Hallo,
Folgende Frage stellt sich mir:
Wenn man letztes Jahr Ende August eine Wohnung an einen Makler gegeben, mit der Aufgabe diese zu verkaufen.
Es wurde ein Vertrag geschlossen der auf 6 Monate befristet war. Kündigungsfrist 1 Monat, ansonsten automatische Verlängerung um jeweils erneute 3 Monate.
Soweit so gut.
Allerdings scheint es diese Maklerin nicht zu schaffen die Wohnung zu verkaufen. Es gab innerhalb fast 1 Jahres grade mal 2 Interessenten.
Man würde ihr den Auftrag jetzt gerne entziehen, da man die Chance, daß sie zum Erfolg kommt, als ziemlich gering einschätzt.
Nun steht im Vertrag, daß bei Beendigung des Vertrages eine Aufwandsentschädigung von max. 300 Euro zzgl. MwSt pro Vertragsmonat anfällt.
Das wurde damals so erklärt: Wenn man sich jetzt nach Vertragsabschluß kurzfristig entscheiden würde, die Wohnung doch nicht zu verkaufen, daß dann ja ihre Auslagen, die sie bis dato hatte (Anzeigenschaltung usw.) dadurch an sie gezahlt werden würden. Ok, klingt logisch, sie hat ja auch Kosten dadurch.
Wie sieht das denn aber bei ordentlicher Kündigung aus? Eigentlich würde ja Ende August wieder eine 3-Monats-Verlängerung verstreichen. Somit könnte man ja eigentlich fristgerecht kündigen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob sie für die vergangenen 12 Monate diese Kosten von 300 Euro pro Monat in Rechnung stellen kann/darf.
Kann das sein?
Oder bei normaler Kündigung nicht möglich?
Aber es kann ja auch nicht sein, daß hier in 12 Monaten nichts passiert und man da nicht mehr rauskomme, ohne horrende Beträge zahlen zu müssen, oder?
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank!
LG
Nicole