hallo Fachleute!
eure Beiträge haben ja schon restlos aufgeklärt, wie ein Freiberufler, der zuhause im Wohnhaus sein Büro hat, ‚veranlagt‘ wird
Er muss für ein KFZ zahlen, so vorhanden
Wie muss aber auf die Beitragsrechnung reagiert werden, wenn sie den Freiberufler mit vollem Beitrag (also €53,94) belastet?
Der Rechtsvorgänger GEZ hat offenbar wieder alles über den Freiberufler vergessen, klar, daß die das absichtlich so machen.
Denn dort war er bereits so gemeldet, daß er keine Betriebsräume hat, sondern nur ein Arbeitszimmer und ein Privat-KFZ
Einspruch gegen die Re. erheben, oder widersprechen?
Re. bezahlen und Neuanmeldung erforderlich?
Wie ist denn nun die richtige Vorgehensweise, daß er richtig eingestuft wird?
Gruß Georg