Maklervertrag für Besichtigung

Hallo, ich habe auf eine Immobilienanzeige zum Kauf eines Hauses geantwortet und um einen Besichtigungstermin gebeten. Der Makler schickte mir daraufhin sofort einen Vertrag, in dem er erklärt, dass beim Kauf 6 % Provision fällig werden. Außerdem steht da eine Klausel die ich nicht verstehe, ich zitiere:

"Dem Käufer ist bekannt, dass XXX (Name des Maklers) als Be- und Verwerterin von Immobilienvermögen im Banken- und Insolvenzverwalterauftrag zusätzlich zur Käuferprovision gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger Verwertungskosten in Anlehnung an § 171 InsO in Anrechnung bringen kann. Die Tätigkeit des Maklers sowohl für den Veräußerer als auch den Erwerber ist den Beteiligten bekannt und wird hiermit genehmigt. "

Kann mir das jemand ins Deutsche übersetzen und mir sagen ob so ein Vertrag überhaupt rechtens ist. Ich dachte der Auftraggeber, das müsste ja dann in diesem Fall der Verkäufer sein, trägt die Kosten des Maklers?

Im Voraus schon mal Danke für die Antworten,
Gruß,
Gerlinde

Hallo!

Das hast Du etwas verwechselt.
das sog. „Bestellerprinzip“ gilt nur bei Mietobjekten !

Nicht beim Kauf oder bei Mietung von Gewerbeobjekten.
Dort kann man vereinbaren das der Käufer die Courtage des Maklers zahlt.
DA blieb es so wie schon immer, Käufer zahlt den Makler wenn er abschließt.

Das mit dem Verweis auf die Insolvenzordnung ahne ich mehr als dass ich es weiß. Bedeutet wohl es kann weitere Zusatzkosten geben wenn das Haus aus einer Insolvenzmasse stammt.

MfG
duck313

Der Vertrag ist rechtens. Dass der Besteller (der Vermieter) die Kosten trägt betrifft nur das Mietrecht.


Damit sichert sich der Makler ab, falls die Hütte zum „Schleuderpreis“ weg gehen sollte.
https://dejure.org/gesetze/InsO/171.html ramses90

Hallo Gerlinde,
im Wesentlichen steht da das, was die Makler tun, nämlich sich bei einem Immobilienverkauf von beiden Seiten bezahlen zu lassen. Bei Vermietung ist das mittlerweile Sache des Auftragsgebers, nicht aber beim Kauf.
Da ist es auch nicht überall in D gleich, sondern die Makler können und dürfen unterschiedlich viel verlangen, je nachdem wo in Deutschland sie verkaufen - von beiden Seiten. Der Grundpfandrechtsinhaber ist hier wohl der „Auftraggeber“ bei einer Verwertung, wenn die Finanzierung nicht geklappt hat, mit anderen Worten die Bank die im Grundbuch ein Grundpfandrecht eingetragen hat. Die haben wohl ihre Raten vom „Eigentümer“ (der nur glaubt er wäre Eigentümer) nicht bekommen und verwerten das Haus, damit sie nicht auf das Geld ihres „geplatzten“ Kredites verzichten müssen. Das kannst du z.B. bei Wikipedia nachlesen.
Ohne deine Zustimmung dazu wird der Makler dir das Haus nicht zeigen, selbst wenn du herausfindest, wem es gehört (in dem Fall welcher Bank), kannst du das nicht mehr umgehen, wenn du durch den Makler darauf aufmerksam wurdest.
Grüße, ynot

Kein Makler, der seinen Job und dessen rechtliche Probleme begriffen hat, wird Dir ein Haus ohne belegbaren Vertrag zeigen. Denn Nur wenn er nachweisen kann, dass Du durch ihn auf das Haus aufmerksam geworden bist, und seine Konditionen für eine Vermittlung akzeptiert hast, kann er sicher sein, hinterher auch sein Geld zu bekommen. Solange er rein erfolgsabhängig arbeitet, gehst Du hiermit auch kein größeres Risiko als das ein, dass das Objekt ggf. auch durch einen anderen Makler zu günstigeren Konditionen angeboten wird. Stellt sich dann nur immer die Frage, ob das dann Leute sind, die tatsächlich auch Verkäuferkontakt haben, und in der Lage sind, einen Kauf in die Wege zu leiten. Es werden gerne mal Objekte von Leuten angeboten, die keinen Kontakt zum Verkäufer haben, bei denen man dann ggf. in die Röhre schaut, wenn der Verkäufer dann nicht bereit ist über so jemand zu verkaufen.