Maklervertrag

Hallo!
Ich habe hier bereits vor einiger Zeit nach den Hintergründen eines Alleinvermittlervertrags für den Makler bei einem Grundstücksverkauf gefragt und gute Antworten erhalten.
Ich habe mich nun doch entschlossen das Grundstück über einen Makler in Österreich zu verkaufen und diesem eine Alleinverkaufsrecht für 3 Monate zu gewähren.
Dazu 2 Fragen:

  • bereits vor einiger Zeit habe ich in Zeitungen inserriert und von daher noch einige Intressenten ausstehen. Sollte nach der Unterzeichnung des Vertrages noch einer dieser Interessenten dem Kauf zustimmen, hätte das rechtliche Konsequenzen bezügl. des Maklers?

  • 2 Frage: Wenn der Makler das Grundstück nicht in der Zeit verkauft, hat er dann ebenfalls Zahlungsansprüche an mich? Stutzig macht mich der Satz „die Zahlung der oben vereinbarten Provision wird auch für den Fall vereinbart, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, … $15, Maklergesetz“.

Was bedeutet das für mich?
Besten Dank an alle Immo-Experten. Ich hab davon leider nur sehr wenig Ahnung…

Grüße
Ho

Hallo!
Ich habe hier bereits vor einiger Zeit nach den Hintergründen
eines Alleinvermittlervertrags für den Makler bei einem
Grundstücksverkauf gefragt und gute Antworten erhalten.
Ich habe mich nun doch entschlossen das Grundstück über einen
Makler in Österreich zu verkaufen und diesem eine
Alleinverkaufsrecht für 3 Monate zu gewähren.
Dazu 2 Fragen:

  • bereits vor einiger Zeit habe ich in Zeitungen inserriert
    und von daher noch einige Intressenten ausstehen. Sollte nach
    der Unterzeichnung des Vertrages noch einer dieser
    Interessenten dem Kauf zustimmen, hätte das rechtliche
    Konsequenzen bezügl. des Maklers?

Wenn in dem Vertrag vereinbart wurde, daß die „alten Interessenten“ ausgenommen sind, dann gibt es keine Probleme. Diese Namen kann man in dem Vertrag auch direkt aufnehmen, dann gibt es nachträglich keinen Ärger.

  • 2 Frage: Wenn der Makler das Grundstück nicht in der Zeit
    verkauft, hat er dann ebenfalls Zahlungsansprüche an mich?
    Stutzig macht mich der Satz „die Zahlung der oben vereinbarten
    Provision wird auch für den Fall vereinbart, dass das im
    Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben
    nicht zustande kommt, … $15, Maklergesetz“.

Maklerlohn gibt es nur, wenn er erfolgreich war! Eine solche Klausel hat die Bedeutung, wenn hinter dem Rücken des Maklers mit den Interessenten verhandelt wird, die ER angeschleppt hat. Ist auch verständlich, daß ER kassieren will, wenn ER gearbeitet hat. Wie es sich aber im Detail liest, kann nur ein Anwalt beurteilen, denn es ist aus der Ferne nicht möglich UND zulässig hier Rechtsberatung zu betreiben.

Was bedeutet das für mich?
Besten Dank an alle Immo-Experten. Ich hab davon leider nur
sehr wenig Ahnung…

Grüße
Ho