Hallo, ich habe auf eine Immobilienanzeige zum Kauf eines Hauses geantwortet und um einen Besichtigungstermin gebeten. Der Makler schickte mir daraufhin sofort einen Vertrag, in dem er erklärt, dass beim Kauf 6 % Provision fällig werden. Außerdem steht da eine Klausel die ich nicht verstehe, ich zitiere:
"Dem Käufer ist bekannt, dass XXX (Name des Maklers) als Be- und Verwerterin von Immobilienvermögen im Banken- und Insolvenzverwalterauftrag zusätzlich zur Käuferprovision gegenüber dem Grundpfandrechtsgläubiger Verwertungskosten in Anlehnung an § 171 InsO in Anrechnung bringen kann. Die Tätigkeit des Maklers sowohl für den Veräußerer als auch den Erwerber ist den Beteiligten bekannt und wird hiermit genehmigt. "
Kann mir das jemand ins Deutsche übersetzen und mir sagen ob so ein Vertrag überhaupt rechtens ist. Ich dachte der Auftraggeber, das müsste ja dann in diesem Fall der Verkäufer sein, trägt die Kosten des Maklers?
Im Voraus schon mal Danke für die Antworten,
Gruß,
Gerlinde