Mal was über Urheberrecht und Schöpfungstiefe

Tach, zusammen,
Urheberrechts-Spezies sind gefragt.

Angenommen, jemand möchte von bestehenden Liedern (sowohl alte wie auch jüngere) eine Bearbeitung anfertigen.
Wann darf er es, ohne irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen, und wann muß er Genehmigungen einholen.
Beispiel:
Ein Musiker möchte mit einer Blaskapelle einen Schlager spielen, sagen wir mal, was aus den Dreißigern; „Kann denn Liebe Sünde sein?“.
Textdichter und Melodiekomponist sind bekannt, werden auf der Bearbeitung auch erwähnt, aber der Musiker zaubert ein mehrstimmiges Bläser-Arrangement und schreibt sich mit seinem Namen unter „Arrangement“ oder „Bearbeitung“.
Darf er das ?
Weiter: Der Satz ist so gut geglückt, daß andere Blaskapellen ihn auch spielen wollen. Nun geht der Musiker zu einem Verlag, und läßt das Werk dort drucken, um es schließlich über den Verlag zu verkaufen.
Oder er probiert es gleich im Selbstverlag.
Erlaubt?
Weiter: Er probiert das gleiche bei einem modernen song eines noch lebenden (aktiven) Künstlers, und macht aus dem einfachen Lied ein mehrstimmiges Arrangement.

Wer bestimmt in diesen Fällen das Maß der Schöpfungstiefe?
Wie sieht es aus mit Textübersetzungen?

Danke für Eure Antworten
Grüßle,
Herm

Angenommen, jemand möchte von bestehenden Liedern (sowohl alte
wie auch jüngere) eine Bearbeitung anfertigen.
Wann darf er es, ohne irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen,
und wann muß er Genehmigungen einholen.
Beispiel:
Ein Musiker möchte mit einer Blaskapelle einen Schlager
spielen, sagen wir mal, was aus den Dreißigern; „Kann denn
Liebe Sünde sein?“.
Textdichter und Melodiekomponist sind bekannt, werden auf der
Bearbeitung auch erwähnt, aber der Musiker zaubert ein
mehrstimmiges Bläser-Arrangement und schreibt sich mit seinem
Namen unter „Arrangement“ oder „Bearbeitung“.
Darf er das ?
Weiter: Der Satz ist so gut geglückt, daß andere Blaskapellen
ihn auch spielen wollen. Nun geht der Musiker zu einem Verlag,
und läßt das Werk dort drucken, um es schließlich über den
Verlag zu verkaufen.
Oder er probiert es gleich im Selbstverlag.
Erlaubt?
Weiter: Er probiert das gleiche bei einem modernen song eines
noch lebenden (aktiven) Künstlers, und macht aus dem einfachen
Lied ein mehrstimmiges Arrangement.

Wer bestimmt in diesen Fällen das Maß der Schöpfungstiefe?
Wie sieht es aus mit Textübersetzungen?

Hi,

ohne in die Tiefe zu gehen (Website der GEMA bietet hierzu auch einige Infos) folgender Gedankenanstoß: Bereits bei geringer Notengleichheit gehen Musiker vor Gericht und beschuldigen sich des Plagiats.

Beim Nachspielen bekannter Hits mit anderen Instrumenten sehe ich hier keinerlei (Sorry) Schöpfungstiefe, die das Urheberrecht schützen könnte.

Gruß
Falke

Hallo!

ohne in die Tiefe zu gehen (Website der GEMA bietet hierzu
auch einige Infos) folgender Gedankenanstoß: Bereits bei
geringer Notengleichheit gehen Musiker vor Gericht und
beschuldigen sich des Plagiats.

Ja, wenn denn der Nachahmende so tut, als wäre die Melodie seine
eigene Schöpfung gewesen und dem Kind einen anderen Namen gibt.

Beim Nachspielen bekannter Hits mit anderen Instrumenten sehe
ich hier keinerlei (Sorry) Schöpfungstiefe, die das
Urheberrecht schützen könnte.

Dann schätze ich mal, dass Du (sorry) mit Musik nicht soviel am Hut
hast, oder?

Richtig, dann darf ich dir aber bestimmt als Erster zu deinen Musik- und Arragement-Fähigkeiten gratulieren (Sorry), wenn du nun mit deiner Trompääte ein tollen Song von unseren Pro7-Popstars nachspielst.

Gruß
Falke

PS: Warum so bescheiden? Oder warum willst du nicht, dass deine Meinung im Archiv zu finden ist? Ein echter Star ist nicht publikumsscheu!

Hi,

ohne in die Tiefe zu gehen (Website der GEMA bietet hierzu
auch einige Infos)

Richtig, war ich schon. Und ich bin auch nicht zu strack, um mir das Urheberrecht durchzulesen.

Bereits bei
geringer Notengleichheit gehen Musiker vor Gericht und
beschuldigen sich des Plagiats.

Es soll nix „geklaut“ werden. Es soll bearbeitet und arrangiert werden.
Selbst die großen Meister(Mozart, Händel) haben sich gegenseitig bearbeitet, zum Beispiel Werke umgeschrieben für Holzbläser-Oktett.
Da muß man schon richtig was drauf haben…
Das hat der Bearbeiter nie als seine Komposition angepriesen, lediglich als Bearbeiter war er vermerkt.

Beim Nachspielen bekannter Hits mit anderen Instrumenten sehe
ich hier keinerlei (Sorry) Schöpfungstiefe,

Darum geht’s nicht.

Es geht darum, wer unter welchen Gesichtspunkten die Schöpfungstiefe beurteilt (du besser nicht, sorry).
Vielleicht frage ich besser im Musikbrett.
Trotzdem Danke.
Herm

Ähhmmm - …, seit 35 oder 36 Jahren keine Musik mehr gehört? Keinen
Mix, keine Cover-Version?

Naja, wir Tauben…
Schorsch

Nicht wenn es um Cover-Versionen von Blaskapellen ging! Möchte dich aber nicht abhalten, auf dem nächsten Musikantenstadel einen Beatles-Klassiker zu bringen!!!

Gruß
Falke

ANTWORT
Hi Herm!

Also die Sache sieht wie folgt aus:

Sagen wir Du möchtest den Hit „Hitsong“ vom Urheber „K. Ünstler“ bearbeiten, indem Du einen Bläsersatz dafür schreibst.

Aaalso:

Zunächst musst Du natürlich das Stück bearbeiten. Danach musst Du freundlich beim Musikverlag des entsprechenden Urhebers (oder falls er keinen hat, beim Urheber persönlich) nachfragen. Meistens wird Deine Version dann angefragt, d.h. Du schickst dann Deine Version mal hin.

Es geht da vor allem um eine sog. „Bearbeitungsmarge“. Das sind 4% der Gemaeinnahmen aus der Verwertung Deiner Bearbeitung, die eigentlich Dir zustünden.
Die meisten Verlage sagen dazu aber einfach „nö“ und streichen die gesamten Gemaeinnahmen ein. Da bleibt Dir dann nix anderes übrig, als halt auf den Barbeiteranteil zu verzichten. Denn wenn der Urheberverlag nö sagt, verdienste ja überhaupt nix!

–> Also konkret: Gemamäßig kommt da vermutlich nix bei rum, für Dich!

D.h.: Du (und Dein Verlag) finanziert Euch ausschließlich über die Notenblattverkäufe. Davon geht der Gemaanteil ab, den ihr an den Urheber (oder dessen Verlag) abzurücken habt.

Fazit: Auf alle Fälle zuerst beim Urheber(verlag) fragen und Dir die Bearbeitung schriftlich genehmigen lassen. Sonst machst Du Dich strafbar.

Hoffe es kam einigermaßen klar rüber.
Wenn Du noch fragen hast, nicht scheuen.

Beste Grüße,
Typhoon