Mal ganz weit hergeholt

Hallo, irgendwann hab ich mal ne Geschichte gesehen, gehört oder gelesen:

Es geschieht eine Straftat und 2 unterschiedliche Personen geben zu, die Straftat selbst und alleine verübt zu haben.

Beispiel: 2 Leute töten einen dritten. Am nächsten gehen beide zur Polizei und nehmen jeweils die Schuld auf sich und behaupten, der andere würden lügen. Aufgrund von Spurentechnik oder Alibis oder ähnlichem kann keinem etwas bewiesen werden, aber beide kommen als Täter in Frage.

Kann es zu einer Verurteilung von beiden kommen?

Danke schön!
Butterbollen

Hallo

Hallo, irgendwann hab ich mal ne Geschichte gesehen, gehört
oder gelesen:

Es geschieht eine Straftat und 2 unterschiedliche Personen
geben zu, die Straftat selbst und alleine verübt zu haben.

Beispiel: 2 Leute töten einen dritten. Am nächsten gehen beide
zur Polizei und nehmen jeweils die Schuld auf sich und
behaupten, der andere würden lügen. Aufgrund von Spurentechnik
oder Alibis oder ähnlichem kann keinem etwas bewiesen werden,
aber beide kommen als Täter in Frage.

Kann es zu einer Verurteilung von beiden kommen?

wenn es keinem bewiesen wereden kann, kann auch niemand verurteilt werden

Danke schön!
Butterbollen

LG
Mikesch

wenn es keinem bewiesen wereden kann, kann auch niemand
verurteilt werden

Hallo,

hä ??!! Es gibt doch keinen besseren Beweis als ein Geständnis?! Wo nichts strittig ist, muss auch nichts bewiesen werden (habe ich neulich gelesen).

Also: 20 Jahre Zuchthaus (oder so).

Grüße, M

Hallo!

hä ??!! Es gibt doch keinen besseren Beweis als ein
Geständnis?!

Das muss nicht so sein. Ein Geständnis kann falsch sein, weil der Gestehende unter Druck gesetzt oder bedroht wird, jemanden schützen will, sich irrt, in seiner psychischen Gesundheit beeinträchtigt ist, dafür bezahlt wird, Geltungsbedürfnis hat, ihm etwas in den Mund gelegt wird, er sich nicht richtig ausdrücken kann, mit Behörden unerfahren ist, Angst hat usw. - alles schon vorgekommen. Wenn an der Richtigkeit eines Geständnisses Zweifel bestehen, müssen diese durch andere Beweismittel beseitigt werden.

Wo nichts strittig ist, muss auch nichts bewiesen werden

Wie oben schon ganz richtig gesagt wurde: wenn die Schuld des Täters - und zwar die Schuld, eine ganz konkrete Straftat begangen zu haben - nicht ohne jeden Zweifel bewiesen wird, darf keine Verurteilung ergehen.
Grüße, Peter

Hallo

hä ??!! Es gibt doch keinen besseren Beweis als ein
Geständnis?! Wo nichts strittig ist, muss auch nichts bewiesen
werden (habe ich neulich gelesen).

Das Problem dieses Falles ist aber, dass 2 Leute gestehen und definitiv nur 1 der Täter ist. Das bedeutet zwingend, dass einer die Tat nicht begangen hat. Verurteilt das Gericht nun einen von beiden, steht die Chance 50/50, dass er nicht der Täter ist und das reicht für eine Verurteilung nun einmal nicht aus.

Merke: In Deutschland wird auch trotz Geständnis niemand verurteilt, wenn das Gericht nicht ausreichend sicher ist, dass er die Tat begangen hat. Und eben das wäre hier der Fall (50/50).

Gruß
Dea

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PS

Wo nichts strittig ist, muss auch nichts bewiesen werden (habe ich
neulich gelesen).

Das ist Zivilrecht, nicht Strafrecht.

Ja, aber…

hä ??!! Es gibt doch keinen besseren Beweis als ein
Geständnis?! Wo nichts strittig ist, muss auch nichts bewiesen
werden (habe ich neulich gelesen).

Vermutlich hast du es bei mir gelesen. Ist auch richtig, gilt aber nur im Zivilprozess. Um das zu verstehen, muss man sich vielleicht etwas verdeutlichen, was angesichts der Tatsache, dass das meiste Wissen über Strafrecht aus us-amerikanischen Filmen stammt, nicht sonderlich bekannt ist:

Im Zivilprozess sitzen sich zwei Parteien gegenüber. Sie allein entscheiden, was Prozessstoff ist und worüber gestritten wird etc. Wenn nun eine Partei etwas behauptet und die andere es nicht bestreitet, gilt es als zugestanden; eine Beweiserhebung findet dann nicht mehr statt.

Der deutsche Strafprozess ist - anders als in den USA - kein (!) Parteienprozess. Es gibt nicht zwei Seiten, von denen die eine gewinnt und die andere verliert. Die deutsche Staatsanwaltschaft steht auf derselben Ebene wie das Gericht und, was noch wichtiger ist, hat die gleiche Pflicht, nämlich die Wahrheit zu ermitteln. In einer solchen Konstellation passt es nicht, von unstreitigen Tatsachen auszugehen, nur weil etwas nicht bestritten oder gar gestanden wird.

Letztlich wird man einem Geständnis in aller Regel glauben. Aber: Es gilt eine Amtsermittlungspflicht, ermittelt werden muss die Wahrheit. Bestehen Zweifel an dem Geständnis, muss das Geständnis überprüft werden. Und in dem hier vorliegenden Fall, wenn also beide ein sich widersprechendes Geständnis abgeben, sind Zweifel ja jeweils höchst angebracht.

Ich hoffe, damit zur Entwirrung beigetragen zu haben.

Levay

Das Problem dieses Falles ist aber, dass 2 Leute gestehen und
definitiv nur 1 der Täter ist. Das bedeutet zwingend, dass
einer die Tat nicht begangen hat. Verurteilt das Gericht nun
einen von beiden, steht die Chance 50/50, dass er nicht der
Täter ist und das reicht für eine Verurteilung nun einmal
nicht aus.

Ich zitiere aus der Frage: „2 Leute töten einen Dritten“.

Beide gestehen, dann komme ich zu einer erwiesenen Straftat (zB gemeinschaftlicher Mord).

Dein Einwand kann m. E. nur gelten, wenn einer der beiden es nicht getan haben kann (weil er nachweislich zu der Zeit im Kino war o. ä.).

Also ich verstehe Deinen Hinweis inhaltlich, meine aber trotzdem, dass diese Sache hier bewiesen ist?!

Grüße, M

Die Geschichte war so, dass beide gestehen, *allein* gehandelt zu haben!

Levay