Maklervertrag

Hallo allerseits!

Wann ist bei Vermittlung einer Wohnung durch Makler ein Maklervertrag zustande gekommen?

Angenommen eine Person meldet sich auf eine Wohnungsannonce in der Tageszeitung bei einem Makler, besichtigt die Wohnung und erhält eine Zusage zur Miete der Wohnung. Von einer Courtage oder Maklerprovision ist nicht die Rede, vom Makler wird erst bei Vertragsunterzeichnung die Rechnung (zwei Monatsmieten plus 16%) präsentiert (sogar danach: erst bei Schlüsselübergabe nach Kautionsbereitstellung). Ist der Mieter zur Zahlung verpflichtet? Ist hier ein Maklervertrag durch eindeutiges Verhalten zustande gekommen? Ist die Rechnung akzeptiert, dadurch dass der Mieter sie entgegengenommen hat?

Vielen Dank für Eure Anmerkungen,
viele Grüße,
Volker

Hallo allerseits!

Wann ist bei Vermittlung einer Wohnung durch Makler ein
Maklervertrag zustande gekommen?

Angenommen eine Person meldet sich auf eine Wohnungsannonce in
der Tageszeitung bei einem Makler, besichtigt die Wohnung und
erhält eine Zusage zur Miete der Wohnung. Von einer Courtage
oder Maklerprovision ist nicht die Rede, vom Makler wird erst
bei Vertragsunterzeichnung die Rechnung (zwei Monatsmieten
plus 16%) präsentiert (sogar danach: erst bei
Schlüsselübergabe nach Kautionsbereitstellung). Ist der Mieter
zur Zahlung verpflichtet? Ist hier ein Maklervertrag durch
eindeutiges Verhalten zustande gekommen? Ist die Rechnung
akzeptiert, dadurch dass der Mieter sie entgegengenommen hat?

Hallo Volkjer,

der gesamte geschilderte Ablauf ist Indiz, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist. Der Mieter muss zahlen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich habs ja befürchtet (für den Mieter), aber gehofft, hat der Mieter ja doch…

Gruß, Volker