Maklervertrag mit Problemen

Person A (Makler) hat mit Person B (Gesellschaft) einen Maklervertrag geschlossen über eine Innen und Außenprovision.

Es wurde vertraglich vereinbart das Person B die Immobilie nicht provisionsfrei verkaufen darf und Person A ein exklusives Verkaufsrecht hat. (privatverkauf ausgeschlossen steht im Vertrag)

Person B hat nun die Immobilie verkauft ohne Person A davon zu unterrichten und natürlich auch ohne Provision des Käufers zu verlangen bzw. diesen darauf hinzuweisen das eine Provision zu entrichten ist.

Jetzt möchte Person A gerne wie vertraglich vereinbart die Innen und Außenprovision von Person B da dieser den Käufer nicht auf die Provision hingewiesen hat. Doch Person B weigert sich und begründet das damit das im Vertrag etwas von Privatverkauf steht und er als Firma nicht privat verkaufen kann und daher überhaupt keine Provision zahlen müsse.

Ist diese Begründung richtig oder gilt auch hier der Privatverkauf als erfüllt da Person B die Immobilie selbst verkauft hat?

Hallo,

das ist ohne Kenntnis des Wortlaut des Vertrags nicht vernünftig zu beantworten.

Steht da wörtlich „Privatverkauf“, dann ist das auszulegen. Und die Auslegung dürfte vor allem im Zusammenhang mit dem Alleinverkaufsrecht des Maklers ergeben, dass damit gemeint ist, der Eigentümer dürfe es nicht selbst, sondern nur über diesen Makler verkaufen, und nicht, er dürfe es gewerblich verkaufen.

VG
EK