Maklervertrag kündigen - Selbstkauf

Hallo, bei einer geerbten Immobilie konnten sich die beiden Erben nicht einigen und ein Makler wurde hinzugezogen, um das Haus zu verkaufen. Es gab einen Vertrag mit 6 Mon Laufzeit mit stillschweigender Verlängerung um 2 Mon mit 2 Wochen Kündigungsfrist, von beiden Erben unterschrieben und ohne Alleinverkaufsrecht für den Makler.
Die Vertragszeit ist bereits mehrfach verstrichen (> 1Jahr), ohne Verkaufsabschluss.
Nun haben sich die beiden Erben aber doch geeinigt und einer möchte die geerbte Hälfte dem anderen abkaufen.

  • Gibt es für so einen Fall ein Sonderkündigungsrecht, weil die Immobilie nun nicht wie vereinbart verkauft wird/werden kann?

  • Da der Makler einen Vertrag hat, dürfte ein potentieller Käufer, der den verlangten Betrag zahlen will, trotzdem nicht abgelehnt werden, oder?

  • Müßte theoretisch sogar Provision gezahlt werden?

Beste Grüße
milvusjessy

Natürlich kann der Maklervertrag gekündigt werden. Im Grunde ist das aber gar nicht nötig, denn solange es kein Alleinauftrag ist, ist ein anderweitiger Verkauf immer möglich.
Die Entscheidung, an wen verkauft wird, liegt beim Verkäufer - er kann also jeden Käufer, den der Makler bringt, auch ablehnen.
In dem Fall, dass einer der Erben den anderen auszahlt, steht dem Makler keine Provision zu - allenfalls eine Aufwandsentschädigung, wenn dies vertraglich vorher vereinbart wurde.
Gruß florestino

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich bin -positiv- überrascht!
Allerdings habe ich da noch eine Nachfrage:
Hiesse das etwa, daß noch nicht einmal die Verlängerung und Kündigungsfrist beachtet werden müsste (die zwei Monate Verlängerung haben gerade wieder angefangen), die Auszahlung sofort beginnen könnte und der Maklervertrag habe sich erledigt?
Beste Grüße
milvusjessy

Wenn es wirklich KEIN Alleinauftrag war: ja.

Der Verkäufer sollte sich wirklich vergewissern, dass es KEIN Alleinauftrag ist. Dann geht alles ohne Probleme und es müssen keine Fristen eingehalten werden.

Hallo John_Doe, Hallo florestino,

jetzt haben Sie mich aber neugierig gemacht, weil sie beide so darauf gepocht haben:
was wäre denn, wenn der Makler ein Alleinverkaufsrecht hätte?
Also, rein hypothetisch gesehen.
Müsste dann die 2-Monats-Verlägerung und die Kündigungsfrist eingehalten werden - und in der Zwischenzeit hätte man eventuell Pech gehabt, wenn der Makler jemanden findet?
Habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank und liebe Grüße
milvusjessy