ich bin wahrscheinlich die Zigtausendste mit diesem Anliegen hier, aber es würde mich freuen, wenn mal jemand über das Zeugnis drüber lesen würde. Vorab eine Info: Ich bin hier am Institut die erste, die für anderthalb Jahre Hiwi ein Arbeitszeugnis wollte, daher ist mein Chef auch alles andere als „geübt“ im Schreiben von Zeugnissen - das kann man aber auch ruhig merken, finde ich.
Formal ist soweit alles okay (ich habe hier ja doch schon mal mitgelesen): offizielles Papier, Briefkopf leer, datiert auf das Ausscheidedatum, Unterschrift vom Chef persönlich. Nun also zum Inhaltlichen …
Frau xxx xxx, geboren am xx.xx.19xx in xxx, war vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2006 als Studentische Hilfskraft an meinem Lehrstuhl xxx angestellt. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung und Bereitstellung von Texten für Seminare, das Bestellung von Fernleihen, die bibliographische Recherche zu einem Thema sowie die Arbeit im Archiv von Bibliotheken. Darüber hinaus war sie mir auch gelegentlich im Umgang mit dem Computer behilflich.
All dies tat sie mit großem Engagement und steter Freundlichkeit. Sie war stets darauf bedacht, ihr Wissen – sofern nötig – zu erweitern und zu vertiefen, um dies dann zukünftig anwenden zu können. Die oben beschriebenen Tätigkeiten erledigte sie stets zu meiner vollsten Zufriedenheit. Mir gegenüber war Frau xxx immer freundlich und loyal. Auch bei den Mitarbeitern, mit denen sie im Umfang ihrer Tätigkeiten zu tun hatte, war sie aufgrund ihrer natürlichen Art und Hilfsbereitschaft sehr beliebt.
Ich bedauere das Ausscheiden von Frau xxx auf eigenen Wunsch und danke ihr für die gute geleistete Arbeit. Für ihre private und berufliche Zukunft wünsche ich ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Dann graben wir mal wieder FAQ:2027 hervor. Auch wenn hier
Zeugnisse aus der freien Wirtschaft durchgenommen werden.
Formal ist soweit alles okay (ich habe hier ja doch schon mal
mitgelesen): offizielles Papier, Briefkopf leer, datiert auf
das Ausscheidedatum, Unterschrift vom Chef persönlich. Nun
also zum Inhaltlichen …
Sehr gut.
Frau xxx xxx, geboren am xx.xx.19xx in xxx, war vom 01.01.2005
bis zum 30.06.2006 als Studentische Hilfskraft an meinem
Lehrstuhl xxx angestellt. Zu ihren Aufgaben gehörten die
Vorbereitung und Bereitstellung von Texten für Seminare, das
Bestellung von Fernleihen, die bibliographische Recherche zu
einem Thema sowie die Arbeit im Archiv von Bibliotheken.
Gut.
Darüber hinaus war sie mir auch gelegentlich im Umgang mit dem
Computer behilflich.
Sollte man weglassen
All dies tat sie mit großem Engagement und steter
Freundlichkeit. Sie war stets darauf bedacht, ihr Wissen –
sofern nötig – zu erweitern und zu vertiefen, um dies dann
zukünftig anwenden zu können. Die oben beschriebenen
Tätigkeiten erledigte sie stets zu meiner vollsten
Zufriedenheit. Mir gegenüber war Frau xxx immer freundlich und
loyal. Auch bei den Mitarbeitern, mit denen sie im Umfang
ihrer Tätigkeiten zu tun hatte, war sie aufgrund ihrer
natürlichen Art und Hilfsbereitschaft sehr beliebt.
Gut.
Ich bedauere das Ausscheiden von Frau xxx auf eigenen Wunsch
und danke ihr für die gute geleistete Arbeit. Für ihre private
und berufliche Zukunft wünsche ich ihr alles Gute und
weiterhin viel Erfolg.
Auch sehr gut.
Macht -unter den obengenannten Bedingungen- eine 1 bis 2 als Note.
soweit ist das Zeugnis ein gutes bis sehr gutes.
Nur ein Punkt hat mich spontan etwas verwundert.
Sie war stets darauf bedacht, ihr Wissen – sofern nötig – zu erweitern und zu vertiefen, um dies dann
zukünftig anwenden zu können.
Das kann man lesen wie:
Sie hat nur das Nötigste gemacht!
Muß nicht es nicht bedeuten, aber sprech mal mit Deinem Prof, wie er das gemeint hat und laß es rausnehmen.
soweit ist das Zeugnis ein gutes bis sehr gutes.
Nur ein Punkt hat mich spontan etwas verwundert.
Sie war stets darauf bedacht, ihr Wissen – sofern nötig – zu erweitern und zu vertiefen, um dies dann
zukünftig anwenden zu können.
Sie hat nur das Nötigste gemacht!
So sollte man das eigentlich nicht lesen! Für mich war es eigentlich ersichtlich, dass das heißt „sie konnte schon alles, was nötig war, aber die seltenen Male, wo sie noch etwas lernen konnte, hat sie es schnell begriffen“.
Muß nicht es nicht bedeuten, aber sprech mal mit Deinem Prof,
wie er das gemeint hat und laß es rausnehmen.
Ob ich den noch erwische? Er hat nämlich gerade forschungsfrei …
Aber dennoch danke (Euch beiden), eine 1 bis 2 sollte es auch werden, denn er ich weiß, dass er mich durchaus geschätzt hat.
Aber dieses „sofern nötig“ hat in der Tat einen faden Beigeschmack!
ICH würde es so lesen: Sofern sie es nötig hatte, was nicht oft vorkam, da sie eh alles wusste.
Man KÖNNTE es aber auch anders interpretieren - was zugegeben beim Rest des Zeugnisses aber sehr schwer fällt (tolles Beispiel übrigens, warum man ein Zeugnis komplett vorliegen haben muss)…
Natürlich nicht. Aber man muss immer von der Position eines _neutralen_ Zeugnislesers ausgehen. Mit geringen
Kenntnisses lässt sich zwar gute Arbeit leisten, aber steckt in der Bewerberin auch mehr dahinter …?
„sie konnte schon
alles, was nötig war, aber die seltenen Male, wo sie :noch
etwas lernen konnte, hat sie es schnell begriffen“.
Auch das kann auf eine Tätigkeit mit geringen Anforderungen hindeuten…
Ob ich den noch erwische? Er hat nämlich gerade :forschungsfrei
Also der Anspruch auf Ausstellung eines AZ kann relativ schnell verjähren. Im Schnitt hat man ein halbes Jahr Zeit.
Außerdem ist es bei studentischen Hilfsjobs nicht einmal die Regel ein qualifizierendes Arbeitszeugnis zu bekommen! Allein das ist also auch schon eine Auszeichnung!
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