Hallo,
es liegt ein befristeter Makleralleinauftrag zum Verkauf einer Immobilie vor. Dieser Vertrag wurde fristgerecht mit der Begründung gekündigt, dass die Immobilie nicht mehr verkauft wird, sondern im privaten Umfeld vermietet wird. Der Makler erhebt nun eine pauschale Aufwandsentschädigung für Expose, Telefonate, Inserate, etc. in Höhe von pauschal 1000,00 EUR. Gibt es dazu ähnlich wie bei Notaren eine Gebührenordnung oder ähnliches, in der sich die Preisgestaltung nachvollziehen lässt?
Vielen Dank im voraus für Tipps.