Hallo zusammen,
Eine spezifishce Antwort auf folgenden Sachverhalt konnte ich leider im Archiv nicht finden.
A und B wohnen in einer WG. Eines Tages kommt die GEZ vorbei und fragt B nach Geräten. B verneint und meint, sie wüsste nicht, ob A welche hat. Einen Tag später kommt der GEZ-Mann wieder und fragt A, A verneint den Besitz von geb.pflichtigen Geräten. Der GEZ-mann meint, B hätte gesagt, dass A Geräte besitzt, A verneint auch dies. Unterschrieben wurde nie etwas, das Gespräch wurde nach kurzer Diskussion abgebrochen.
Ein paar Wochen später erhalten A und B Post, sie sollten ein Formular ausfüllen, was beide nicht machen. Daraufhin folgt ein weiteres Schreiben mit einer Frist von 2 Wochen und ein Verweis auf §4 Abs 5 RGebStV sowie der Verweis, dass es zu einem Auskunftszwangsverfahren kommen kann.
Nun die Fragen:
-
Wie sollten A und B vorgehen? Was kann passieren, wenn A und B gar nicht auf die Briefe reagieren?
-
Was ist ein Auskunftszwangsverfahren?
-
Kann man datenschutzrechtlich verlangen, dass die personenbezogenen Daten von der GEZ gelöscht werden? Falls ja, mit welcher rechtl. Grundlage?
-
Kann man den Erhalt weiterer Briefe als Belästigung empfinden und deshalb die Unterlassung weiterer Post fordern?
-
A und B wohnen in einem Mehrparteinhaus. In wieweit haben die beiden das Recht, a) allen GEZ-Mitarbeitern oder b) dem GEZ-mann, der schonmal da war, Hausvebrot zu erteilen, und in wieweit erstreckt sich dieses? (Auf den Bereich vor der Wohnung, auf das ganze Haus, etc). Der GEZ-Mann klingelte direkt an der Wohnungstür und nicht am Hauseingang, allerdings sind die Türen nie abgeschlossen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
SB