gibt eine Bank eigentlich immer irgendwann eine Kontrollmeldung ab… oder lässt sie es wenn es wenn es z.B. zu ihrem Vorteil wäre?
z.B.:
B bürgt für A, B hat aber selbst nicht genung Kapital und Einkommen zur Deckung. A geht pleite - Privatinsolvenz. A macht den Laden über Verwandschaft wieder auf - A’s Verwandschaft generiert Bargeld und gibt dieses B der damit die Bürgschaft abtragen kann - die Bank bekommt also ihr Geld.
Könnte so ein Fall evtl. steuerpflichtig sein?
Was könnte einem Mitwisser passieren? An wen kann er sich wenden?
B bürgt für A, B hat aber selbst nicht genung Kapital und
Einkommen zur Deckung. A geht pleite - Privatinsolvenz. A
macht den Laden über Verwandschaft wieder auf - A’s
Verwandschaft generiert Bargeld und gibt dieses B der damit
die Bürgschaft abtragen kann - die Bank bekommt also ihr Geld.
Hallo,
hier sind zwei Sachverhalte zu trennen:
Die Frage, ob die Verwandtschaft von A tatsächlich das Unternehmen
betreibt, oder ob bspw. der Vater von A nur Strohmann ist und
eigentlich A tatsächlicher Unternehmer ist. Hier könnten
Steuerhinterziehungen in Betracht kommen, wenn der Strohmann
geringere Steuerlast hat als der eigentliche Unternehmer.
Die Frage, ob bei dem Vermögensstransfer Verwandtschaft A an den B
eine Schenkung vorliegt. Da B eine eigene Schuld
(Bürgschaftsverpflichtung) erfüllt, ist B ja nicht lediglich
„durchlaufender Posten“ in der Schuldtilgung. Es kommt also bzgl.
Schenkungsteuerfreibeträgen auf die Beziehung zwischen Verwandter-A
und B an. Folgeproblem: Ist Verwandter-A tatsächlich Strohmann, dann
liegt in der Zahlung an den B lediglich die Verpflichtung den Bürgen
widerum zu befreien, also keine Schenkung.
Bei Strohmanngeschäften ist das Finanzamt immer interessiert, einer
Bank sind solche Transaktionen generell egal, diese hat damit nichts
am Hut.