Maklervertrag

Hallo,

wir haben letzten September von einem Hausverkauf erfahren und nachdem wir mehrere Male mit der Verkäuferin verhandelt hatten wurden wir uns auch einig im Preis. Leider hat unser Finanzberater uns von dem Kauf abgeraten, so dass wir doch von dem Hauskauf abgesehen haben.
Ca. 3 Wochen später haben wir uns auf eine Immobilienanzeige in der Zeitung bei einem Makler gemeldet. Bei dem Telefonat stellte sich heraus, dass es sich wieder um das bereits erwähnte Haus handelte. Nach einem weiteren Telefonat mit der Verkäuferin erklärte sie uns, dass sie einen 3 Monatsvertrag mit dem Makler abgeschloosen habe und sie in beauftragt habe einen Käufer zu finden. Der Makler hat Ihr ausserdem geraten, den Kaufpreis gegenüber dem mit uns verhandelten Preis um ca. 2,3% zu senken.
Daraufhin haben wir der Verkäuferin das Angebot gemacht, falls der Makler in den 3 Monaten keinen Käufer finden würde, würden wir das Haus zum Preis von x€ kaufen. Wir sind der Meinung, dass in diesem Falle keine Maklercourtage fällig wird, da der Kontakt nicht über den Makler zustande gekommen ist und auch bereits bei der Kontaktaufnahme mit dem Makler schon vorher Kontakt mit der Hausverkäuferin bestand.
Kann diesen Sachverhalt jemand bestätigen oder uns über den genauen Sachverhalt aufklären ?

Des weiteren ist die Verkäuferin wohl sehr geneigt das Haus uns zu verkaufen. Sie hatte die Idee, dass Sie, der Makler und wir uns zusammen setzen sollten um eine Einigung zu finden. Das haben wir bisher strikt abgelehnt, eben aus der Angst heraus, dass auf Grund dieses Gespräches auch nach Ablauf des 3 Monats-Maklervertrages der Makler Anspruch auf die Courtage hätte.
Kann uns jemand zu dieser Problematik einen Tipp geben ?

Zu erwähnen bleibt noch, dass wir mit dem Makler im Bezug auf dieses Haus nur dieses eine Gespräch führten und auch keine Unterschrift für einen Auftrag oder sonstiges geleistet haben.

Für die freundlich Hilfe bedanke ich mich schonmal im voraus.

Manfred Köhler

Hallo,

hast du denn dem Markler nicht sofort gesagt, das du das Haus schon kennst?
Wenn du das versäumt hast , musst du den Markler bezahlen.
Der Marker wir in ein paar Monaten, sehen wer eingezogen ist ( sonnst würde ja keiner mehr einen Markler bezahlen!)

Grüsse Ingo

Hi Ingo,

Danke für die Antwort. Unter http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-652.htm habe ich folgendes gefunden:

"2. Kausalität, keine Vorkenntnis
Der Kunde muss durch den Makler von dem Objekt erfahren haben (Nachweis). Kannte er es bereits vorher, entfällt der Provisionsanspruch. Allerdings kann der Makler seine Provision auch damit verdienen, dass er dem Kunden weitere Informationen liefert, die für den Kaufentschluss wichtig waren.

Kunstakademie - BGH 4.10.95 NJW-RR 1996, 114: Makler hat nur noch Randinformationen liefern können, die für den Kaufentschluss nicht entscheidend waren = Kein Provisionsanspruch."

  • Da wir das Haus zweimal mit verschiedenen Personen vorher besichtigt haben, ist es für uns einfach den Nachweis zu erbringen, dass wir das Haus bereits vorher kannten. Wie will der Makler im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kontakt über ihn zustande gekommen ist ?
    Wie bekomme ich den Text des entsprechenden Urteils ?

Gruß
Manfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Ich gehe davon aus, dass Ihr irgendwie beweisen könnt, dass Ihr das Haus vor dem Kontakt zum Makler kanntet. Das sollte vondaher schon kein Problem sein, weil ja euer Finanzberater damit als Zeuge auftreten kann !

Somit müsst Ihr keine Courtage zahlen.

Da kannste ruhig abwarten ob er klagt, aber gewinnen werdet ihr !

Gruß Thomas