Maklervertrag Aufwandsentschädigung bei Kündigung

Hallo,

es liegt ein befristeter Makleralleinauftrag zum Verkauf einer Immobilie vor. Dieser Vertrag wurde fristgerecht mit der Begründung gekündigt, dass die Immobilie nicht mehr verkauft wird, sondern im privaten Umfeld vermietet wird. Der Makler erhebt nun eine pauschale Aufwandsentschädigung für Expose, Telefonate, Inserate, etc. in Höhe von pauschal 1000,00 EUR. Gibt es dazu ähnlich wie bei Notaren eine Gebührenordnung oder ähnliches, in der sich die Preisgestaltung nachvollziehen lässt?
Vielen Dank im voraus für Tipps.

Nicht bezahlen, UNZULÄSSIG !!!

Aufwandsentschädigung darf der Makler nur verlangen, wenn dies AUSDRÜCKLICH vereinbart wurde. Und selbst dann muss nach tats. nachweisbarem Aufwand abgerechnet werden. Pauschal geht nicht, weil unzulässig!

Im Übrigen kannst du deine Verkaufsabsicht einstellen wann immer du willst. Dafür bedarf es eigentlich keiner Kündigung. Einfache Mitteilung sollte reichen.

Also noch einmal: Bloß nichts bezahlen. Im Zweifel ist das Geld weg oder nur mit großen Aufwand zurückzuholen.

s.auch: http://immo-wiki.com/index.php/documentation1/makler…

Vielen Dank für die schnelle und prompte Antwort. Eine solche Klausel betreffend einer Aufwandsentschädigung ist im Vertrag nicht enthalten. Zum Glück habe ich noch nichts weiter unternommen. Ggf. werde ich direkt einen Rechtsanwalt einschalten. Nochmals vielen Dank für die Antwort.

Ich denke die einfache Ablehnung der Rechnung (Widerspruch) mit Hinweise auf § 652 BGB sollte zunächst reichen. Allerdings ersetzt dieser Tipp, wie immer hier, keinen Rechtsrat, der nur von RA gegeben werden darf.

Und noch ein Tipp: Wenn RA, dann bitte einen Spezialisten der sich auch wirklich mit dem Immobilienrecht auskennt. Soll auch andere geben :wink:

Im Übrigen sollten Sie, wenn der makler in einem Verband organisiert ist, dies dem melden. Sonst sterben die schwarzen Schafe nie aus.

Nochmals für die Hilfe. Habe auf der Homepage des Maklers bereist nachgeschaut. Berufsaufsichtsbehörde ist genannt und auch die Berufskammer. Werde mich mit beiden zusätzlich in Verbindung setzen. Dankeschön für die Hilfe zu so später Stunde.

Hallo,

dieses Ansinnen ist nicht nur unseriös sondern auch juristisch nicht korrrekt. Der Makler wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung bezahlt - es sein denn, es wurde vorher etwas anderes vereinbart!

DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG SONDERN GIBT MEINE PRIVATE MEINUNG WIEDER!

Am besten einen Anwalt um Rat fragen!!

Gruß

WoBo

Hallo,

auch hier vielen Dank. Bemühe mich bereits um juristischen Beistand.

Schöne Grüße
Maurizio