Maklervertrag kündigen, Kosten?

Hallo,

Folgende Frage stellt sich mir:

Wenn man letztes Jahr Ende August eine Wohnung an einen Makler gegeben, mit der Aufgabe diese zu verkaufen.
Es wurde ein Vertrag geschlossen der auf 6 Monate befristet war. Kündigungsfrist 1 Monat, ansonsten automatische Verlängerung um jeweils erneute 3 Monate.
Soweit so gut.
Allerdings scheint es diese Maklerin nicht zu schaffen die Wohnung zu verkaufen. Es gab innerhalb fast 1 Jahres grade mal 2 Interessenten.

Man würde ihr den Auftrag jetzt gerne entziehen, da man die Chance, daß sie zum Erfolg kommt, als ziemlich gering einschätzt.

Nun steht im Vertrag, daß bei Beendigung des Vertrages eine Aufwandsentschädigung von max. 300 Euro zzgl. MwSt pro Vertragsmonat anfällt.
Das wurde damals so erklärt: Wenn man sich jetzt nach Vertragsabschluß kurzfristig entscheiden würde, die Wohnung doch nicht zu verkaufen, daß dann ja ihre Auslagen, die sie bis dato hatte (Anzeigenschaltung usw.) dadurch an sie gezahlt werden würden. Ok, klingt logisch, sie hat ja auch Kosten dadurch.

Wie sieht das denn aber bei ordentlicher Kündigung aus? Eigentlich würde ja Ende August wieder eine 3-Monats-Verlängerung verstreichen. Somit könnte man ja eigentlich fristgerecht kündigen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob sie für die vergangenen 12 Monate diese Kosten von 300 Euro pro Monat in Rechnung stellen kann/darf.
Kann das sein?
Oder bei normaler Kündigung nicht möglich?

Aber es kann ja auch nicht sein, daß hier in 12 Monaten nichts passiert und man da nicht mehr rauskomme, ohne horrende Beträge zahlen zu müssen, oder?

Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank!

LG
Nicole

Hallo Nicole,

diese Vertragsbedingungen sind aber auch besonders ungünstig. Da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt und nicht viel passiert ist, dürfte im ungünstigten Fall zumindest eine weitaus niedrigere Summe herauskommen.

In jedem Fall muss der Makler diese Auslagen belegen und kann nicht einfach eine Pauschalsumme in Rechnung stellen. Vielleicht wird das noch ganz interessant, wenn man sieht, was denn nun in der ganzen Zeit passiert ist.

Gruß!

Horst

Ich würde mich, bevor ich kündige, in jedem Fall mit der Maklerin zusammensetzen. Welche Maßnahmen hat sie während des Jahres ergriffen, um das Objekt zu verkaufen? Wo wurde inseriert? Sind dir die Annoncen wörtlich bekannt? Wieviele Interessenten haben sich gemeldet? Warum ist es aus ihrer Sicht zu keinem Verkauf gekommen? Was hat die Leute gestört, was hat gefallen?

Viele Kunden sind frustriert, wenn ihr Objekt nicht schnell einen Käufer findet und es ist immer einfach, den Makler zu wechseln. Die Frage ist, ob der Makler eine Schlafmütze war oder ob es gute Gründe gibt, warum das Objekt nicht verkauft werden konnte.

Wenn das Objekt im Immoscout und Immonet beworben wurde, zusätzlich regelmäßig in einer regionalen Zeitung (Anzeige etwa alle 4-6 Wochen), wenn es Aufzeichnungen gibt, die belegen, wieviele Interessenten sich auf das Objekt gemeldet haben und warum nur so wenige Besichtigungen stattfanden, läßt sich der Grund für das mangelnde Interesse herausfiltern.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Eigentümer ihre Immobilie vor allem emotional betrachten und deshalb im Kaufpreis häufig zu hoch ansetzen. Solche Immobilien sind nicht zu vermitteln, auch nicht durch den besten Makler der Welt und auch nicht ohne Makler.

Zusätzlich sollte man bedenken, dass Interessenten häufig den Immobilienmarkt genau beobachten. Ich würde einen Maklerwechsel nur vornehmen, wenn die Maklerin nachweislich zu wenig tut. Wenn ich das Gefühl hätte, sie macht ihre Sache gut dann liegt es an anderen Faktoren, die man durch einen Preisnachlass oder eine Aufwertung des Objekts - wenn machbar - verbessern kann.

Wenn du wirklich kündigen willst, lass dir umgehend eine Auflistung der entstandenen Kosten machen, signalisiere, dass du kündigen möchtest und lass dir schriftlich mitteilen, welchen Betrag sie einfordern möchte. Verhandeln bzw. auch nicht einverstanden sein kannst du immer, dann muss man sich notfalls per Anwalt über die Höhe der Kosten einigen.