Mal eine theoretische Frage:

Autofahrer ist mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Keine Vollkasko keine Teilkasko.
Es rammt ihn ein Diplomatenauto (CD/CC) der auch noch Fahrerflucht begeht (über 50 % der CD begehen Fahrerflucht).
Ein Diplomat hat Immunität, darf also das Delikt Fahrerflucht nicht geahndet werden.
Eine Schulduntersuchung wird also nicht gemacht.
Wer zahlt nun den Schaden?
Causa

Einige Haftpflichtversicherungen haben einen sogenannten Ausfallschutz, der einspringt sobald der Verursacher nicht zahlen oder belangt werden kann. Kasko ist hiervon zu trennen.

Da ich allerdings selber in dem Bereich tätig bin, will ich nur informativ mitteilen, dass CC nur dann eine Immunität geltend machen kann, wenn der Konsul (und nur er) dienstlich unterwegs gewesen ist.
Damit gemeint ist nur der direkte Weg zum dienstlichen Ziel.

CD hat grundsätzlich Immunität (auch der Chaffeur).

Gruß

Wer zahlt nun den Schaden?

Der Autofahrer selber. Wenn eindeutig feststeht, dass ein Dritter den Schaden verursacht hat, den man nicht heranziehen kann, gibt es beim GDV einen Härtefond. Wenn aber die schuldfeststellung unterbleibt, wird dieser sicherlich nicht einstehen.

hallo Daniel
danke.
Muss mal mein schlaues Vergleichsprogramm danach absuchen.
Der Fall kommt ja relativ wenig vor (in all den vielen Jahren seit ich mit dem Blechesel unterwegs bin hatte ich noch nie mit einem CD zu tun… (tock, tock tock klopf auf´s (Hirn) Holz)
Causa

Wer zahlt nun den Schaden?

Eigentlich ganz leicht und problemlos: der Geschädigte wendet sich an den Entschädigungsfonds der Kfz-Haftpflichtversicherer („Verkehrsopferhilfe“).

Grüße, M