Olla,
Ich war gestern mal bei nem Freund. Und da iss beim Staubsaugen, eine Steckdose aus der Wand gefallen/gerissen.
Als wir diese wieder installieren wollten, fiel uns auf, dass in der Steckdose kein PE Draht zu finden war… Wir haben dann mal geguckt, und nirgends (!!!) ist der zu finden.
Es gibt ja noch das TNC Netz… Aber sollte dass net eigentlich am Zählerverteiler in ein TNS verwandelt werden?
Wenn jetzt seine Geräte nen Gehäuseschluss haben, und er packt die mit nassen füssen an… machts knickknack… und er steht da…
Meine Frage nun:
MUSS im Bad net ein PE draht sein? So von wegen, Feuchtraum?
MUSS die Badewanne net geerdet sein? ISS NET!
Da sind 2 Sicherungen im Kasten…(uuhr alte Teile, 16Ampere)
KEIN FEHLERSTROMSCHUTZSCHALTER… (FI)
Jetzt noch ne Frage…
Wenn er das jetzt verändern will (Sprich nen FI einbauen)
muss es ihm dann die Hausverwaltung net bezahlen?
Ich find das ziemlich übel… wie der da wohnt… iss ja gefährlich irgendwie…
Hab selber nen TNS System zuhaus, das zusätzlich mit FI Abgesichert iss…da hab ich keine angst… *g*
Mfg
Smokey
PS_: Thx für die Antworten.
Hallo,
(…)
…in der Steckdose kein PE Draht zu finden war… Wir haben dann
mal geguckt, und nirgends (!!!) ist der zu finden.
Es gibt ja noch das TNC Netz… Aber sollte dass net eigentlich
am Zählerverteiler in ein TNS verwandelt werden?
Nein, nur bei Neuinstallationen. TNC im ganzen haus war früher üblich und zulässig, deshalb kann es heute nicht unzulässig sein.
Meine Frage nun:
MUSS im Bad net ein PE draht sein? So von wegen, Feuchtraum?
Nein, siehe oben.
KEIN FEHLERSTROMSCHUTZSCHALTER… (FI)
war früher nicht üblich.
„Gefährlich“ ist das deswegen noch nicht.
Jetzt noch ne Frage…
Wenn er das jetzt verändern will (Sprich nen FI einbauen)
muss es ihm dann die Hausverwaltung net bezahlen?
Seltsames Anspruchsdenken. Warum sollte sie?
Dieses „Sicherheitsrisiko“ dürfte mit dem Mietpreis abgegolten sein.
Hab selber nen TNS System zuhaus, das zusätzlich mit FI
Abgesichert iss…da hab ich keine angst… *g*
Schon mal getestet?
Gruss,
TR
Moin,
…
Meine Frage nun:
MUSS im Bad net ein PE draht sein? So von wegen, Feuchtraum?
MUSS die Badewanne net geerdet sein? ISS NET!
Elektroprüfung - Fragen und Antworten:
http://www.nord-revision.net/E-Technik.html
Da sind 2 Sicherungen im Kasten…(uuhr alte Teile, 16Ampere)
KEIN FEHLERSTROMSCHUTZSCHALTER… (FI)
Für Altanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht.
Das heißt, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat, darf sie weiter betrieben werden.
In Deutschland ist unter folgenden Umständen jedoch kein Bestandsschutz gegeben
und die Nachrüstung eines RCD unumgänglich:
* wesentliche Änderungen an der Installation
* neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
* abgelaufene Übergangsfristen
* unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte
http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter
Jetzt noch ne Frage…
Wenn er das jetzt verändern will (Sprich nen FI einbauen)
muss es ihm dann die Hausverwaltung net bezahlen?
Ich find das ziemlich übel… wie der da wohnt… iss ja
gefährlich irgendwie…
Zum rechtlichen Hintergrund:
Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten,
wie es dem Vertrag entspricht.
Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt:
Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen")
nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus.
Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.
http://www.e-check-info.de/docs/sicherheit/urteile.php
Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.
Mfg
Smokey
PS_: Thx für die Antworten.
mfg
W.
Hallo Mr.Smokey,
nicht dass das passiert, sowie dein Nickname lautet 
O.K. Scherz beiseite.
Wenn es eine Schutzkontaktsteckdose ist und du in einem älteren Bau wohnst, ist das TNC Netz erlaubt, allerdings sollte zwischen Neutralleiter(PEN) und Schutzkontakt(PE) in der Steckdose eine Brücke sein (klassische Nullung). Damit wenn ein Körperschluss wäre, ein Kurzschlusstrom übern Nulleiter fließe(und nicht über dich) und dadurch das entsprechende Schutzorgan auslöst.
Ist der Schutzkontakt an der Steckdose garnicht belegt?
Schöne Grüße
itaka
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aus deiner Beschreibung geht nicht hervor, ob der Schutzkontakt belegt ist, oder nicht…
Sollte wenigstens eine Brücke zw. N und dem Schutzleiter sein, war zu DDR-Zeiten gang und gebe, nannte sich „klassische Nullung“
Bin leider nicht ganz auf dem Stand, arbeite seit einigen Jahren mit kleinerern Spannungen 
Aber meines Erachtens sollte eine Badewanne nicht geerdet sein, damit du, wenn ein Gehäuseschluß vorliegt und FI oder andere Schutzvorrichtungen nicht arbeiten wenigstens noch keine Masseberührung auf der Wanne bekommst.
Wie gesagt, ich bin nicht auf dem Stand der heutigen Vorschriften…
OT Badewanne erden
Hi Steffen,
Aus deiner Beschreibung geht nicht hervor, ob der
Schutzkontakt belegt ist, oder nicht…
Sollte wenigstens eine Brücke zw. N und dem Schutzleiter sein,
war zu DDR-Zeiten gang und gebe, nannte sich „klassische
Nullung“
das war/ist in den alten Bundesländern auch die klassische Nullung.
Als Bestandsschutz immer noch erlaubt.
Aber meines Erachtens sollte eine Badewanne nicht geerdet
sein, damit du, wenn ein Gehäuseschluß vorliegt und FI oder
andere Schutzvorrichtungen nicht arbeiten wenigstens noch
keine Masseberührung auf der Wanne bekommst.
Nach meinem Kenntnis stand müssen seit einigen Jahren Badewannen und Duschwannen nicht mehr geerdet sein.
Allerdings nicht mit deiner Begründung, die ich nicht so ganz einsehe, aber vielleicht kann da ein Elektriker was zu sagen.
Begründung wie ich es verstanden habe war die Zunahme von F1s sowie auch die zunehmende Benutzung von Acrylwannen und von Wasserrohren aus Kunststoff.
Schau mal hier:
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-…
Leider steht da nicht die Begündung warum nicht geerdet mehr werden muß, aber wenn man nach
DIN VDE 0100-701
im Internet sucht, ich hatte nur wenig Zeit zum Suchen, findet man sicher auch einen die Erdung betreffenden Auszug aus der o.g. VDE.
Gruß
Reinhard
Wie gesagt, ich bin nicht auf dem Stand der heutigen
Vorschriften…
Thx Thx Thx
Hey Leutz…
Ich bins mal wieder. Danke für die durchaus erleuchtenden Antworten… 
Um bei euren Fragen zu bleiben:
1.Ist zwischen PE & N Leiter ne Brücke? (klassischer Nullleiter)
Antwort: Nein ist nicht da… Nirgends zu finden (Steckdosen)
Hab nochmal mit der Taschenlampe geguckt das letzte mal… Da iss eine von den Sicherungen, die uralt sind, mit 20 Ampere. Allerdings normale Kabelstärke (Durchmesser)… liegt die noch im Rahmen für die Standart
Kabelstärke? Da wird der Kabel doch heiss…
*gg*
Ist dass nun „Gefahr für Leib und Leben“ (oder so ähnlich) wie unter
den Antworten geswchrieben für eine kostenübernahme der Wohngenossenschaft?.. Zumindest wurde keine Ermässigung auf den Mietpreis gewährt… beim Einzug (da wars ja auch noch net bekannt)…
Nunja…
Zu der Frage ob ich meinen FI bereits mal „getestet“ hab…
Ja leider!
Aber ich lebe und erfreue mich bester Gesundheit
*fg*
Werde jetzt erstmal die Links von den Antworten durchstöbern…
Mfg Smokey aka STEVE!! net Steffen… *fg*
Cya
hmmm SoOorry wir hatten ja einen Steffen unter den Antwortern…
*gg* oki doki… verplant… mal so… ebend!
Gefahr!!!
1.Ist zwischen PE & N Leiter ne Brücke? (klassischer
Nullleiter)
Antwort: Nein ist nicht da… Nirgends zu finden (Steckdosen)
Na super! Das ist allerdings unzulässig und war meines Wissens auch noch nie zulässig. (Außer beim Schutz durch „isolierende Räume“).
Hab nochmal mit der Taschenlampe geguckt das letzte mal… Da
iss eine von den Sicherungen, die uralt sind, mit 20 Ampere.
Allerdings normale Kabelstärke (Durchmesser)… liegt die
noch im Rahmen für die Standart
Kabelstärke? Da wird der Kabel doch heiss…
*gg*
Bitte darüber nicht grinsen. 20A sind für „normale“ Adern (Du meinst wohl 1,5mm²) meistens zu viel.
Ist dass nun „Gefahr für Leib und Leben“ (oder so ähnlich) wie
unter
den Antworten geswchrieben für eine kostenübernahme der
Wohngenossenschaft?
Meines Erachtens ist die Anlage so unsicher, dass ich eine Gefahr für Leib und Leben bejahen würde. Ich würde mich weigern, eine solche Anlage in Betrieb zu nehmen.
Zu der Frage ob ich meinen FI bereits mal „getestet“ hab…
Ja leider!
Aber ich lebe und erfreue mich bester Gesundheit
*fg*
BITTE WAS - Da ist ein FI eingebaut???
Au Hölle, Hölle, Hölle - in ein TN-C System darf kein FI rein!
Der PE (und somit auch der PEN) darf niemals geschaltet werden, auch nicht durch nen FI.
Und wenn man in den Steckdosen die Brücke nachrüstet, dann wird es den Fi auch regelmäßig heraushauen, wenn ein Gerät mit Schutzleiter mit seinem Körper z.B. an die Heizungsrohre kommt.