Jemand bekam bescheid, das für ein nicht entwertetes Ticket bis zu einem Stichtag eine Fahrpreis - Nacherhebung in Höhe halbjährigen Fortbildung kommt. ( heimischer ÖPNV im ABO, Fahrgemeinschaft, max 4 X mtl. ist eine Einzelfahrt mit der Bahn nötig )
Dabei will die Stadtbahn des Nachbarkreises noch genau den gleichen Preis für die Fahrt, als wenn der Kunde für seinen eigenen ( gesamten ) Kreis nicht das ABO - Ticket hätte und vom Heimatort zur Bildungsstätte führe.
In der Hoffnung auf " erlösende " Erfahrungen und weitere Hinweise.
EINZIGE ) Entwerter außer Betrieb geschaltet war. ( über dem
Einschub war im Gerät ein gelber Pfeil mit entsprechendem
Hinweis )
er hat also das Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis betreten. Damit erübrigt sich eigentlich die weitere Diskussion über rechtliche Aspekte.
Können sich diese kleinen orangenen Stempelkisten denn "
unbemerkt von der TECHNIK " einfach so in den Zustand " Außer
Betrieb " versetzen.
Technikfrage. M.W. sind die Dinger aber nicht online, d.h. die Abschaltung wird nicht zentral registriert.
In der Reklamation gab der Kunde an, das er gerne den Preis
für das reguläre Einzelticket nachzahlen würde. ( Unerwähnt-
in gedanklicher Fortführung: aber keine 40 € für Schluderei
der Bahn und als Schwarzfahrer gelten zu müssen )
Die 40 Euro fallen nicht wegen der Schluderei der Bahn an, sondern weil der Bahnfahrer keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte.
Wer hat in vergleichbarer Situation schon Erfahrung damit
gemacht. ( Z.B. Kulanz in Einsicht eigener Fehler…evtl. mit
Unterstützung durch die genannten Adressen )
Der erste, der hier einen Fehler einsehen muß, ist der Bahnfahrer. Ohne gültigen Fahrausweis darf man nicht einsteigen, was auch an jeder Ecke zu lesen ist. Bringt man sein Anliegen vernünftig vor und unterläßt man dabei die völlig fehlplazierten Anschuldigungen ggü. der Bahn, ist Kulanz denkbar aber nicht zu erwarten.
Naja, ganz so kann man das nicht sagen. Wenn es tatsächlich nur einen Entwerter auf dem Bahnsteig gibt und keinen Entwerter im Zug, kann man schon einsteigen. Ist der Zug begleitet, sollte man dann zum Zugbegleiter gehen. Dieser stempelt dann den Fahrschein mit seiner Zange ab. Wird man jedoch von einem Kontrolltrupp kontrolliert, läuft das eben so ab wie im Falle des TE. Man bekommt die Fahrpreisnacherhebung und klärt die Sache später schriftlich.
Dem TE ist anzuraten, nochmals schriftlich der Forderung zu widersprechen. Leider kann hier darüber hinaus keiner mit Sicherheit sagen, ob der Entwerter tatsächlich außer Betrieb war oder nicht.
Naja, ganz so kann man das nicht sagen. Wenn es tatsächlich
nur einen Entwerter auf dem Bahnsteig gibt und keinen
Entwerter im Zug, kann man schon einsteigen.
Man kann, verstößt aber gegen die Beförderungbedingungen.
Ist der Zug
begleitet, sollte man dann zum Zugbegleiter gehen. Dieser
stempelt dann den Fahrschein mit seiner Zange ab.
Naja, ganz so kann man das nicht sagen. Wenn es tatsächlich
nur einen Entwerter auf dem Bahnsteig gibt und keinen
Entwerter im Zug, kann man schon einsteigen.
Man kann, verstößt aber gegen die Beförderungbedingungen.
Gegen welche? Mir ist derzeit nicht bekannt, welcher Verbund hier betroffen ist.
Ist der Zug
begleitet, sollte man dann zum Zugbegleiter gehen. Dieser
stempelt dann den Fahrschein mit seiner Zange ab.
Naja, ganz so kann man das nicht sagen. Wenn es tatsächlich
nur einen Entwerter auf dem Bahnsteig gibt und keinen
Entwerter im Zug, kann man schon einsteigen.
Man kann, verstößt aber gegen die Beförderungbedingungen.
Gegen welche? Mir ist derzeit nicht bekannt, welcher Verbund
hier betroffen ist.
Gibt es Verbünde, in denen man ohne gültigen Fahrausweis einen Zug betreten darf.
Ist der Zug
begleitet, sollte man dann zum Zugbegleiter gehen. Dieser
stempelt dann den Fahrschein mit seiner Zange ab.
Das steht wo in den Beförderungsbedingungen?
§ 9 Abs. 3 lit. d) EVO analog.
Ah, interessant. Es war mir nicht bewußt, daß der Passus in der EVO steht; ist vielleicht auch bei der letzten Novelle geändert worden. Wie dem auch sei: das ist hier offensichtlich nicht passiert, also heißt es Zahlemann und Söhne oder geschickt argumentieren. Einen Rechtsanspruch auf Erlaß des erhöhten Beförderungsentgeltes gibt es jedenfalls nicht.
Der Kunde fragte zwar wegen eines bestimmte Verkehrsverbundes, aber er hat mit dem 4-er Ticket schon einen Beförderungsanspruch im Vorraus erworben.
Der Kunde möchte nicht direkt den Service mit Kundenfreundlickeit " Bus - Bahn " vergleichen. ( Da stände der Verlierer eindeutig fest )
Und da diese Antwort sachlicher klingt:
Wenn ein „serviceloser“ Dienstleister im vorraus kassiert und für eigene Fehler Kunden in der " Klüste " stehen lassen will ?
Und daher noch mal die Frage: bekommt die " Technick " DAS!!! nicht mit ??? DAS wäre ein trauriges Bild für die Bahn…jeder eingefleischte Modellbahner bekommt mehr mit.
Aber davon Ab: Der Kunde blieb rein sachlich in seiner Reklamation und bot einen beiderseits fairen Vergleich an.
" Nacherhebung des Fahrpreises für Einzelfahrt von - bis"
Genannte Adressen im UP kamen überhaupt nicht zur Ansprache in der Rekla.
Wenn es tatsächlich
nur einen Entwerter auf dem Bahnsteig gibt und keinen
Entwerter im Zug, kann man schon einsteigen.
Hi,
wenn der Entwerter kaputt ist, wird bei uns auch akzetiert, dass man mit dem Kuli selbst die Uhrzeit auf den Fahrschein schreibt und hat damit manuell entwertet. Natuerlich nicht, wenn gerade die Kontrolleure reinkommen - dann geht das nicht mehr.
Wenn es tatsächlich
nur einen Entwerter auf dem Bahnsteig gibt und keinen
Entwerter im Zug, kann man schon einsteigen. Ist der Zug
begleitet, sollte man dann zum Zugbegleiter gehen.
Moin,
der kleine Unterschied ist vermutlich der, dass man sich SOFORT beim Zugbegleiter melden muss (und man sieht ja beim Einsteigen, wo im Zug er sich befindet!) und nicht erst hinsetzt und darauf wartet, ob er denn nun kommt.
Geht man sofort hin, zeigt man, dass man keine andere Wahl hat. Setzt man sich hin und wartet, zeigt man eine gewisse Sturheit und Uneinsichtigkeit, die in meiner Erfahrung mit dem erhöhten Beförderungsentgelt beantwortet wird - IMHO zu recht.
Liebe Grüße,
-Efchen
P.S.: Ob das nun rechtlich okay ist, oder in den Beförderungsbestimmungen steht oder wie auch immer…so meine ich es auch schon an Bahnhöfen gelesen zu haben. Man kann natürlich auch auf dem Bahnsteig gleich dem Personal winken und hinlaufen. Man wird sicherlich nicht auf dem Bahnsteig stehen bleiben müssen, bis der Entwerter wieder funktioniert!
Gibt es Verbünde, in denen man ohne gültigen Fahrausweis einen
Zug betreten darf.
Über die Regeln der Verbünde weiß ich nichts, aber die auch an Verbundhaltestellen haltende Vogtlandbahn verkauft zumindest ihre regulären Bahntickets an Automaten innerhalb der Züge, die man dann hoffentlich - mit der Absicht des baldigen Ticketerwerbs - auch ohne Fahrschein betreten darf .
Die 40 Euro fallen nicht wegen der Schluderei der Bahn an,
sondern weil der Bahnfahrer keinen gültigen Fahrausweis
vorweisen konnte.
Das ist falsch insofern, als die 40 Euro laut Beförderungsbedingungen nicht anfallen. Es gibt wohl kaum ein ÖPNV-Unternehmen in D, in dessen Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich ein Passus aufgeführt ist wie etwa: Die Vorschriften unter […] werden nicht angewendet wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
Ist der einzige Entwerter am Bahnsteig defekt, hat der Fahrgast diesen Mangel nicht zu vertreten.
Ist der einzige Entwerter am Bahnsteig defekt, hat der
Fahrgast diesen Mangel nicht zu vertreten.
Wenn das Ding aber gar nicht defekt ist, sondern falsch bedient wurde, aber schon, oder? Da käme jetzt als nächstes die Frage, wer dazu die Beweislast trägt.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn das Ding aber gar nicht defekt ist, sondern falsch
bedient wurde, aber schon, oder?
Hmmm. über dem Einschub war im Gerät ein gelber Pfeil mit entsprechendem Hinweis.
Da käme jetzt als nächstes die Frage, wer dazu die Beweislast trägt.
Die liegt beim Fahrgast, denn der Defekt des Automaten wäre ein für ihn günstiger Umstand. Hätte er doch damals nur gleich ein Foto gemacht oder sich mit einem ebenfalls betroffenen Fahrgast ausgetauscht…
also Defekte an Fahrkartenautomaten und Entwertern werden meines Wissens schon registriert. Darauf deutet ja auch die Antwort des Verkehrsunternehmens hin. Dieses hatte ja laut deiner Beschreibung geschrieben, dass die Techniker keine Störung festgestellt hätten, nicht aber, dass keine Störungen erfasst würden.
Natürlich glaubt dir hier jeder, dass du keine Beförderung erschleichen wolltest. Wenn aber das Unternehmen das Gegenteil behauptet und sagt, der Entwerter wäre in Ordnung gewesen, dann kann das von uns niemand abschließend beurteilen. Deswegen mein Vorschlag, dass du dich vielleicht erneut an das Unternehmen wendest mit der Bitte, den Sachverhalt nochmals zu prüfen.
Der Fahrgast ( vllt. nennt man ihn auch " Trottel " oder " Opfer " ) hat daran doch gar nicht gedacht. ( Selbst wenn, mit welcher Kamera hätte er dieses denn ABSOLUT unwidersprüchlich auf EINEM Bild festhalten können ? )
Also Haltestelle xxx MIT dem Signal des Entwerters ? 726000 MP ? Die Bahn bekommt nicht mit, dass ein Entwerter auf " Außer Betrieb " geschaltet hat ? Der Kunde hat aber mit einem 4-er Ticket 4 Fahrten im vorraus bezahlt ? ( Bei reiner Nachforderung des Einzelfahrpreises hätte er hier keinen Thread eröffnen lassen )
Und wenn dann andere Meinungen so zu lesen sind, dann darf ein Kunde der Bahn mit " im vorraus gezahlter Beförderung " dann einfach sehen, wo er bleibt, weil Entwertungsorgane nicht funktionieren ?
Da lobt der " Fahrgast " sich den Bus, denn da hat es wenigstens eine Ansprechperson, wenn die besch****** Technik versagt.
Letztlich wirbt die Bahn nicht damit : " Selbst wenn sie in Besitz eines 4-er Tickets sind…nehmen sie bitte noch extra Geld zum Erwerb eines Einzeltickets mit*** denn wenn unsere Technik versagt, gibt es keinen Service…SIE SIND SCHWARZFAHRER.
Dann dürfte der Dienstleister aber keine 4-er Tickets herausgeben.
Aber vor allem Zetern wartet der " Trottel " noch mal ab, ob die Bahn noch kulant ist und rein den Fahrpreis für die ihr zustehende Fahrt einfordert. ( Das bräuchte sie nichtmals, weil der Kunde der Bahn den Fahrpreis ja auch selber zugesteht…bei reiner Fahrpreisnacherhebung wäre dieser Artikel nicht hier erschienen. )
DAS weiss der Kunde nun…BUS und BAHN ist leider wie Tag und Nacht.
Entgegen dem Bus gibt es bei der angesprochenen Linie keinen Zugbegleiter. ( Hat auf den ca. 16 Fahrten jedenfalls nur den Zugführer von Lok A nach Lok B gehen sehen )
Nutzer hatte ca. 2 Wochen nach dem Vorfall sein 4-er ebenfalls am Start…erneut war der Entwerter außer Funktion…da hatte " Trottel " aber das passende Geld für eine Einzelfahrt zusätzlich dabei.
Es möchte nicht darüber diskutiert werden, was anhand systematischer Fehler als mögliche Gewinnspanne zwischen Einzel und 4-er Ticket liegen wird.