Wenn der Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt auf einer bestimmten täglichen Arbeitsstundenzahl beruht (im konkreten Fall sind es 2h täglich; kein Witz!), ist man dann verpflichtet, Stellenangebote des AAs, die höhere tägliche Arbeitszeiten haben, überhaupt zu beachten?
Wenn der Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt auf einer
bestimmten täglichen Arbeitsstundenzahl beruht (im konkreten
Fall sind es 2h täglich; kein Witz!), ist man dann
verpflichtet, Stellenangebote des AAs, die höhere tägliche
Arbeitszeiten haben, überhaupt zu beachten?
Verpflichtet? weiss ich nicht, aber bei der geringen Stundenzahl und bei Nichtbeachtung jeglicher Angebote könnte deine Bereitschaft, deine AL zu beenden bezweifelt werden und du somit deine anspruch auf Leistungen verlieren.