Mal wieder BU

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das „Kleingedruckte“ im Versicherungsschein: Müssen Dinge wie

  • Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen anderen Beruf.
  • Meldepflicht bei einer späteren Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
  • Arztanordnung
    ausgeschlossen sein, oder habe ich, wenn nichts darin steht auch keine Anzeigepflicht bzw keinen Arztanordnungen folge zu leisten? Hintergrund ist, dass ich in meinem Versicherungsschein dazu gar nichts gefunden habe.

Vielen Dank, Miklo

Hallo,

in einem Versicherungsschein nichts zu finden heisst noch lange nicht, das da nichts drin steht, zumindest in Bezug auf ein spezielles Thema und wenn er in versicherungsdeutsch geschrieben ist.
Eine wirklich sichere Antwort können sie nur erhalten, wenn sie direkt beim Versicherer nachfragen. Ansonsten, welche Gesellschaft und welcher Tarif? Wann abgeschlossen?

Viele Grüße

Laber

Hallo,
die Versicherungsgesellschaft ist die MLP Lebensversicherungs AG.
Hast du damit schon mal Erfahrungen gemacht?
Ich überlege auch zur Verbraucherzentrale zu gehen und den Vertrag prüfen zu lassen…sicher ist sicher, v.a. weil es sich um ein kombiniertes Produkt Fondsgebundene Basisrente/BU handelt. Gültig wurde der Vertrag erst kürzlich, d.h. ich kann noch 28 Tage davon zurücktreten.

Viele Grüße,
Miklo

Hallo,

die Versicherungsgesellschaft ist die MLP Lebensversicherungs
AG.

Ok. Heisst die jetzt nicht eigentlich Finance Life neuerdings?

Hast du damit schon mal Erfahrungen gemacht?

Sischa.

Ich überlege auch zur Verbraucherzentrale zu gehen und den
Vertrag prüfen zu lassen…sicher ist sicher, v.a. weil es
sich um ein kombiniertes Produkt Fondsgebundene Basisrente/BU
handelt.

Mal ganz abgesehen von der Frage, ob du die Basisrente überhaupt absetzen kannst, kann ich davon nur abraten. Versicherung und Geldanlage trennen! Das lässt du am besten wirklich schleunigst jemand von der Verbraucherzentrale überprüfen. Nicht nur die Versicherungsbedingungen sondern auch tatsächlich die steuerliche Absetzbarkeit in deinem Fall.

Um deine ursprünglichen Fragen zu beantworten: Ehrlich gesagt ich bin mir nicht ganz sicher im Moment, zumal MLP da mehrere Versicherer im Boot hat für die Berufsunfähigkeitsdeckung.
Vorschlag: Wende dich mit deinen Fragen zuerst an deinen MLP-Berater und lass dir die Antworten schriftlich geben! Frag ebenfalls nach der Steuersituation. Zwischenzeitlich guck ich nochmal genauer nach oder vielleicht weiß es jemand anders schneller.

Viele Grüße

Laber

Hallo, da hat der Kollege, trenne Risiko vom Sparen.

Mal ganz abgesehen von der Frage, ob du die Basisrente
überhaupt absetzen kannst, kann ich davon nur abraten.
Versicherung und Geldanlage trennen! Das lässt du am besten
wirklich schleunigst jemand von der Verbraucherzentrale
überprüfen. Nicht nur die Versicherungsbedingungen sondern
auch tatsächlich die steuerliche Absetzbarkeit in deinem Fall.

Es ist schon möglich das du diesen Vertrag steuerlich absetzen kannst, aber das heißt auch das du die Rente dann versteuern musst. (ist ja logisch.)
ergo heißt das auch, dass du die BU-Rente versteuern musst. Und das ist nicht so fein.

Alex

Hallo,

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das „Kleingedruckte“ im
Versicherungsschein: Müssen Dinge wie

  • Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen anderen Beruf.
  • Meldepflicht bei einer späteren Aufnahme eines gefährlichen
    Hobbys
  • Arztanordnung

Arztanordnungsklausel gibts nicht, also ein Plus für die BU.
Zu den beiden oben genannten Punkten kann ich leider nichts konkretes Finden auf die Schnelle, frag wirklich bei deinem Vermittler nach.

Bleibt nur noch die steuerliche Absetzbarkeit der Basisrente und das grundsätzliche Trennen von Anlage und Versicherung zu klären.

Viele Grüße

Laber

Hallo,
heißt das im Umkehrschluss, dass ich normalerweise eine BU-Rente nicht versteuern muss?
Hab nochmal nachgehackt, und bin da jetzt schon etwas ins Grübeln gekommen. Zur steuerlichen Absetzbarkeit hat der MLP-Berater plötzlich ein Berechnungsprogramm herausgeholt und siehe da, absetzbar erst ab ca 25 Tsd € Einkommen, also mit Sicherheit nicht in den nächsten Jahren.
Dabei hat er mir beim Vorrechnen meiner Nettobelastung den absetzbaren Teil schon mit eingerechnet („Sie bekommen ja am Ende des Jahres einen Teil zurück…“), als ich skeptisch ob der hohen Fixkosten war.
Auf die nachgelagerte Besteuerung angesprochen erwiederte er: „Die Besteuerung ist so gering, dass es sich gar nicht lohnt darüber nachzudenken, und diese somit kein Ko-Kriterium sei“.

Ich glaube das kann noch ziemlich spaßig werden,

Miklo

Moment mal!!
Zur Besteuerung:
Entweder man wendet die „alte“ Besteuerung mit den bekannten Pauschalen und Absetzbarkeiten an, oder die Neue. Da gibts dann wiederum neue und vor allem andere Vorschriften wie was abzusetzen ist.
Wenn hierüber nicht gesprochen wurde ist das ne Fehlberatung.
Die BU-Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Beiträge aus dem eigenen Netto bezahlt wurden ist steuerfrei. Eine BU-Rente aus irgendeinem steuerlich geförderten Produkt (Direktversicherung, Basisrente) ist es nicht, denn dafür waren ja die Beiträge steuerfrei bzw. steuerlich gefördert.
Im Grunde genommen ist das kein Problem und auch nicht kritisch, man muss es nur wissen und die Rente in ausreichender Höhe abschließen.
In deinem Fall würd ich dem Berater noch mal auf die Finger klopfen.

Viele Grüße

Laber

Hallo

In deinem Fall würd ich dem Berater noch mal auf die Finger
klopfen.

Ja, empfehle ich auch. Einfach noch mal genau nachfragen und nicht mit Floskeln abwimmeln lassen

Guten Abend

Alex

Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Beiträge aus dem eigenen
Netto bezahlt wurden ist steuerfrei.

Diese Aussage ist falsch!
Eine Bu-Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Ist es eine lebenslange BU-Rente bestimmt sich der Ertragsanteil aus §22 EStG. Ist es eine zeitl abgekürzte BU-Rente bestimmt sich der Ertragsanteil aus §55 Durchführungsverordnung (zu§22EStG))

In deinem Fall würd ich dem Berater noch mal auf die Finger
klopfen.

Bevor man anderen auf die Finger klopft sollte man ertsmal sein eigenes Wissen überprüfen.

MfG
Guido

Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Beiträge aus dem eigenen
Netto bezahlt wurden ist steuerfrei.

Diese Aussage ist falsch!
Eine Bu-Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Ist es eine lebenslange BU-Rente bestimmt sich der
Ertragsanteil aus §22 EStG. Ist es eine zeitl abgekürzte
BU-Rente bestimmt sich der Ertragsanteil aus §55
Durchführungsverordnung (zu§22EStG))

Muss dir da leider grundsätzlich recht gegeb.

In deinem Fall würd ich dem Berater noch mal auf die Finger
klopfen.

Bevor man anderen auf die Finger klopft sollte man ertsmal
sein eigenes Wissen überprüfen.

Du hast schon wieder recht.
Jetzt reichts mit der Rechthaberei(war´n Spass!), danke für deine Korrekturen

Grüße

Laber

Hallo,

  • Arztanordnung

Es gibt (meines Wissens) keinen Versicherer, der auf die Arztanordnung verzichtet. Diese Regelung wird maximal nur eingeschränkt oder klargestellt.

Viele Grüße
Thorulf Müller

War bei der Verbraucherzentrale
Hallo,
wollte nur noch mal schnell den aktuellen Stand der Dinge nennen: Komme gerade von der Verbraucherzentrale, und die nette Dame wäre fast aus den Latschen gekippt als sie diese kombinierte Rürup/BU-Versicherung gesehen hat.
Das Fazit der Beratung war dann: Jetzt BU aber eigenständig, Rürup ist keinesfalls eine sinnvole Option, dann schon eher Riester. Allerdings werde ich meine Altersvorsorge jetzt zunächst mal auf den Tag X verschieben, an dem ich mir das eher leisten kann.

Vielen dank für alle Statements und Anregungen,
Miklo