Maklervertrag

Hallo,

Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich aus einem Versicherungsmaklervertrag?

Bedeutet es nur, dass der Makler mich ab dann informiert, wenn „bessere“ Versicherungen auf dem Markt sind, was er sonst ja nicht machen würde?
Kann man dann nicht mehr so einfach den Makler wechseln?
Kann der Makler von sich aus, meine Versicherungen durchleuchten?

Bisher habe ich es so gehandhabt, dass ich einfach den Makler beauftragt habe, wenn ICH etwas ändern wollte… und das hat mir bisher gereicht. Fest an einen Makler wollte ich mich eigentlich nicht binden.

Gruß, kurambu

Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich aus einem
Versicherungsmaklervertrag?

Das hängt davon ab, was in dem Vertrag drinsteht. Im Extremfall ist Dir das eigenständige Abschließen von Versicherungen untersagt.

Bedeutet es nur, dass der Makler mich ab dann informiert, wenn
„bessere“ Versicherungen auf dem Markt sind, was er sonst ja
nicht machen würde?

siehe oben

Kann man dann nicht mehr so einfach den Makler wechseln?

Jeder Maklervertrag ist kündbar, also ist wechseln immer möglich.

Kann der Makler von sich aus, meine Versicherungen
durchleuchten?

Das sollte er unbedingt tun, damit er dich vernünftig beraten kann (wenn Du das willst).

Bisher habe ich es so gehandhabt, dass ich einfach den Makler
beauftragt habe, wenn ICH etwas ändern wollte… und das hat
mir bisher gereicht. Fest an einen Makler wollte ich mich
eigentlich nicht binden.

Dann belaß es dabei und schließe keinen Maklervertrag ab.

Hallo,

Sorry, aber ich muss dazu mal was sagen.

Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich aus einem
Versicherungsmaklervertrag?

Vorteil: Der Kunde muss sich nicht mehr um Versicherungsangelegenheiten kümmern; z.B: Korrespondenz mit Versicherungsunternehmen, sämtlicher Schriftwechsel, Telefonat, Kündigungen können vom Makler erledigt werden. Das heißt: kein Kunde mus sich mit irgendwelchen Sachbearbeitern ärgern oder streiten, er spart sich die Telefonkosten und Porto.
Erhält der Kunde einen Nachtrag aufgrund Dynamik und möchte diese nicht annehmen, so kann er dies dem Makler übergeben.

Der Makler unterstützt und führt die gesamte Abwicklung im Schadensfall sämtlicher von Ihm betreuter Verträge. (das sind meist alle)Das hat zum Vorteil,dass der Makler oftmals aufgrund besserer Beziehungen höhere Ergebnisse erzielen kann.

Der Makler überprüft in angemessen Abständen jede einzelne Versicherung im Hinblick auf Umfang, Preis-Leistungsverhältnis und Angemessenheit. Er informiert über Verbesserungsmöglichkeiten und gibt entsprechend Änderungsangebote oder Umstellungsmöglichkeiten bekannt. Das macht er auch mit den Verträgen die er selber abgeschlossen hat.

Und um eins mal klar zu stellen. KEIN Makler entmündigt einen Kunden und entscheidet ohne Rücksprache mit dem Kunden was geschehen soll.
Erst nach Absprache kann dieser Kündigungen aussprechen und neue Versicherungen abschließen.

Wenn der Kunde seine Haftpflicht bei Versicherer X behalten möchte, weil er der X immer vertraut hat, wird der Makler auf event. Schlechterstellungen hinweisen, diesen Vertrag aber nicht kündigen.

Welche Vorteile genießt der Kunde noch ? Kunde A kauft am Freitag morgen ein Boot und faxt seinem Makler den Vertrag. Dieser muss dann durch konkludentes Handeln dafür sorgen, dass das Boot des Kunden versichert ist. Und zwar gleich ab Freitag.

Der Makler genießt die Freiheit sich Produktspezifisch seine Vesicherungspartner auszusuchen.

UND das allerbsete ! Der Kunde, welcher einen Maklervertrag eingeht, kann diesen jederzeit kündigen. Der Makler ist IMMER in der Haftung. IMMer, für alles was er sagt oder verspricht. ER ist in der Pflicht jedes einzelne Telefonat und jeden Brief zu dokumentieren.

Das heißt, wenn z.B ein Kunde im April bekannt gab, das er Versicherung Y zum September kündigen möchte und aber der Makler dies vergißt, könnt Ihr Euch ja vorstellen wer die Prämie für die nächste Versicherungsperiode zahlt.

Der Makler muss immer mehrere Angebote machen.(ca. 3) Somit vermeidet er eine zu einseitige Angebotserstellung.

Nachteil: Die Tätigkeit eines Makler ist eine Dienstleistung und kostet natürlich was. 100-200 € p.a sind die Regel.

Bedeutet es nur, dass der Makler mich ab dann informiert, wenn
„bessere“ Versicherungen auf dem Markt sind, was er sonst ja
nicht machen würde?

ja !

Kann man dann nicht mehr so einfach den Makler wechseln?

doch, jederzeit

Kann der Makler von sich aus, meine Versicherungen
durchleuchten?

das sollte er ständig machen.

Bisher habe ich es so gehandhabt, dass ich einfach den Makler
beauftragt habe, wenn ICH etwas ändern wollte… und das hat
mir bisher gereicht. Fest an einen Makler wollte ich mich
eigentlich nicht binden.

einfach mal ausprobieren, Nach und Vorteile abwägen

Meine persönliche Empfehlung: Nicht einen X-beliebigen Makler aus dem Telefonbuch vertrauen, sondern Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis wahrnehmen.

Letztendlich strebt ein Makler ein langes Geshäftsverhältnis mit seinen Kunden an. Das heißt, dass der seriöse Makler sich jeden Schritt 3 mal überlegt. Den schlechte Mundpropaganda verteilt sich 10 mal schneller als eine Empfehlung.

Es freut mich weitergeholfen zu haben

Alex

Hallo Alex,

Nachteil: Die Tätigkeit eines Makler ist eine Dienstleistung
und kostet natürlich was. 100-200 € p.a sind die Regel.

sag mir doch mal bitte welcher Makler 100-200 Euro pro Jahr nimmt und wo steht, dass ein Makler dafür Geld nehmen darf.

Viele Grüße

Ralf

Hallo Ralf

Nachteil: Die Tätigkeit eines Makler ist eine Dienstleistung
und kostet natürlich was. 100-200 € p.a sind die Regel.

sag mir doch mal bitte welcher Makler 100-200 Euro pro Jahr
nimmt und wo steht, dass ein Makler dafür Geld nehmen darf.

Ganz einfach. Wir machen das so. Ich arbeite bei einem 7 Mann starken Makler. Die Maklergebühr ist nicht als Honorar anzusehen, das ist nicht erlaubt.

Es dient nur als eine Art Aufwandsentschädigung. Dafür bekommt der Kunde ständig und laufend Informationen zu „seinen“ Versicherungsverträgen, über etwaige Verbesserungen oder Neuigkeiten. Außerdem,wenn vorhanden, Depotauszüge, Wertentwicklungen, Umschuldungsmöglichkeiten für laufende Finanzierungen.

Und wo steht das ? Es ist nirgendswo festgehalten, dass für bestimmte Tätigkeiten (zum Beispiel eine jährliche Analyse), nicht die Beratung, kein Entgelt verlangt werden darf. Rechtlich abgesichert, von Anwälten und schon hundertfach bewährt.

Der Großteil der Makler verlangt aber nichts.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Alex

Ganz einfach. Wir machen das so. Ich arbeite bei einem 7 Mann
starken Makler.

keine Sekretärin dabei??? :smiley:

Und wo steht das ? Es ist nirgendswo festgehalten, dass für
bestimmte Tätigkeiten (zum Beispiel eine jährliche Analyse),
nicht die Beratung, kein Entgelt verlangt werden darf.
Rechtlich abgesichert, von Anwälten und schon hundertfach
bewährt.

Ich sach mal so, schön blöd der Kunde, der das bezahlt, wo er es woanders kostenlos kriegen kann.

Makler erhalten Ihre Dienstleistung IN DER REGEL! über die Courtagezahlungen der Versicherungen vergütet. Da die indirekt von den Versicherungsnehmern bezahlt werden, haben die eigentlich mit Zahlung ihrer Prämien genug getan, die Dienste ihres Makler zu bezahlen.

Der Großteil der Makler verlangt aber nichts.

Genau das ist der Punkt…es ist kurz gesagt unüblich und keinesfalls die Regel, wie von Dir ursprünglich dargestellt.

Gruß Maid

Ganz einfach. Wir machen das so. Ich arbeite bei einem 7 Mann
starken Makler.

keine Sekretärin dabei??? :smiley:

Hi Hi, sorry. Klar haben wir 2 Damen im Hause.

Ich sach mal so, schön blöd der Kunde, der das bezahlt, wo er
es woanders kostenlos kriegen kann.

Sehr einfach, erst mal alle Kunden als blöd hinzustellen. Ich weiß ja nicht ob du die gesamte Palette der Dienstleistungen eines Maklers kennst.

Wir haben über 1000 Kunden in Oberbayern und davon haben fast die Hälfte einen Maklervertrag und das schon seit mehreren Jahren. Teilweise seit über 6 Jahre.

Aber da jeder Kunde selbst für sich sprechen kann, entscheidet er von wem er sich betreuen lässt.

Makler erhalten Ihre Dienstleistung IN DER REGEL! über die
Courtagezahlungen der Versicherungen vergütet. Da die indirekt
von den Versicherungsnehmern bezahlt werden, haben die
eigentlich mit Zahlung ihrer Prämien genug getan, die Dienste
ihres Makler zu bezahlen.

Nein, so einfach ist das nicht. Stell dir vor, ein Kunde wird Maklerkunde und hat verschiedene Sachverischerungsverträge und ist im Berreich Vermögenssicherung und Vermögensauffbau gut abgesichert. Dann biete ich Ihm erst mal keine neuen Produkte an. Und von der Bestandsprov. kann ja keiner leben. Und es gibt ja auch Kunden mit Versicherungen von Gesellschaften, mit denen der Makler nicht zusammenarbeitet. Es bringt ja nichts mit jeden VR zusammenzuarbeiten, wenn der Makler die Produkte nicht favorisiert.

Dann erhält er gar nichts, und der Kunde genießt die Vorteile und freut sich das er Dienstleistungen zum Nulltarif bekommt.

Der Großteil der Makler verlangt aber nichts.

Genau das ist der Punkt…es ist kurz gesagt unüblich und
keinesfalls die Regel, wie von Dir ursprünglich dargestellt.

Aus Gesprächen bei Maklerveranstaltungen mit anderen Maklern weiß ich, dass doch einige Makler Aufwandsentschädigungen nehmen.

Liegt ja bei jedem selbst.

Alex

Ich
weiß ja nicht ob du die gesamte Palette der Dienstleistungen
eines Maklers kennst.

Ich denke schon.

Wir haben über 1000 Kunden in Oberbayern und davon haben fast
die Hälfte einen Maklervertrag und das schon seit mehreren
Jahren. Teilweise seit über 6 Jahre.

Dagegen ist nix einzuwenden.

Makler erhalten Ihre Dienstleistung IN DER REGEL! über die
Courtagezahlungen der Versicherungen vergütet. Da die indirekt
von den Versicherungsnehmern bezahlt werden, haben die
eigentlich mit Zahlung ihrer Prämien genug getan, die Dienste
ihres Makler zu bezahlen.

Nein, so einfach ist das nicht.

Aber natürlich.

Stell dir vor, ein Kunde wird
Maklerkunde und hat verschiedene Sachverischerungsverträge und
ist im Berreich Vermögenssicherung und Vermögensauffbau gut
abgesichert. Dann biete ich Ihm erst mal keine neuen Produkte
an.

Was bietest Du ihm denn dann überhaupt an? Dein freundliches Lächeln?

Und von der Bestandsprov. kann ja keiner leben.

LOL…in der REGEL haben Makler keine BP und AP sondern eben Courtagen, die unterscheidet nicht zwischen Abschluss und Betreuung. Da sieht es mir ein wenig so aus, als wolltet Ihr nicht auf die fetten AP verzichten, dann aber den Kunden doppelt abkassieren.

Und es
gibt ja auch Kunden mit Versicherungen von Gesellschaften, mit
denen der Makler nicht zusammenarbeitet. Es bringt ja nichts
mit jeden VR zusammenzuarbeiten, wenn der Makler die Produkte
nicht favorisiert.

Das ist dann halt mal Pech, kommt aber eher selten vor und selbst dann gibt es die Möglichkeit mit den Gesellschaften Sonderzahlungen zu vereinbaren, die wollen ja auch nicht unbedingt ihr Geschäft verlieren.

Dann erhält er gar nichts, und der Kunde genießt die Vorteile
und freut sich das er Dienstleistungen zum Nulltarif bekommt.

siehe oben

Der Großteil der Makler verlangt aber nichts.

Genau das ist der Punkt…es ist kurz gesagt unüblich und
keinesfalls die Regel, wie von Dir ursprünglich dargestellt.

Aus Gesprächen bei Maklerveranstaltungen mit anderen Maklern
weiß ich, dass doch einige Makler Aufwandsentschädigungen
nehmen.

Die Diskussion gibt es…vor allem im Zusammenhang mit dem Schutz von Analysen. Es gibt ja immer wieder Kunden, die sich aufwendige Analysen machen lassen um dann damit zum alten Makler oder Versicherer zu rennen und das dort umsetzen lassen. Das ist dann natürlich bitter, denn eine ordentliche Analyse (ich rede hier aber nicht von Privatkunden) kostet eine Menge Zeit.

In Bezug auf die reine Betreuung sind mir solche Überlegungen aber nicht bekannt und sie sind eben keinesfalls üblich.

Liegt ja bei jedem selbst.

Sicher, nach Aufklärung…:wink:

Gruß Maid

Puuhhh,

so wie es aussieht haben wir uns gefunden. Feuer und Eis.

Der eine Pro, der andere Kontra und umgekehrt.

Da hier wohl jeder auf seiner Schiene fährt ist es zwecklos weiter zu machen.

In einem persönlichen Gespräch ist mir das lieber. Dann kann jeder seine Meinung vertreten ohne das einem das Wort im Mund umgedreht wird.

Wie gesagt. Jeder Kunde hat die freie Wahl mit wem er zusammenarbeitet.

Und für mich ist nicht der Makler mit dem höchsten Umsatz entscheidend, sondern der mit den meißten Empfehlungen.

Danke, ich freue mich wenn man (oder Frau) mit so viel Herzblut bei der Arbeit dabei ist.

Mehr von dieser Sorte.

Alex

Hallo Alex,

UND das allerbsete ! Der Kunde, welcher einen Maklervertrag
eingeht, kann diesen jederzeit kündigen. Der Makler ist IMMER
in der Haftung. IMMer, für alles was er sagt oder verspricht.
ER ist in der Pflicht jedes einzelne Telefonat und jeden Brief
zu dokumentieren.

Nunja,… nur für die Dinge, die sich während der Tätigkeit des Maklers ereignen. Geht der Kunde z.B. nach 2 Jahren wieder zu einer Gesellschaft direkt und passiert dann etwas kundenschädliches, muss es durch die Tätigkeit des Maklers entstanden sein.
Was ich damit andeuten will: Der Makler haftet durch vermutetes Verschulden. Er kann sich also freizeichnen.

Nachteil: Die Tätigkeit eines Makler ist eine Dienstleistung
und kostet natürlich was. 100-200 € p.a sind die Regel.

Es kommt auf die Gestaltung des Maklervertrages an. Üblicherweise regelt man Aufwandsentgelder nur dann, wenn absehbar keine Einnahmen aus den Versicherungen generiert werden (z.B. Langläufer werden „eingekauft“). Doch auch hier ist es nicht zwingend gegeben, dass Honorare vereinbart werden. Standesgemäß und VDMV-konform jedoch wäre es nicht. Im Gegenzug müssten dem Kunden dann die anderen Einnahmen offengelegt werden bzw. die Verträge nettoisiert werden.

Gruß
Marco