Maklerverträge

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich habe ein Haus welches ich und meine Schwester über einen Makler verkaufen wollte. das will ich aber nicht mehr, weil es das Haus meiner mutter ist und sie im Altersheim nicht klar kommt. Ich möchte das meine Mutter wieder zurück in ihr Haus kommt und ich sie dann pflege. Ein Gutachten über das Haus mit Grundstück wird mit 185200Euro beziffert. Der Maklervertrag ging bis 30.11.09. Nun hat er aber vorher angekündigt einen Käufer zu haben und hat einen Vorvertrag über 162000 Euro geschickt. Im Vertrag steht das er auch übergreifend nach Vertragende ein Anspruch auf Prov hat. In diesem fall will er 7200Euro Komme ich da irgendwie raus ohne die Prov zu bezahlen. Danke im vorraus.
Gruß : Angela

Hallo Angela,

das ist alles Quatsch. Lassen Sie sich nur nichts erzählen und bleiben Sie ruhig.

Sie müssen natürlich nicht verkaufen und der Makler hat auch keinen Anspruch auf Provision, wenn er kein Geschäft zustande bringt (=Abschluss). Allenfalls vllt. auf „Aufwendungsersatz“, wenn Sie bereits innerhalb der Vertragslaufzeit Ihre Verkaufsabsichten eingestellt hatten. Dies muss aber vereinbart gewesen sein (§652, Abs. 2 BGB).

Auch das Thema Vorverträge ist quatsch, wenn nicht notariell vereinbart.

Also zahlen Sie nichts, zumind. nicht ungeprüft. Falls es Schwierigkeiten gibt, melden!

Hinweis: Der guten Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern ausschließlich meine pers. Meinung darstellt, die auf eigenen Erfahrungen und Wissen basiert.

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich habe ein Haus welches ich und meine Schwester über
einen Makler verkaufen wollte. das will ich aber nicht mehr,

Nun hat er aber vorher

angekündigt einen Käufer zu haben und hat einen Vorvertrag
über 162000 Euro geschickt. Im Vertrag steht das er auch
übergreifend nach Vertragende ein Anspruch auf Prov hat. In
diesem fall will er 7200Euro Komme ich da irgendwie raus ohne
die Prov zu bezahlen. Danke im vorraus.
Gruß : Angela