Ein Herr hat aus einer Festhalle einen Feuerlöscher genommen, im Gebäude und im Freien herrum gesprüht.
Auf jedenfall ist es Sachbeschädigung, ist es auch Diebstahl oder beides ?
Nun hat der Herr ein schlechtes Gewissen und meldet sich bei der Stadt/Gemeinde um den entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Stadt gibt sich mit der Zahlung nicht zufrieden und möchte noch 10 Stunden „Sozialstunden“ haben, wenn die nicht gemacht werden erstattet die Stadt Strafanzeige.
2. Nun ist das nicht Erpressung, was ist höher anzusetzen Erpressung oder Sachbeschädigung/Diebstahl.
Da eine Anzeige legitim ist, kommt der Straftatbestand auch
nicht in Frage.
Entscheidend ist nicht nur, ob Zweck und Mittel für sich genommen legitim sind, sondern auch, ob dies für die Zweck-Mittel-Relation zutrifft. Das finde ich vorliegend schon zweifelhaft. Die Behörde setzt hier einen ihr nicht gebührenden Strafanspruch durch.
wenn Du nun noch sagst was er mit dem Feuerlöscher gemacht hat nachdem er etwas sprühte ?
Sachbeschädigung ja wahrscheinlich,warum sollte sich jemand damit zufrieden geben nur weil Verursacher auf einmal ein einsehen oder ein schlechtes Gewissen hat.
Nötigung oder Erpressung wo, sehe ich nicht sondern einen Rechtsbrecher den man zur Rechenschaft heranziehen muss.
Gruß
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Ein Herr hat aus einer Festhalle einen Feuerlöscher genommen,
im Gebäude und im Freien herrum gesprüht.
Auf jedenfall ist es Sachbeschädigung, ist es auch
Diebstahl oder beides ?
Es ist vor allem ein Verstoß gegen diese Strafvorschrift: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__145.html
Mich würde mal interessieren, ob der Tatbestand der Sachbeschädigung überhaupt erfüllt ist. Vom Gefühl würde ich das erst mal verneinen…
Nun hat der Herr ein schlechtes Gewissen und meldet sich bei
der Stadt/Gemeinde um den entstandenen Schaden zu bezahlen.
Entscheidend ist in meinen Augen weniger der entstandene Schaden (der hält sich in Grenzen), als vielmehr, daß der Löscher wieder einsatzbereit gemacht wird.
Da eine Anzeige legitim ist, kommt der Straftatbestand auch
nicht in Frage.
Entscheidend ist nicht nur, ob Zweck und Mittel für sich
genommen legitim sind, sondern auch, ob dies für die
Zweck-Mittel-Relation zutrifft. Das finde ich vorliegend schon
zweifelhaft. Die Behörde setzt hier einen ihr nicht
gebührenden Strafanspruch durch.
Ich sagte ja auch nur, dass der Strafanspruch der Behörde nicht zusteht. Zur Verfolgung von Straftaten sind andere berufen, nämlich die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (Polizei).
nach dem Gebrauch wirft er ihn weg. (Sachbeschädigung)
oder zweite Variante, er nimmt ihn mit nach Hause und stellt ihn sich ins Regal (Diebstahl). Giltet dann auch Sachbeschädigung im Sinne vom Feuerlöscher ?