Mal wieder 'besenrein'

Liebe WWW-Gemeinde,

angenommen, ein VM kündigt ordentlich, fristgerecht zum 01.12.
daraufhin kündigt der Mieter ordentlich fristgerecht zum 01.09.

alles gut :smile:

Wenn der Mieter die Wohnung besenrein zu übergeben hat und

  • Kratzer im Laminat sind (zB wegen Bürostuhl mit Rollen und so)
  • Die überlassende Küche ungeputzt und dreckig ist (eingebrannte Essensreste im Backofen aufgrund nichtputzens)
  • Löcher in der Wand sind wegen aufgehängter Dinge (TV)
  • Fußbodenleisten entfernt wurden und Laminat zerschnitten wurde, um Kabel (TV, Boxen) zu verlegen
  • Fenster und Balkon niemals geputzt wurden und dementsprechend aussehen (angenommen 2 Jahre und ein nagelneuer Balkon)

Der Vermieter sollte am Auszugstag alles festhalten mit Kamera und Übergabeprotokoll, ist klar.

Wer entscheidet darüber, was normale Gebrauchsspuren sind und was Sachbeschädigung ist? Ein Gutachter…klar…wo bekommt der VM diesen her?

Wer entscheidet darüber, was besenrein ist und was Verwahrlosung ist?

Was macht der Vermieter, wenn die Wohnung am 01.09. noch immer bewohnt ist? Räumungsklage…is klar…aber der Mieter kann doch nicht vor die Tür gesetzt werden? Wo kann man am 02.09. dann einen Antrag auf Räumung stellen? Amtsgericht?

Danke für Aufklärung des rein hypothetischen Falles.

VG
Mela

Der fiktive VM scheint nicht wirklich viel von der Materie zu verstehen. Daher sei ihm geraten sich Rechtsbeistand zu suchen. Dabei wird er feststellen, dass das was er möchte nicht umsonst zu haben ist. Dann muss er überlegen ob es ihm das Wert ist. Es könnte durchaus sein, dass der M nur wenig Geld hat und man nichts mehr zurück bekommt. Es könnte aber auch sein, dass ein Richter zu einem anderen Ergebnis kommt.

vnA

Danke, vNA,

Deine Antwort hat aber meine Fragen nicht beantwortet.

Wäre ich der Vermieter oder Mieter oder wäre der Fall nicht fiktiv, würde ich mir Rechtsbeistand holen.

Für fallklärende Antworten wäre ich dennoch sehr dankbar.

VG
Mela

Dann die fachliche Antwort:
Zu entscheiden was besenrein ist und was nicht, dafür braucht es keinen Gutachter, das entscheidet der Richter.
Die Räumungsklage geht mit Sicherheit nicht vor dem 1.12. durch.
Wenn der fiktive VM noch nicht mal weiß wo er Räumungsklage erheben soll, ist die Recherche im Internet für den Schriftsatz angeraten. Den kann er dann beim Amtsgericht abgeben oder in den Mülleimer schmeißen. Kommt aufs gleiche raus.

vnA

Danke, vNA,

Deine Antwort hat aber meine Fragen nicht beantwortet.

Wäre ich der Vermieter oder Mieter oder wäre der Fall nicht
fiktiv, würde ich mir Rechtsbeistand holen.

Für fallklärende Antworten wäre ich dennoch sehr dankbar.

Fallklärende Antworten kann aber nur ein Rechtsbeistand geben und das ist in diesem DForum eben nicht möglich.
ramses90

VG
Mela