Mal angenommen, es werden in einem Untermietvertrag gleich auf der Ersten Seite die Namen der Pateien vertauscht, ist der vertrag dann gültig?

Mal angenommen, es werden in einem Untermietvertrag gleich auf der Ersten Seite die Namen der Pateien vertauscht:

Zitat

UNTERMIETVERTRAG
Zwischen: … (Hier wurde der Untermieter eingetragen)
nachfolgend Hauptmieter genannt

und

Name, Vorname …(Hier wurde der Hauptmieter eingetragen)

Zitat ENDE

Außerdem steht bei beiden Pateien bereits die Anschrift der Unterzuvermietenden Wohnung da.
Es gibt keine Salvatorische Klausel,
UND

Ein Paragraph zur Ersatzuntermiete verweist auf §4 Mietdauer, dabei ist es §5 Mietdauer.

Ist das alles ein Grund wegen Formfehler den Untermietvertrag als nichtig anzusehen?

Unterschrieben haben die beiden Parteien den Vertrag richtig herum.

Ich bin jetzt schon sehr dankbar für die Antworten.
Vielen Dank
Martina_e

Wir gehen mal davon aus, dass die Untermieterin eine 19 jährige Frau ist, die diesen Untermietvertrag mit völlig überhöter Miete von ihrem Stiefvater (Hauptmieter) am 1.4.18 untergejubelt wurde.

Im Vertrag stehen angenommen noch folgende §§

§1
2. Folgende Räume werden untervermietet:

2 Zimmer; 1 Küche; 1 Bad; 1 Garten; 1 Keller;

  1. Die ausschließlich vom Untermieter genutzte Wohnfläche beträgt 40m²
    Die vermietete Gemeinschaftsfläche beträgt 120m²

FRAGE: Was ist, wenn diese Angaben auch nicht stimmen.
Ich würde hier vermuten, dass die Untermieterin die Küche, Bad etc komplett ALEINE NUTZEN darf, oder ?
Es gibt nur eine Küche ein Flur etc. wenn dies vom Hauptmieter mitgenutzt wird, ist das ok, oder könnte die Untermieterin theoretisch die Unterlassung fordern?

Weiter wurden die Zeilen der Kontoverbindung frei gelassen und es gibt keinen Hinweis, wie die Miete übergeben werden soll.

§7 ERSATZUNTERMIETER
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe §4) [hier wurde ein falscher § angegeben] einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.

??? Was heißt denn der §7 schon wieder ???

und noch dieses:

§12 Persohnenmehrheit als Untermieter

  1. Jeder Untermieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Untermietverhältnis berühren oder einen Schadensanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.

??? verstehe ich auch nicht ???

Jetzt noch Fragen zu der Situation, die ich für mich noch nicht bestimmt kreirt habe :wink:

Wenn im Vertrag steht, dass es eine schriftliche Zustimmung des Vermieters gibt, diese aber nicht existent ist, was ist dann?
Wenn im Vertrag steht, dass es ein Übergabeprotokoll hinsichtlich darin enthaltener Beschreibung der Mietsache gibt, diese aber nicht existent ist, was ist dann, wenn weiterhin unter einem anderen § steht, „Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. der Hauptmieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entsteht.“

Bedeutet das Möbel raus und „Besenrein“?

Was ist, wenn es dieses Übergabeprotokoll gibt? hat es überhaupt eine Bedeutung, wenn im Vertrag nicht ein Wort über den Einzugszustand der Mietsache steht?

IST DAS NICHT VIELLEICHT VON DER MASSE AN KURRIOSITÄTEN; UM DEN VERTRAG ALS NICHTIG ANZUSEHEN?

Viele Fragen, viele Auszüge, aber alle zu einem guten zweck :wink:

Vielen Dank für die Antworten

Martina_e

BITTE, ich arbeite bei der Bildungsbegleitung und möchte diese Fragen für eine neue TN klären.
Kann mir jemand helfen?

DANKE <3
Martina_e

… kann dieses unstrukturierte Chaos nur ein Anwalt.

Ja, vielen Dank. Das Problem ist ich bekomme keine finanzielle Unterstützung von meinem Arbeitgeber für einen Anwalt und die TN ist nicht im Mieterbund oder so. Die Umstände machen sie krank, auch schon, weil sie sich finanziell verausgabt.

Hm… ?

liebe Grüße
Tina

Wie wäre es denn einfach mit einer ordentlichen Kündigung des Untermietvertrags?

2 Like

Oha, das ist natürlich ein Problem. Ich wette, derjenige der Miete haben will wird sich schon melden.
Meinst Du nicht auch ?

Wenn man mit der gesetzlichen Frist kündigt muss man natürlich keinen Ersatzmieter beschaffen !
So ein Mist .

Du hast aber leider das wichtigste vergessen anzugeben, nämlich ob eine Mindestmietzeit beidseitig vereinbart wurde. Also z.B. 1 Jahr. Dann kann der Untermieter eben nicht früher raus, außer der bietet Nach-Untermieter an. das ist eine freiwillig zugestandene Ausnahme, denn andernfalls muss man mind. für das 1 Jahr voll bezahlen.

Nein, es hat dann der Hauptmieter Probleme nachzuweisen, der Untermieter hat bestimmte Schäden verursacht die vielleicht schon da waren.
Es steht dem Untermieter aber frei sich selbst ein Übergabeprotokoll anzufertigen, gut mit Fotos vom Zustand und vorh. Schäden. Dann hat man später was in der Hand, wenn es zum Streit kommt.

Nichts ist dann. Vertrag gilt.

Nur der Vermieter kann die Untermiete gegenüber seinem Hauptmieter widerrufen indem er dem Hauptmieter fristlos kündigt.
Der Untermieter hat dann Schadenersatzansprüche gegen den Hauptmieter für all seine Ausgaben im Zusammenhang mit der nun fehlgeschlagenen Untermiete (Umzug, Renovierung, Ersatzwohnungssuche usw.)

Hallo,

ein Vertrag mit ganz offensichtlichen Fehlern gilt trotzdem, weil ja klar ist, was eigentlich gemeint war.
Der Grundsatz lautet „falsa demonstratio non nocet“.

Wegen der anderen Fragen würde ich es für sinnvoll halten, den gesamten Vertrag einzuscannen, dabei die persönlichen Daten natürlich abdecken / schwärzen!

Du kannst das hier als Bild hochladen.

Dann wird man weitersehen.