Wir gehen mal davon aus, dass die Untermieterin eine 19 jährige Frau ist, die diesen Untermietvertrag mit völlig überhöter Miete von ihrem Stiefvater (Hauptmieter) am 1.4.18 untergejubelt wurde.
Im Vertrag stehen angenommen noch folgende §§
§1
2. Folgende Räume werden untervermietet:
2 Zimmer; 1 Küche; 1 Bad; 1 Garten; 1 Keller;
- Die ausschließlich vom Untermieter genutzte Wohnfläche beträgt 40m²
Die vermietete Gemeinschaftsfläche beträgt 120m²
FRAGE: Was ist, wenn diese Angaben auch nicht stimmen.
Ich würde hier vermuten, dass die Untermieterin die Küche, Bad etc komplett ALEINE NUTZEN darf, oder ?
Es gibt nur eine Küche ein Flur etc. wenn dies vom Hauptmieter mitgenutzt wird, ist das ok, oder könnte die Untermieterin theoretisch die Unterlassung fordern?
Weiter wurden die Zeilen der Kontoverbindung frei gelassen und es gibt keinen Hinweis, wie die Miete übergeben werden soll.
§7 ERSATZUNTERMIETER
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe §4) [hier wurde ein falscher § angegeben] einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
??? Was heißt denn der §7 schon wieder ???
und noch dieses:
§12 Persohnenmehrheit als Untermieter
- Jeder Untermieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Untermietverhältnis berühren oder einen Schadensanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.
??? verstehe ich auch nicht ???
Jetzt noch Fragen zu der Situation, die ich für mich noch nicht bestimmt kreirt habe 
Wenn im Vertrag steht, dass es eine schriftliche Zustimmung des Vermieters gibt, diese aber nicht existent ist, was ist dann?
Wenn im Vertrag steht, dass es ein Übergabeprotokoll hinsichtlich darin enthaltener Beschreibung der Mietsache gibt, diese aber nicht existent ist, was ist dann, wenn weiterhin unter einem anderen § steht, „Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. der Hauptmieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entsteht.“
Bedeutet das Möbel raus und „Besenrein“?
Was ist, wenn es dieses Übergabeprotokoll gibt? hat es überhaupt eine Bedeutung, wenn im Vertrag nicht ein Wort über den Einzugszustand der Mietsache steht?
IST DAS NICHT VIELLEICHT VON DER MASSE AN KURRIOSITÄTEN; UM DEN VERTRAG ALS NICHTIG ANZUSEHEN?
Viele Fragen, viele Auszüge, aber alle zu einem guten zweck 
Vielen Dank für die Antworten
Martina_e