Mal ganz allgemein zum Thema Inkasso

Möchte nur mal ganz allgemein wissen: Hat ein Inkassounternehmen eigentlich irgendeine rechtliche Handhabe? Ich habe noch nie gehört, daß jemand von einem Inkassobüro vor Gericht vertreten wird, das macht doch wohl ein Anwalt.

Danke schon mal für eure Antworten!

Gruß daggi!

Hallo,
Inkassounternehmen könnten eine Anspruch auch rechtlich durchsetzten, denn es ist Möglich Rechte (Ansprüche) abzutreten (§ 398).
Somit erlangt das Inkassounternehmen dann die Ansprüche des alten Gläubigers.

Auszug aus § 398,Satz 2
„Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“

Mit freundlichen Grüßen

Michael

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Wie der Vorredner schon sagte: Man kann eine Forderung an das Inkassounternehmen abtreten, dann zieht es eine eigene Forderung ein. Wenn aber - ich nehme an, das ist der Regelfall - das Inkassounternehmen eine fremde Forderung einzutreiben versucht, geht das nicht. Und das ist dann für den Kunden echt ärgerlich, denn nun braucht er doch noch einen Anwalt, und die Kosten für den Inkassodienst kann er dann nicht mehr vom Schuldner ersetzt verlangen!

Das einzige, was überhaupt für Inkassodienste spricht, ist deren hohe Erfolgsquote. Ansonsten spricht alles dafür, es gleich einen Anwalt machen zu lassen.

Levay

Hallo Levay!

Erst mal Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das jetzt richtig. Wenn jemand einen Brief von einem Inkassounternehmen erhält und trotzdem nicht zahlt aus welchen Gründen sei jetzt mal dahingestellt, braucht er die Gebühren für das Inkassounternehmen nicht mitzuzahlen, wenn anschließend noch ein Anwalt eingeschaltet wird?

daggi!

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Exakt! Das ist, soweit ersichtlich, ganz herrschende Rechtsprechung.

Levay