Mal wieder eine Erbrechtsfrage

Hallo ihr Lieben,

mal angenommen, ein älteres Ehepaar wird von einem netten jungen Mann umsorgt, der für sie einkaufen geht, den Rasen mäht, etc. Zu ihm bestehen keinerlei verwandtschaftliche Verhältnisse.

Das Ehepaar hat keine eigenen Kindern, Eltern leben auch nicht mehr.

Die näheren Verwandten wären Brüder, Neffen, etc.

Wenn das Ehepaar nun beschließen würde, per Testament dem netten jungen Mann das Haus und sämtliches sonstiges Vermögen zu vererben, müsste dieser dann die übrigen Verwandten auszahlen oder erbt er alleine?

LG und danke
S_E

Wenn das Ehepaar nun beschließen würde, per Testament dem
netten jungen Mann das Haus und sämtliches sonstiges Vermögen
zu vererben, müsste dieser dann die übrigen Verwandten
auszahlen oder erbt er alleine?

diese verwandte brauchen nicht „ausgezahlt“ werden, da sie nicht pflichtteilsberechtigt sind, § 2303 bgb
http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

(da beide ehegatten wohl nicht zeitgleich versterben werden, sollte man sich die konkrete ausgestaltung der erbfolge im falle des erstversterbenden überlegen)

diese verwandte brauchen nicht „ausgezahlt“ werden, da sie
nicht pflichtteilsberechtigt sind, § 2303 bgb
http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

Oh supi, war meine Vermutung doch richtig =)

(da beide ehegatten wohl nicht zeitgleich versterben werden,
sollte man sich die konkrete ausgestaltung der erbfolge im
falle des erstversterbenden überlegen)

Naja, soweit rumgesponnen hab ich den Fall nicht. Aber ein berechtigter Einwand.

LG und danke
S_E

Hallo,

ob das ganz so super ist, würde ich bezweifeln, denn als Dritter im Sinne des ErbStG hat er einen niedrigen Freibetrag, hohen Einstiegssteuersatz und massive Progression. Insoweit sollten sich die Beteiligten überlegen, bis zu welcher Höhe ein Erbe in dieser Konstellation Sinn macht, und inwieweit die Möglichkeit bezieht weitere Erben einzubeziehen, die dann wieder einen eigenen Freibetrag haben, und wobei dann alle Erben aufgrund der auf sie entfallenden geringeren Summe auch nicht so stark von der Progression betroffen sind.

Vielleicht hat ja der nette junge Mann schon eine Ehefrau oder Kinder, vielleicht leben ja auch seine ebenfalls netten Eltern noch, die ihm dann ein Jahr später ein größeres Geschenk machen könnten, …

So eine Konstellation ist auf jeden Fall etwas für einen erfahrenen Erbrechtler und ggf. zusätzlich auch noch einen Steuerberater.

Gruß vom Wiz

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