Moin,
mal folgende Konstellation:
1 Umschüler mit ALG I = 650,00 € und 476,00 € Fahrtkosten
1 Teilzeitbeschäftigte mit ca. 550,00 € netto
Wie würde das im Falle eines Antrages auf ergänzendes ALG II bzw. Wohngeld gewertet?
Wird das Fahrtgeld als Einkommen gewertet?
Die beiden Personen sind verheiratet und würden in Niedersachsen wohnen.
Das nächste Problem:
Die Agentur sagt, man solle sich im Umkreis von 100 km um die Umschulung bewerben. Gesagt, getan – jedoch bei den Fahrtkosten werden nur 60 km berücksichtigt, auch wenn es mehr sind, da der Freibetrag für mehr nicht reiche.
Ist das rechtens?
Kann man mehr bekommen?
Einfache Fahrt wären 65 km, und das wären nach deren Formel
65 km * 2 Fahrten * 20 Arbeitstage * 0,20 €/km = 520 €.
Haben die beiden noch irgendwelche Möglichkeiten, an mehr Geld zu kommen?
Denn es ist so schon fast unmöglich, von derzeit 650 € Alg I und 550 € Lohn der Ehefrau zu leben.
Freue mich auf viele Ratschläge und Antworten