Hallo Susanne,
Du hast hier ein intessantes Thema angeschnitten, was man auch an den Anworten erkennen kann. Die bisherigen Antworten sind so gut wie alle richtig und gleichzeitig so gut wie alle nicht zutreffend oder falsch.
Zunächst sollte man doch mal aufklären, wo die grundsätzlichen Unterschiede, zwischen einem Versicherungsagenten und einem freien Versicherungsmakler liegen. Der Versicherungsagent ist an eine einzige Versicherung gebunden und darf auch nur deren Verträge vermitteln. Er haftet persönlich nicht, sondern das Versicherungs-Unternehmen, dessen Versicherungen er vermittelt.
Der Makler ist davon befreit und kann frei aus dem Markt der Versicherungen auswählen, bzw. ist er dazu verpflichtet, die günstigste Variante für seinen Mandanten zu wählen. Dazu haftet er auch selber für diese Arbeit…
Hört sich gut an und sollte eigentlich nur Vorteile bei einer Entscheidung für einen Versicherungsmakler ergeben (wurde ja auch oft hier betont von anderen Teilnehmern).
Ist aber nicht wirklich so!
Da, wie vermutlich auch in diesem Fall, der Makler auch nur an den Provisionen (Courtagen) der vermittelten Verträge verdient.
Er kann unabhängig jede beleibige Versicherung vermitteln und ist eigentlich auch dazu verpflichtet, das unabhängig und zu Ihrem Vorteil zu tun.
Tja, aber leider dient Ihr Makler, bei Abschluss eines (kostenlosen) Makler-Vertrages, gleich zwei Herren. Das ist der Auftraggeber des Maklers, dem im Vertrag eine vorteilhafte Ausführung der Beauftragung versprochen und zugesichert wird (das sind Sie als Versicherungsnehmer).
Da Sie aber den Makler (in der Regel) für seine Dienste nicht bezahlen, sind Sie eigentlich nur der Auftraggeber und der Unterzeichner zum fast freien Handeln des Maklers! Der Verdienst des Makler kommt letztendlich über das Versicherungs-Unternehmen und den Courtagen der vermittelten Verträge.
Wer jetzt noch glaubt, dass ein Makler tatsächlich auch die günstigsten Verträge (für den VN) vermittelt, der glaubt vermutlich auch noch an den Weihnachtsmann…
In diesem Fall würde ich sogar überspitzt sagen: "Sie geben dem Makler mit einem Maklervertrag freie Hand Ihre Verträge mal eben komplett umzustellen. Und das geschieht in der Regel nicht wirklich zu Ihren Gunsten. Sie sparen vielleicht 5 Euro, haben anschließend aber komplett neue Verträge und neue Versicherungen, bei denen Sie versichert sind. Warum? Weil der Makler garnicht anders kann, wenn er etwas verdienen möchte.
Und nochmals konkret zu dem hier geschilderten Fall:
- Der Versicherungsnehmer ist mit seinen aktuellen Versicherungen voll zufrieden.
- Der bisherige Versicherungsagent geht in Rente und schlägt ein Makler-Vertrag, mit doch recht unsinniger Begründung, vor und drängt darauf.
- Gemäss Aussage des bisherigen Versicherungsagenten kann es nur zum Vorteil sein.
Mal ganz davon abgesehen, das ich den Vertreter („Renten-Anwärter“) für einen ziemlichen Wendehals und eine eigennützige Person halte. So nimmt man seine Bestandskunden nicht in die Pflicht und hintergeht dazu gleichzeitig noch den Alt-Versicherer, von dem man jahrelang gute Provisionen erhalten hat.
Konkret in diesem Fall: Finger davon und keinen Makler-Vertrag unterschreiben.
Ihr „gut bekannter Versicherungs-Vertreter“ will damit nur sein aktuelles Arbeits-Verhältnis aufgeben und durch den Einstieg in ein neues Beschäftigungs-Verhältnis nochmals erneute Provisonen/Courtagen, unter Mithilfe seiner Bestandskunden erwirken/abgreifen. Es geht hier nicht mal ansatzweise darum, das er Sie als Bestandskunden weiter betreuen möchte. Es geht hier schlichtweg nur um Gewinn-Optimierung, den Abschluss von neuen Verträgen (und deren Provisionen). Mit der vorgeschobenen Ausrede „Rente“ hat das eigentlich garnichts zu tun. Insgesamt eine clevere Variante, wie man aus Bestandskunden nochmals so richtig Geld herausholt. Natürlich kann man dann auch mal eben zufrieden in Rente gehen und den Ausgleich einer Vorruhestands-Regelung erzielen.
Toll! Nur der Versicherungsnehmer hat langfristig nichts davon.
Und bitte nicht wieder als Antwort, die Vorteile von einem Makler-Vertrag…
Ein Makler-Vertrag kann sinnvoll sein, in diesem Fall aber bestimmt nicht !!
Ralf Himwart