Hallo Forum,
leider konnte ich zu meiner konkreten Frage nirgens eine verlässliche Antwort finden- vielleicht hat jemand eine parat. Also- prinzipiell weiß niemand, was genau mit der Eigenheimzualge 2004 passiert- deshalb basiert meine Frage auf dem _aktuellen_ Recht.
Mich interessiert zwei Szenarien:
A) Wohnungskauf 2003
Bezug 2003
-> für Einkommensgrenze zählt 2003 & 2002
? wenn man über dieser Grenze liegt- bedeutet dies
eine endgültige Ablehnung der Eigenheimzulage oder
erhält man diese (dann nur noch für 7 Jahre) wenn das
Einkommen im Folgejahr (Summe 2003 & 2004) unter
der Grenze liegt?
B) Wohnungskauf 2003
Bezug erst 2004
? Erst durch den Bezug sind die Voraussetzungen für
die Gewährung der Eigenheimzulage gegeben. Würde in
diesem Fall für die Einkommensgrenze 2004 & 2003
zählen UND ist alleine durch den Kauf in 2003
gewährleistet, daß der Antrag nach Recht 2003
behandelt wird?
Wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte!
Ich probier´s.
A)
Sobald in den Folgejahren bei der Prüfung einmal die Einkunftsgrenze unterschritten wird, erhält man die Zulage bis zum Ende des Förderzeitraums. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 EigZulG: „Der Anspruchsberechtige kann die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen …“. Das heißt. Einkunftsgrenze einmal unterschritten, Förderung im Sack.
B)
Der 8-jährige Förderzeitraum beginnt nach § 3 EigZulG mit dem Jahr der Anschaffung/Herstellung. Erfolgt der Bezug später, verliert man ein Jahr Förderung. Somit kommt beim Bezug in 2004 auch erst für das Jahr 2004 eine Förderung in Betracht => Einkünfte 2004 und Vorjahr sind maßgebend.
Welches Recht maßgebend ist, bestimmt sich in der Regel nach dem Beginn der Herstellung bzw. dem notariellen Vertrag (so war es zumindest aus Gründen des Rechtsschutzes in der Vergangenheit; ergibt sich aus § 19 EigZulG). Beginnt man mit der Herstellung in 2003 oder rennt noch in 2003 zum Notar, dürfte für den gesamten Förderzeitraum das derzeit gültige EigZulG anzuwenden sein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
A)
Sobald in den Folgejahren bei der Prüfung einmal die
Einkunftsgrenze unterschritten wird, erhält man die Zulage bis
zum Ende des Förderzeitraums. Dies ergibt sich aus dem
Wortlaut des § 5 EigZulG: „Der Anspruchsberechtige kann die
Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen …“.
Das heißt. Einkunftsgrenze einmal unterschritten, Förderung im
Sack.
Aber darauf achten, die 8 Jahre fangen an zu laufen mit dem Datum des Kaufvertrages. Beim späteren Unterschreiten der Einkommensgrenze gibt es die Zulage nur für die Restlaufzeit.
B)
Der 8-jährige Förderzeitraum beginnt nach § 3 EigZulG mit dem
Jahr der Anschaffung/Herstellung. Erfolgt der Bezug später,
verliert man ein Jahr Förderung. Somit kommt beim Bezug in
2004 auch erst für das Jahr 2004 eine Förderung in Betracht
=> Einkünfte 2004 und Vorjahr sind maßgebend.Welches Recht maßgebend ist, bestimmt sich in der Regel nach
dem Beginn der Herstellung bzw. dem notariellen Vertrag (so
war es zumindest aus Gründen des Rechtsschutzes in der
Vergangenheit; ergibt sich aus § 19 EigZulG). Beginnt man mit
der Herstellung in 2003 oder rennt noch in 2003 zum Notar,
dürfte für den gesamten Förderzeitraum das derzeit gültige
EigZulG anzuwenden sein.
herzlichen dank für die infos!
bedeutet also, beantragen sollte man auf jeden
fall- auch wenn man aktuell nicht alle kriterien
(inkl. einkommensgrenze) erfüllt weil man so
zumindest die chance hat, noch zu profitieren?!
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herzlichen dank für die infos!
bedeutet also, beantragen sollte man auf jeden
fall- auch wenn man aktuell nicht alle kriterien
(inkl. einkommensgrenze) erfüllt weil man so
zumindest die chance hat, noch zu profitieren?!
Was meinst Du mit beantragen? Die Eigenheimförderung? Den Bau?
Ein Antrag allein nutzt Dir eigentlich nichts. Entweder Du beginnst dieses Jahr noch mit der Herstellung oder schließt dieses Jahr noch einen notariellen Vertrag über den Kauf bzw. die Errichtung einer bestimmten Immobilie. Anders kannst Du die derzeit gültige Eigenheimzulage nicht retten, sofern die Regelungen mit Wirkung ab 2004 geändert werden.