Maklerversäumnis - was tun?

Moin,

ich will demnächst umziehen und habe über einen Makler eine Wohnung gefunden. Diese hatte ein paar Mängel (ungestrichen, Laminat aufgequollen…). Der Makler meinte, er verstünde gar nicht, wie man die Wohnung so hat abnehmen können und wollte die Mängel zwecks Behebung an den Vermieter weiterleiten. Ich sollte dann ne Menge Unterlagen zum Makler hinschicken und habe das per Email getan, bei der ich dann auch gleich noch fragte, ob er die Mängel weitergeleitet hat. Es kam dann nur die Antwort, daß ich die Zusage hätte und er den Mietvertrag fertigmachen würde. Der kam dann auch vorgestern und ich sollte den bis gestern unterschreiben und zurückschicken und dann auch die Provision zahlen. Hab ich alles gemacht, ihm gemailt, daß alles auf dem Weg ist und nochmal wegen der Mängel gefragt. Da er mir nicht antwortete, hab ich heute dann direkt beim Vermieter angerufen. Der sagte mir, er wüßte nichts von irgendwelchen Mängeln. Ich sollte dann eine Mail schicken mit den Mängeln und sie würden zwar sehen, ob das alles gemacht werden könne, könnten aber nichts zusichern. Eventuell müßte der Mietbeginn verschoben werden.

Jetzt frage ich mich, ob ich den Makler irgendwie wegen dieser Sache belangen kann. Eine Verzögerung des Mietbeginns kommt auf keinen Fall in Frage. Ich bin da grad ein bisschen ratlos und stinksauer. Was kann ich jetzt tun?

Moin,

Hallo,

wenn der Vermieter von den Mängeln nichts wusste kann dies mehrere Gründen haben;
die Wohnung wurde nicht vom Vermieter vorher abgenommen,
oder
der Vermieter hat die Wohnung vom Vormieter abgenommen aber dies
als "verbrauchsübliche " Abnutzung durchgehen lassen.

Generell ist für die Mängelbeseitigung, sofern dies als Mangel seitens des Vermieters gilt, der Vermieter zuständig.
Ob oder ob der Makler die Mängel nicht weiter geleitet hat, dürfte vermutlich „Aussage gegen Aussage“ stehen.
Evtl. wäre der Umzug etwas schwieriger zu gestalten.

lG