Mal eine ganz blöde Frage zu Bausparverträgen

Hallo,

ich habe mir vor ein paar Jahren mal sowas aufschwatzen lassen, aber das ganze läuft im Prinzip nur so nebenher. Die Bausparsumme beträgt 11000 Euro, und wenn alles weiterhin so nebenher läuft wie bislang, werden da nach 7 Jahren inklusive Zinsen (aber ohne Prämie, die mir wohl zusteht) schätzungsweise gut 6000 Euro drin sein.
Was dann?
Auszahlen lassen und für irgendwas „Wohnliches“ verwenden ist die eine Möglichkeit, das ist klar.
Was genau hat es mit den 11000 Euro auf sich? Kann ich mir nach Ende der Sperrfrist zu einem guten Zinssatz (den ich wahrscheinlich jetzt nachschlagen könnte, wenn ich die Unterlagen hier hätte) mit Hilfe der angesparten Summe ebendiese 11000 Euro leihen, oder wie genau ist das mit der Bausparsumme gemeint?

Bitte erspart mir blöde Bemerkungen, denn mir ist das ja selber peinlich… :wink:

Danke,
HOFee

Hallo HOFee,

die Bausparsumme ist der der Gesamtbetrag aus Sparguthaben und Darlehen. (oftmals ca. 50:50 verteilt)

D.h. du bekommst - wenn du möchtest, neben deinem Sparguthaben - auch ein Darlehen über den Restbetrag zu den Konditionen, die in deinem BSV stehen.

Gruß Ivo

Hallo,

die Bausparsumme setzt sich aus 2 Teilen zusammen: Deinem angesparten Guthaben und dem (bei Zuteilung!)in Anspruch zu nehmenden Darlehen (=Bausparsumme minus Guthaben). Wann Dein Vertrag zugeteilt werden kann, sagt Dir die Bausparkasse. Der Zins für dieses Darlehen steht in den Bausparbedingungen. In der derzeitigen Niedrigzinsphase lohnt es allerdings in der Regel nicht, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen, da oftmals die Hypothekenzinsen günstiger ist. Lass es Dir von Deinem Finanzierungsberater einfach vorrechnen.

Freundliche Grüße

wolle

Dank an Euch beide
Dann hattee ich das ja doch halbwegs richtig verstanden. Gottseidank… :wink:

kein bausparen!
moin,
ich hatte jahrelang in einen baussparvertag eingezahlt, dann voellig „ueberzahlt“ - ohne jemals eine beratung erhalten zu haben.
als ich das geld wirklich brauchte, wurde ein „vorfaelligkeitsdiscount“ faellig, und die gesamtem geruehmten vorteile gingen in die gruetze.
der gesamte steuervorteil war weg - der angeblich guenstige zinssatz war wegen zu langer bearbeitungszeiten nicht fuer mein vorhaben verfeugbar.
fazit: bausparen ist GROSSE SCHEISSE!!!
gruss
khs

Naja, ÜBERzahlen wird mir wohl nicht passieren, wenn da nach 7 Jahren 6000.- drin sind…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

doch!

Naja, ÜBERzahlen wird mir wohl nicht passieren, wenn da nach 7
Jahren 6000.- drin sind…

Hi,

bei einer BSB-Summe von 11000 EUR benötigst Du nur eine Einzahlung von 5500 EUR-> ergo wäre 6000 leicht überzahlt.
Du bekommst als Bausparkredit 11000 EUR-Eingezahltes Geld (inkl. Zinsen). Je mehr Du also die Einzahlung über die nötigen 50% treibst, desto kleiner wird der Dir zustehende Kredit. Solltest Du also mit dem Gedanken spielen, den Kredit zu nutzen, solltest Du darauf achten. Wenn Du nur das Guthaben und die darauf zu bekommenden zinsen betrachtest, ist das natürlich unerheblich. Manchmal haben ältere Bausparer für die derzeitige Situation gute Zinsen, da ist eine Überzahlung dann durchaus günstig.

Gruß,
Micha

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Die Schatten lichten sich - danke!

Je mehr Du also die Einzahlung über die
nötigen 50% treibst, desto kleiner wird der Dir zustehende
Kredit. Solltest Du also mit dem Gedanken spielen, den Kredit
zu nutzen, solltest Du darauf achten.

Naja, das kommt ja darauf an. Wenn ich quasi am Ende Anspruch auf 11000 Euro haben möchte und davon ein nicht unbeträchtlicher Teil bereits angespart wurde, dann kann das ja auch nicht soooo verkehrt sein, oder!?
Aber schon klar, was Du meinst. In der Tat gehe ich bislang davon aus, dass ich das angesparte Geld nicht in einen Kredit einfließen lasse, sondern mir auszahlen lassen. Insofern kann ich das ganze ja so weiterlaufen wie bisher…

Hallo HOFee,

nahc Ablauf der Sperrfristen (bei steuerlicher Förderung bzw. AN-Zulagen oder VWL Vertrag) und sobald Du die Zuteilung erhälst (ergibt sich aus eine Formel, die die Einzahlungen und die Summe unter Berücksichtigung der Zeit ins Verhältnis setzt) bekommst Du alternativ Dein Guthaben ausgezahlt oder ein Darlehn nach unterschiedlichen Grundsätzen (Abhängigkeit von gesellschaft und Tarif) bis zu 50% der Bausparsumme bzw. den Differenzbetrag.

Lässt Du Dir Dein Guthaben auszahlen, solltest Du prüfen ob Du Zinswahlrechte hast, gleiches gilt für Darlehnsantrag.

Das Guthaben ist nicht an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden, wenn die Fristen abgelaufen sind (sihe oben), das Darlehn schon.

Bausparen ist übrigens manchmal attraktiver als Festgeld, und bei den darlehn ist wichtig, dass ich hier auch nachrangig besichern kann. Hat also Vor- und Nachteile, sollte aber nicht verurteilt werden.

Für eine genaue Beurteilung wäre aber die Kenntnis der Bausparkasse und des Tarifs vorteilhaft.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Im Prinzip ja,
aber generell nicht richtig!

Thorulf Müller

Im Prinzip schon eher ja,
aber immer noch nicht generell richtig!

Thorulf Müller

und…
auch dass ist leider generell nicht richtig.

Es gibt Tarife mit niedrigerem Guthaben- und höherem Darlehnsteil!

Die Zuteilung hat auch nichts mit 50% zu tun, sondern mit der Zuteilung, die etwas komplexer ist.

Und das Darlehn beträgt nicht generell die Differenz!

Thorulf Müller

aber generell nicht richtig!

Worauf willst du hinaus?
Ich habe extra meist 50:50 geschrieben, da es auch andere Verträge gibt.
Nach den genauen Zuteilungsmodalitäten über die sog. Bewertungskennziffer wurde doch gar nicht gefragt.

Also was meinst du??

Gruß Ivo

Hallo Thorulf,

deine Antwort ist richtig, geht aber weit über die gestellte Frage hinaus:

Was genau hat es mit den 11000 Euro auf sich?
Kann ich mir nach Ende der Sperrfrist zu einem guten Zinssatz (den ich wahrscheinlich jetzt nachschlagen könnte, wenn ich die Unterlagen hier hätte) mit Hilfe der angesparten Summe ebendiese 11000 Euro leihen, oder wie genau ist das mit der Bausparsumme gemeint?

Nach mehr wurde gar nicht gefragt. Also schenk die deine Belehrungen an die anderen hier.

Gruß Ivo

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Hallo Ivo,

die Antworten waren nicht richtig! Die Belehrungen spare ich mir nicht, wenn konkret falsche oder teilweise falsche Antworten gegeben werden.
´
Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

Es gibt Tarife mit niedrigerem Guthaben- und höherem
Darlehnsteil!

Die Zuteilung hat auch nichts mit 50% zu tun, sondern mit der
Zuteilung, die etwas komplexer ist.

Bis hierher geb ich Dir uneingeschränkt recht, mir ging es darum, prinzipiell das Problem der Überzahlung klar zu machen - Details hab ich dabei bewusst weggelassen, das fördert manchmal das Verständnis. :wink:

Und das Darlehn beträgt nicht generell die Differenz!

Hier würde ich gern dazulernen. Ich kenne das bisher nur so. Kannst Du ohne große Kopfstände erläutern, wie und wann das anders ist? Danke Dir!

Gruß,
Micha

Hallo Jaku,

es gibt Bausparkassen die Tarife anbieten in denen der Darlehnsbetrag unabhängig ist von dem Grad der Besparung. Es werden 50% bzw. 60% der Bausparsumme als Darlehn gewährt.

Viele Grüße
Thorulf Müller

aber generell nicht richtig!

Thorulf Müller

es gibt tarife die haben eine wahlzuteilung, zb. 25% angespart 75% darlehensanspruch, dann gibt es tarife mit mehrzuteilung bis z.b. 25% von der bausparsumme oben drauf. dann gibt es welche mit mindestansparung 40% der bausparsumme oder 50% der bausparsumme.
dann unterscheiden sie sich im darlehenszins , zb. 2,5%, und in der abschlußgebühr. diese liegt bei 1% bis 1,6 % der bausparsumme.

alles roger?

mit freundlichen grüßen

p. espig

Guten Morgen Thorulf,

ich finde es ja toll, was du hier noch alles geantwortet hast was über die Frage hinaus geht. Ich habe mir angewöhnt mich auf meist auf die Frage zu beschränken - reine Erfahrung hier in w-w-w.

Allerdings hast du mir unten immer noch nicht verraten, was du nun konkret an den Antworten, die sich auf den Frageinhalt bezogen nicht richtig war.

An jedes Posting einfach nur ein „falsch“ zu anhängen, anstatt einfach an eines die deiner Meinung nach richtige Antwort an zu hängen, lässt allerdings interessante Rückschlüsse auf deine Person zu.

Bitte verrate mir zumindest jetzt wo denn das falsche in den anderen Antworten ist. Vielleicht bin ich ja auch zu blöd es zu sehen.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

die vollständige Antwort habe ich in einem Beitrag geschrieben! Dort kannst Du es nachlesen!

Und „falsch“ habe ich nicht geschrieben - sondern noch nicht ganz richtig! Deine Antwort war nicht falsch, aber auch nicht vollständig.

Das Du nur Fragen beantwortest - o.k.! Ich habe aber ein bißchen mehr aus der Frage herausgelesen - und manchmal muss man auch etwas weiter ausholen, weil es sonst eine „Falschberatung“ sein könnte. Für mich ist die Frage eines Laien immer ersteinmal nicht zielgerichtet und nicht vollständig. Wenn ich nicht weiß, was es alles gibt, kann ich auch nicht korrekt Fragen. Das ist normal und die Erkenntnis basiert auf 20 Jahren Berufs- und Beratungserfahrung.

Viele Grüße
Thorulf Müller