigentumer ubertragen werden kann. Sie koennen uns hier und einem deutschen Grundbuch trauen und eine Gefahr irgendeiner Art besteht fur Sie dadurch nicht! ”
Er schreibt weiter:” Bei einer klar formulierten Kaufabsicht mit
gegenseitig akzeptiertem Kaufpreis versteht es sich dann aber von selbst,dass wir mit dem Grundbuchauszug dann die von uns gegebenen Erklaerungen zum Grundbuchstand auch beweisen. Diese Vorgehensweise erfolgt auch zum Schutz der Objekte und des letztendlich neuen Eigentumers”

Und wie sieht es mit dem Schutz des Kaeufers aus ?

Nach einigem Hin und Her heisst es nun , dass bei einer nochmaligen Besichtigung auch eine Grundbucheinsicht vorgenommen werden koennte.
Da wir z.Z.im Ausland leben ,waere auch das schon mit zusaetzlichen Kosten verbunden .Aber sei es drum, wenn wir denn einen Schritt weiter kaemen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.Bevor wir hier in irgendwelche Verhandlungen einsteigen , oder gar Zusagen machen , wollen wir Fakten auf der Hand haben.Fuer uns saehe eine sinnvolle Abwicklung so aus: Einsicht eines aktuellen Grundbuchauszuges,danach Beauftragung des Sachverstaendigen und mit dem noetigen Wissen und den Fakten ueber den Gebauedezustand etc.gibt es dann auch eine Basis fuer Verhandlungen.
Generell ist das Haus ,und das haben wir auch bereits gesagt, im Vergleich mit aehnlichen Objekten, im Preis etwas hoch…

Wir suchen seit einiger Zeit , haben inzwischen unsere Erfahrungen gesammelt und finden dieses Verhalten sehr eigenartig , als gaebe es etwas zu verbergen.Dazu auch staendig Druck , bereits jetzt eine Kaufabsicht zum angegebenen Kaufpreis zu unterschreiben,was unsere Skepsis eher verstaerkt.

Was sagen denn die Fachleute dazu ?
do

So lange da keine Nutzungsrechte auf dem Grundstück eingetragen sind, werden alle anderen Abteilungen in der Regel (kann auch im Kaufvertrag beim Notar diskutiert und festgehalten werden) mit dem Kauf gelöscht - dafür sorgt in Deutschland der Notar. Viele Eintragungen können erst gelöscht werden, wenn der Kaufpreis geflossen ist, da das irgendwelche Verbindlichkeiten gegenüber der Bank oder irgendwelchen Versicherungen sind, weil die Leute das Haus mit einem zusätzlichen Kredit belastet haben… Dh. ihr zahlt den Kaufpreis, ggf geht das direkt an die Gläubiger - diese lassen sich austragen - der Diffeenzbetrag/Restbetrag geht an den Verkäufer - ihr werdet eingetragen…alles völlig ohne Risiko für Euch.

Kosten die Euch entstehen, wenn es da Porbleme gibt, kann man sich vom Verkäufer bezahlen lassen - alles eine Frage des ausgehandelten Vertrags.

Wie es aussieht, wenn das Objekt höher belastet ist, als ihr zu zahlen beriet seid, kann ich Dir incht sagen - aber auch da gibt es sicherlich eine Lösung die Euch als Käufer schützt - fragt da mal nen Notar.

Dass ich als Makler nicht sagen will, wer oder was wie hoch in der Abteilung eingetragen ist ist doch wohl klar… dann wüsste der Käufer ja, dass ich klamm bin und verkaufen muss… ich würde da noch ein wenig verhandeln… irgendwann knickt jeder ein, der verkaufen muss… ggf. würde ich vorher mit nem Gutachter das Haus noch mal besichtigen, damit ihr dann ein realistischesn Angebot machen könnt… viele glauben ihr Objekt sie Wunder was Wert, eben weil sie das Geld brauchen und sehen nicht, dass diverse Dinge nicht mehr Stand der Technik sind…

Hallo,

sag dem Markler einfach, dass wenn er den GB-Auszug nicht sofort rausrückt, ihr zum nächsten Notar rennen werdet, und euch von dem einen Auszug besorgen lasst. Das kostet nur ein Taschengeld.

Ansonsten ist es natürlich schon so, dass Eigentümer schon darauf bedacht sind, dass GB-Auszüge, insbesondere mit den Belastungen, nicht offen rumliegen und für jedermann zur Einsicht offen sind. Daher braucht es eben schon ein berechtigtes Interesse zur Einsicht. Andererseits weiß man aber auch, dass man mit ernsten Interessenten mit offenen Karten spielen muss.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass Laien mit GB-Auszügen oft nichs anzufangen wissen, da GB-Auszüge auch nur einen Teil der Wahrheit darstellen. Klassischer Fall ist die hier angesprochene nur noch geringe Valutierung von Darlehen, die durch den Verkauf abgelöst werden. Da stehen dann ggf. im GB fünf Grundschulden über Unsummen drin, und dem Kaufinteressenten wird gleich schlecht. Tatsächlich aber valutieren vier davon schon seit Jahren nicht mehr (d.h. der damit gesichterte Kredit wurde zurückbezahlt), und die letzte nur noch mit ein paar Euro. Trotzdem steht sie bis zur Löschung mit dem vollen Betrag im Grundbuch. Und die vier nicht mehr valutierenden wurden einfach nur aus Kostengründen bislang nicht gelöscht, Löschungsbewilligungen liegen aber schon seit ewigen Zeiten in der Schublade des Eigentümers. D.h. statt der vom Laien angenommen katastrophalen Überschuldung des Objekts aufgrund falscher Interpretation des GBs ist tatsächlich alles wunderbar in Ordnung (weshalb man auch leider den Preis nicht drücken kann, da der Eigentümer keinesweg gezwungen ist zu verkaufen).

Also Einsicht nehmen auf jeden Fall, notfalls besorgt man sich den GB-Auszug eben anderweitig. Dann aber vom Fachmann anschauen lassen, der weiß, was der GB-Inhalt wirklich bedeutet und in der Lage ist die richtigen weiteren Fragen zu stellen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

aus dem Grundbuch waeren ausser ev. Nutzungsrechten ja auch noch andere Dinge ersichtlich , die fuer uns von vornherein einen Kauf ausschliessen koennten.
Gutachter, Anreise, Hotel etc - das sind in unserem Fall nicht unerhebliche Zusatzkosten, die wir natuerlich,wenn moeglich,niedrig halten moechten, insbesonders wenn ein Kauf nach Grundbucheinsicht schon hinfaellig wuerde.
Wir haben wenigstens 2 Vergleichsobjekte, die bei aehnlichem Preis,aehnlicher Groesse etc. erheblich mehr bieten.Dieses Objekt waere von der Lage - Freunde,Arzt -fuer uns etwas guenstiger,hat aber auch ein wenig mehr Verkehrslaerm .Ueber den Preis muesste in jedem Fall verhandelt werden. Dass hier moeglicherweise eine hoehere Belastung dahinter steht , ist wohl wahrscheinlich.

Danke fuer die schnelle Antwort.
do

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Hallo,

sag dem Markler einfach, dass wenn er den GB-Auszug nicht
sofort rausrückt, ihr zum nächsten Notar rennen werdet, und
euch von dem einen Auszug besorgen lasst. Das kostet nur ein
Taschengeld.

Hallo,
daran hatten wir auch schon gedacht, da ja bei Berechtigung ,z.B. vom Notar es online abrufbar waere.

Also Einsicht nehmen auf jeden Fall, notfalls besorgt man sich
den GB-Auszug eben anderweitig. Dann aber vom Fachmann
anschauen lassen, der weiß, was der GB-Inhalt wirklich
bedeutet und in der Lage ist die richtigen weiteren Fragen zu
stellen.

Danke fuer den Rat. Bestaerkt uns in dem, was wir vorhatten.
Gruss,
do

Hallo,

fordert einfach nochmal den aktuelle Grundbuchauszug vom Makler mit Nachdruck. Räumt ihm einfach das Recht der Schwärzung der Gläubiger und des Grundschuldbetrages in Abt.III ein. Diese Angaben sind sowieso nicht weiter relevant für Euch.
Ansonsten kann auch ein Kaufvertragsentwurf die wichtigen Grundbuchdaten hergeben. Wichtig ist halt, dass alle Belastungen aus Abt.III bei Kauf gelöscht werden und Ihr die evtl. eingetragenen Rechte der Abt. II (Realrechte) erkennen könnt. Der Entwurf kostet den Makler erstmal mehr als die Grundbuchkopie.

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Inzwischen wird Grundbucheinsicht angeboten.
Mal sehen , wie es denn nun weitergeht.
Danke fuer alle Infos.
do

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