Maklervertrag trotzdem Privatverkauf

Hallo zusammen,

ich habe einen gültigen Maklervertrag der LBS. Vorher habe ich versucht die Immobilie privat zu verkaufen. Damals war eine Familie zwei mal da, sie sich jetzt wieder gemeldet hat. Die Frage ist nun, da wir bereits vor dem Maklervertrag Kontakt hatten, ob ich die Immobilie an die Familie privat verkaufen kann. Der Makler hat da ja keine Arbeit gehabt und die Käufer nicht gefunden. Ich finde in der Hinsicht nix im Vertrag. Kann mir jemand weiter helfen?

Danke und Grüße
Fian03

Hallo,

bei Vorkenntnis hat der Makler keinen Anspruch. Er hat ohnehin nur einen, wenn er den Kunden vermittelt hat. Was hier wohl nicht der Fall ist.(§652 BGB)

Sie können grundsätzlich immer selbst verkaufen, auch während eines laufenden Maklervertrages, egal in welchr Form. Andere Behauptungen wären zu beweisen.

Was hingegen möglich wäre, ist, dass Sie den biswherigen Aufwand des Maklers entschädigen müssen. Dies müsste aber ausdrücklich vereinbart sein und gilt nur für nachweisbare Kosten.

Gerne mehr, ihr

immoverlag.com verbraucher-beratungs-experte s.aus g.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich hab gestern Abend dann einfach mal bei der LBS angerufen und direkt gefragt. Die Aussage war die Gleiche! Ich kann also in diesem Fall auch privat verkaufen.

Besten Dank und ein schönes Wochenende!

Hallo,
Herr Hauschulz kann zur Zeit nicht helfen
Gruss i.A.

Hallo Hannah,

ich persönlich kann die Situation nicht qualifiziert beurteilen, aber ich habe ein ähnliches Thema in diesem Forum gefunden, dass zutreffend aussieht:

/t/maklervertrag–2/2024230

Hallo,
wenn in diesem Vertrag steht, und in unsren Alleinaufträgen steht es, dass Interessenten an den Makler verwiesen werden müssen, besteht die vertragliche Pflicht.
Alternatv wäre es sinnvoll zu warten bis der Vertrag ausgelaufen ist.
Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH

Ralf Limbach


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