Mal wieder Abmahnwelle bei eBay

Hallo,

es ist mal wieder soweit: die Urlaubszeit steht vor der Türe und in so mancher kleinen Anwaltskanzlei in Deutschland herrscht Ebbe in der Kasse. Was tun? Man holt sich das Geld bei eBay - nicht etwa, in dem man selber zum Onlinekärmer wird, sondern in dem man sich mit einem, ebenfalls fast bankrotten, Händler mit möglichst weit gefassten Sortiment zusammentut. In dessen Namen verschickt man dann Abmahnungen unter den absurdesten Vorwänden an Gott und die Welt (wie praktisch, dass man bei eBay über die Shop-Suche gleich das lukrative gewerbetreibende Volk rausfiltern kann) und hängt auch immer gleich eine lächerlich hohe Rechnung für die eigenen Dienste mit dran.

Und das lohnt sich in jedem Fall: bei z.B. 200 verschickten Mahnungen mit jeweils 500,00 EUR Anwaltsrechnung macht das, wenn nur jeder zehnte vor Schreck sofort zahlt, schlappe 10.000,00 EUR. Da ist der Urlaub doch gerettet!

Die aktuelle Welle betrifft vor allem Buch- und Schmuckhändler aber vermutlich auch Anbieter von Hardware, Software und Büromaterial.

Wer ist selber in letzter Zeit abgemahnt worden? Oder wer kennt einen Händler, der wegen seines eBay-Shops abgemahnt wurde?

Bitte schaut mal unter

http://www.ig-abmahnopfer.de.vu/

unter „Steckbrief“, ob der entsprechende Anwalt dabei ist.

Alle Abmahnungen sollten zusätzlich auch unter

http://www.abmahnwelle.de

gemeldet werden.

viele Grüsse,

Ralf

und wie lautet die Frage…
…oder sollte das nur Plauderei über ebay sein ?

Gruß
Kermit - mit echten ebay Problemen

…oder sollte das nur Plauderei über ebay sein ?

Die Sätze mit den Fragezeichen dahinter werden gewöhnlich als Fragen bezeichnet.

Hallo,

ich denke mal, wer sich an Recht und Gesetz hält sollte nichts befürchten. Wer allerdings als gewerblicher Anbieter, wie bei Ebay leider allgemein üblich. versucht, das deutsche Recht auf übelste Weise auszuhebeln und quasi mit Füßen zu treten, in dem er gesetzlich garantierte Rechte ausschließt, Markenrechtsverletzungen begeht, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettberwerb verstößt usw., sollte sich nicht wundern, wenn er von seriös arbeitenden Anbietern abgemahnt wird.

Beispiel: Das UWG §6 sagt: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Absatz 1 in der Ankündigung von Waren auf deren Herkunft aus einer Insolvenzmasse Bezug nimmt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Nun gib mal spasseshalber bei ebay den Suchbegriff „insolvenz“ ein. Du wirst überrascht sein, wieviele gewerbliche Anbieter aus Blödheit oder bewusst Waren aus Insolvenzmasse anbieten. Völlig selbstverständlich, dass sich der Einzelhändler um die Ecke soetwas nicht gefallen lässt. Und dass der seriöse Kaufmann die Abmahnungen nicht während des heißen Weihnachstgeschäftes, sondern im Sommerloch, wenn er sich eh über schlechte Umsätze ärgert, veranlasst sit doch klar.

Nenn doch einfach mal ein paar konkrete Beispiele…
Ich kann gerne ein paar nennen, aufgrund deren ich selbst für erfolgreiche Abmahnungen gesorgt habe.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nabend

Wer allerdings als gewerblicher Anbieter, wie bei
Ebay leider allgemein üblich. versucht, das deutsche Recht auf
übelste Weise auszuhebeln und quasi mit Füßen zu treten, in
dem er Markenrechtsverletzungen begeht, gegen das Gesetz gegen
unlauteren Wettberwerb verstößt usw., sollte sich nicht
wundern

Trifft auch den privaten Gelegenheitsverkäufer der sich dann einer Forderungen einiger Tausend Euro gegenübersteht.
Hätte ich nicht schon selbst von mehreren Opfern gehört was ihnen angekreidet wurde, wüßt ich auch nicht das manche harmlose Bemerkungen im Text oder Titel schon eine Verletzung der Markenrechte sind die schon im allgemeinen Wortschatz so intregiert sind das es einem die Handhabe damit alltäglich und völlig normal vorkommt.

ich denke mal, wer sich an Recht und Gesetz hält sollte nichts
befürchten.

Setzt allerdings vorraus alle Gesetze die einen betreffen und betreffen könnten zu kennen. :wink:

MfG
Lilly

Hallo,

ich denke mal, wer sich an Recht und Gesetz hält sollte nichts
befürchten.

Das ist ein gewaltiger Irrtum, wie ich jetzt am eigenen Leibe erfahren musste. Ich erhielt z.B. eine Abmahnung drei Wochen nach der Zertifizierung durch Trusted Shops (diese Zertifizierung wird nur vergeben, wenn alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden). In der Abmahnwelle, von der ich selber betroffen bin, habe ich mal ein wenig recherchiert und bin auf zahlreiche weitere Abgemahnte gestossen (wir gehen aktuell davon aus, dass die Zahl dreistellig sein dürfte), die ebenfalls wegen (in den meisten Fällen) Unfug abgemahnt wurden. Erschreckenderweise hatten viele von denen die Anwaltsgebühr von mindestens 500,00 EUR prombt trotzdem bezahlt.

Und das ist doch das Problem an der ganzen Sache: die Abmahnung wurde eingeführt, um teure Prozesse zu vermeiden. Nur sind die Bestimmungen so gestaltet, dass das ganze eine lukrative Geschäftsidee für Anwälte geworden ist. Mit dem Resultat, dass jetzt massenhaft Rechtsstreitigkeiten vom Zaun gebrochen werden, wo ohne den abmahnfreudigen Rechtsanwalt die beiden Wettbewerber nie etwas von einander gehört hätten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dass er die Bestimmungen so gestaltet, dass die gewinnversprechende Massenabmahnung gegen Kleingewerbetreibende und Privatleute aufhört.

viele Grüsse,

Ralf

Zum K…
Hallo,

ich finde diese Abmahnerei-Abzocke zum K…!
Haben die Herren Anwälte eigentlich nichts Besseres zu tun? Ebay … tolllllllll, wollen wir auch ein Stück vom großen Kuchen abhaben!

Gut, wer gegen gelt. Recht verstösst, alles klar.
Aber das kleine Privatleute mit Kosten konfrontiert werden, die in keinerlei Verhältnis zu dem Verstoß stehen, ist eine Riesensauerei!

Wird Zeit, dass man mal per Gesetz dieser „schönen“ Nische, die sie da gefunden haben, mal einen Riegel vorschiebt.

Holger