Ein über Cola-Kisten gelegter Bettrahmen ist kein Zustellbett, wie es nach dem Reisevertrag geschuldet ist,
und begründet einen Schadensersatzanspruch in Höhe von fünf Prozent des Reisepreises.
AG Düsseldorf, 23.10.2006 – 32 C 6159/97, BeckRS 2006, 12774
bye
Rolf
Ein über Cola-Kisten gelegter Bettrahmen ist kein Zustellbett,
wie es nach dem Reisevertrag geschuldet ist,
und begründet einen Schadensersatzanspruch in Höhe von fünf
Prozent des Reisepreises.
Na, das war aber auch doof vom Hotel, die Kisten leer zu lassen (nehm ich jetzt mal an). Wären die gefüllt gewesen bzw. hätte man gleich volle Bierkisten genommen, wär das Risiko einer Klage bestimmt wesentlich geringer gewesen:wink:)