Hallo, bei einer geerbten Immobilie konnten sich die beiden Erben nicht einigen und ein Makler wurde hinzugezogen, um das Haus zu verkaufen. Es gab einen Vertrag mit 6 Mon Laufzeit mit stillschweigender Verlängerung um 2 Mon mit 2 Wochen Kündigungsfrist, von beiden Erben unterschrieben und ohne Alleinverkaufsrecht für den Makler.
Die Vertragszeit ist bereits mehrfach verstrichen (> 1Jahr), ohne Verkaufsabschluss.
Nun haben sich die beiden Erben aber doch geeinigt und einer möchte die geerbte Hälfte dem anderen abkaufen.
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Gibt es für so einen Fall ein Sonderkündigungsrecht, weil die Immobilie nun nicht wie vereinbart verkauft wird/werden kann?
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Da der Makler einen Vertrag hat, dürfte ein potentieller Käufer, der den verlangten Betrag zahlen will, trotzdem nicht abgelehnt werden, oder?
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Müßte theoretisch sogar Provision gezahlt werden?
Beste Grüße
milvusjessy