Maklervertrag kündigen und Verkauf an Interessent

Hallo,
möchte gerne mein Haus verkaufen und habe hierzu einen Vertrag mit einem Immobilienmakler geschlossen. Er hat ein Expose erstellt und die üblichen Dinge, Zeitungsanzeige und so weiter gemacht. Er hat einen Interessenten vermittelt, der nach der Hausbesichtigung, das Haus gerne kaufen möchte, allerdings ohne Maklercourtage zu zahlen. Da es ein altes Haus ist, ist der Preis den der Interessent zahlen möchte, recht gut.
Was nun? Kann der Vertrag mit dem Makler gekündigt werden und nach Ablauf das Haus dann an den Interessenten verkauft werden - ohne Maklercourtage zu zahlen? Moralisch richtig ist die Sache sicherlich nicht,aber das Haus soll auch verkauft werden und auch einen guten Preis erzielen…

Hilfe und Beratung sind herzlich willkommen und werden gerne dankend angenommen.

Viele Grüße
AZ

Hallo „AZ“

Generell hat der Immobilienmakler doch schon mal keinen schlechten Job gemacht, wenn er einen Interessenten gebracht hat, der bereit ist gutes Geld zu zahlen. Sowas sollte meines erachtens schon gewürdigt werden.
Evtl können Sie ja damit leben, die halbe Provision zu übernehmen, wenn der Kaufpreis wirklich so gut ist. Wenn dann der Käufer die andere Hälfte bezahlt, haben alle beteiligten doch kein schlechtes Geschäft gemacht, oder?

Rein rechtlich (ich kann/will/darf keine Rechtsberatung geben, ist also nur mein rechtsempfinden)hätte der Makler gute Chancen sich seine Provision vor Gericht zu erklagen, sollte er Ihr Spiel durchschauen. Was machen Sie z.B. wenn der Makler einen weiteren Interesenten bringt? Noch schlimmer, er sieht das Auto seines Interessenten vor der Immobilie stehen. Generell merkt ein Makler in den meisten Fällen wenn ein Objekt verkauft wird.
Provision plus Gerichtskosten und sonstige Auslagen wird auf jeden Fall teurer :wink:
Im Zweifel kann auch ein Gespräch mit dem Makler helfen, je nachdem was für ein Mensch das ist. Danach ist natürlich ein „am Makler vorbei“ Verkauf nur noch sehr schwer möglich…
Letzten Endes liegt es bei Ihnen, ich halte es aber für riskant.
Und wie gesagt, wenn der Makler einen guten Job gemacht hat, darf das auch entlohnt werden. Anders sehe ich es wenn Makler sich nicht rühren, aber einen qual. Alleinauftrag haben. Dann wäre es vllt. fair (aber nicht rechtmäßig) den Makler umgehen zu wollen, wenn man selbst einen Interessenten gefunden hat.

Viele Grüße, Torben der II.

ich seh nur die möglichkeit den vertrag (oder den auftrag an den makler)
ablaufen zu lassen!
ob man diesen vorzeitig kündigen kann, muss im vertrag ersichtlich sein!
ich geh aber davon aus, dass dies unmöglich ist!
an der höhe der courtage selbst, kann man grundsätzlich nichts ändern.
deswegen rate ich den vertrag ablaufen zu lassen… vielleicht findet sich
in der zeit sogar ein anderer interessent, der auch bereit ist die courtage
zu tragen!!!
ganz nebenbei schätze ich das verhalten des interessenten als sehr
stupide ein, da die courtage von anfang an fest steht…

viel erfolg beim weiteren verlauf!!!

Hallo AZ,
ich halte das nicht nur für moralisch bedenklich, sondern auch für juristisch. Wenngleich auch nicht alle Makler Aushängeschilder für Ihren Berufsstand sind, so muß man dennoch auch den seriösen Maklern Ihre vertraglichen Rechte zugestehen, insbesondere dann, wenn Sie Ihren Teil des Vertrages erfüllt haben. Hier war ja offenbar der Makler duraus aktiv und hat einen kaufwilligen Interessenten ausfindig machen können. Ich kenne Form und Inhalt Eures Vertrags nicht im Detail, eine einfache Kündigung mit anschliessendem Verkauf an einen Interessenten der vom Makler vermittelt wurde erscheint mir aber nicht so ohne weiteres möglich. Das BGB regelt solche Maklerverträge und es besteht zumindest die Gefahr, das der Makler sofern er den Kenntnis von Eurem späteren Vertrag erlangt, mit einer ganz ordentlichen Erfolgsaussicht den Klageweg beschreitet. Eine deutlich sauberere Lösung bestünde darin, die Beteiligten an einen Tisch zu holen und einen Kompromiss auszuhandeln. Auch der Makler hat es derzeit nicht ganz leicht und oft ist Ihm eine kleine Courtage lieber als gar keine. Stehen also z.B. 6% im Vertrag würde ich versuchen, den Makler auf 4% zu drücken und diese 4% mit dem Käufer zu teilen. So trägt der Käufer eine moderate Summe, der Makler hat einen Abschluss und Du gibst einen kleinen Nachlass auf den ja nach eigene Aussage ganz guten Verkaufserlös. So wären wahrscheinlich alle leidlich zufrieden und es gibt kein Restrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gruß

Peter

Wenn es sich nur um die Courtage geht kann Ich Ihnen keine pasende Antwort geben aber stimme Ihnen zu, dass es sich wohl zumindest vom moralischen Standpunkt nicht unbedingt richtig ist.

mit freundlichen grüßen

Hallo,
die Idee, den Maklervertrag zu umgehen finde ich nicht gut. Der Makler hat in jedem Fall seine Courtage verdient. Er hat ja auch die Arbeit gemacht und den Käufer gebracht!
Als Verkäufer kannst du den Makler auch selbst bezahlen, oder dem Käufer im Preis entgegenkommen! Evlt. kannst du auch über die Höhe der Courtage nachverhandeln!

Danke für die Stellungnahme. Ich sehe im Moment auch nur die Möglichkeit, den Vertrag auslaufen zu lassen oder mir mit dem Käufer die Courtage zu teilen. Vielleicht läßt er sich ja darauf ein.

Danke für die Antwort. Ja stimmt, der Makler ist rege. Das beste wäre wohl mit dem Makler zu sprechen und mit ihm offen über die Sache zu sprechen.

Danke für die Antwort. Ich denke, ich werde den Weg gehen und mit dem Makler einfach mal über die Sache sprechen. Da es sich wie gesagt, um ein altes Haus handelt, ist er vielleicht auch froh, es zu verkaufen und noch ein bisschen Provision zu bekommen. Vor Gericht will ich auf keinen Fall landen.

Viele Grüße
az