Mal wieder eine Frage zum Gewerbe

Hallo Zusammen,
es gibt ja sehr viele Themen hier zum Gewerbe, aber leider habe ich noch nicht alle Unklarheiten beseitigen können und wollte daher nochmal meine Fragen los werden, vielleicht kann mir jemand helfen.

  1. Wenn eine Person selbst etwas herstellt und dieses dann weiter verkauft, spielt es dann irgendeine Rolle, dass der Käufer dieses zu einem höheren Preis weiterverkauft. Nein, oder?
  2. Gibt es besondere Regelungen für einen Online Shop, da die Person auch ihre Ware gerne im Internet verkaufen möchte. Das keine Logos etc. verwendet werden dürfen die geschützt sind usw. ist klar. Nur vielleicht gibt es noch besondere Gesetze was das Internet betrifft.
  3. Darf die Person Vereine, Firmen etc. anschreiben oder Werbung in der Umgebung mit Flyern in Postkasten machen, oder ist das eigentlich verboten?
  4. Wenn die Person ein Kleingewerbe betreiben möchte und eine Umsatzsteuerbefreiung hat, lediglich Rohstoffe 1x im Jahr einkauft für ca. 300 Euro und sonst nur verkauft mit entsprechender Rechnung und nichts irgendwie absetzten muß oder so. Ist es dann dennoch Notwendig einen Steuerberater aufzusuchen. Außer der Einkommen - Ausgaben Rechnung am Ende des Jahres fällt doch nichts weiter an, oder? Evtl. Einkommensteuer wenn man doch mehr Umsatz oder Gewinn macht als geplant. Aber ansonsten? Oder muß die Person noch etwas wegen Sozialversicherungen/Krankenkasse etc. beachten oder andere Sachen z.B. Gewerbesteuer? Antgenommen die Person ist zum Zeitpunkt der Anmeldung arbeitslos aber auf Jobsuche und das Gewerbe nur Nebenberuflich.
  5. Reicht es auf einer Rechnung einen Vermerk mit dem Gesetzestext zu machen das, dass Gewerbe „Umsatzsteuerbefreit“ ist und die Nummer anzugeben die einen zugeteilt ist oder muß noch etwas bei den Rechnungen bedacht werden inj bezug auf das Gewerbe und das FA.
  6. Wird bei der Einkommen-Ausgaben Rechnung die Summe mit Mwst. oder ohne berechnet, naja, das steht dann wahrscheinlich in den Unterlagen die diese Person bekommt.

Denke das war alles, wäre für jede Hilfe dankbar, da ich mich kaum auskenne, aber unbedingt im Januar endlich das Gewerbe anmelden möchte ohne durch einen Gedankenfehler einen größeren Fehler zu begehen.

  1. Wenn eine Person selbst etwas herstellt und dieses dann
    weiter verkauft, spielt es dann irgendeine Rolle, dass der
    Käufer dieses zu einem höheren Preis weiterverkauft. Nein,
    oder?

Natürlich, dann macht man Gewinn. Einkauf 100 Euro - Verkauf 125 Euro = Gewinn 25 Euro. Und dieser Gewinn ist einkommensteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig. Umsatzsteuer kommt auch ins Spiel, wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht anwendet.

  1. Wenn die Person ein Kleingewerbe betreiben möchte und eine
    Umsatzsteuerbefreiung hat,

Es gibt kein Kleingewerbe! Sondern nur Gewerbe! Das sollte hier doch mittlerweile durch zig Postings klar geworden sein…

Umsatzsteuerbefreiung gibbet so gesehen in diesem Fall auch nicht. Wenn jemand Kleinunternehmer ist, dann ist er umsatzsteuerpflichtig, er erhebt nur keine Umsatzsteuer…

Ist es dann dennoch Notwendig einen Steuerberater
aufzusuchen.

In manchen Fälle schon, hier definitv.

Außer der Einkommen - Ausgaben Rechnung am Ende
des Jahres fällt doch nichts weiter an, oder?

Klar, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung! Dafür wird schließlich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt.
Und unter Umständen Umsatzsteuererklärung.

Evtl. Einkommensteuer wenn man doch mehr Umsatz oder Gewinn macht
als geplant.

Nicht evtl. sondern ganz bestimmt. Und zwar egal ob man Gewinn oder Verlust gemacht hat. In der Einkommensteuer zählt nur dies. Umsatz ist nur für die Umsatzsteuer interessant.

Gewerbesteuer? Antgenommen die Person ist
zum Zeitpunkt der Anmeldung arbeitslos aber auf Jobsuche und
das Gewerbe nur Nebenberuflich.

Ob nebenberuflich oder sonst wie, das ist der Gewerbesteuer egal.

  1. Reicht es auf einer Rechnung einen Vermerk mit dem
    Gesetzestext zu machen das, dass Gewerbe „Umsatzsteuerbefreit“
    ist

Es ist aber nicht umsatzsteuerbefreit! Wenn jemand Kleinunternehmer ist, dann erhebt er lediglich keine Umsatzsteuer. Und das ist ein Riesenunterschied!

  1. Wird bei der Einkommen-Ausgaben Rechnung die Summe mit
    Mwst. oder ohne berechnet, naja, das steht dann wahrscheinlich
    in den Unterlagen die diese Person bekommt.

Welche Unterlagen? Steht alles in den Gesetzen und darum muss man sich selbst kümmern.

Also, hier bleibt nur eins: Ab zum Steuerberater und sich mal eigehend beraten lassen.

Denke das war alles, wäre für jede Hilfe dankbar, da ich mich
kaum auskenne, aber unbedingt im Januar endlich das Gewerbe
anmelden möchte ohne durch einen Gedankenfehler einen größeren
Fehler zu begehen.

Dann bitte erst recht zum Steuerberater. Denn die Fehler sind schon vorprogrammiert, insbesondere, wenn man sich kaum auskennt.

VG
e

Ok, ich glaub ich hab das nicht richtig formuliert.

  1. Wenn eine Person selbst etwas herstellt und dieses dann
    weiter verkauft, spielt es dann irgendeine Rolle, dass der
    Käufer dieses zu einem höheren Preis weiterverkauft. Nein,
    oder?

Natürlich, dann macht man Gewinn. Einkauf 100 Euro - Verkauf
125 Euro = Gewinn 25 Euro. Und dieser Gewinn ist
einkommensteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig.
Umsatzsteuer kommt auch ins Spiel, wenn man die
Kleinunternehmerregelung nicht anwendet.

Die Person wäre diejenige welche die Ware jemanden anbietet der diese dann weiterverkauft. Ich meinte, ob der Weiterverkauf der anderen Person irgendwelche auswirkungen auf besagte Person selbst hat. Oder ist es egal ob die Ware für den „Endverbraucher“ ist oder weiterverkauft wird. Die letzten beiden Sätze von dir beziehen sich ja auf was anderes.

  1. Wenn die Person ein Kleingewerbe betreiben möchte und eine
    Umsatzsteuerbefreiung hat,

Es gibt kein Kleingewerbe! Sondern nur Gewerbe! Das sollte
hier doch mittlerweile durch zig Postings klar geworden
sein…

Umsatzsteuerbefreiung gibbet so gesehen in diesem Fall auch
nicht. Wenn jemand Kleinunternehmer ist, dann ist er
umsatzsteuerpflichtig, er erhebt nur keine Umsatzsteuer…

Ich wollte nur mit dem „Kleingewerbe“ ausdrücken das Gewinn und Umsatz deutlich unter diesen 7500 Euro liegen. Und mit „umsatzsteuerbefreiung“ meinte ich auch das diese nicht erhoben wird.

Ist es dann dennoch Notwendig einen Steuerberater
aufzusuchen.

In manchen Fälle schon, hier definitv.

Außer der Einkommen - Ausgaben Rechnung am Ende
des Jahres fällt doch nichts weiter an, oder?

Klar, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung! Dafür wird
schließlich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt.
Und unter Umständen Umsatzsteuererklärung.

War das nicht so, dass bei einem Gewinn unter 7500 Euro (Grundfreibetrag) die Einkommens- und Gewerbesteuer nicht gezahlt werden muß? Ich hatte das bisher so verstanden, dass dann nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am Ende des Jahres erstellt werden muss.
Schließlich will ich nur einen kleinen Zuverdienst erzielen.

Also, hier bleibt nur eins: Ab zum Steuerberater und sich mal
eigehend beraten lassen.

Die Frage ist, ob Aufwand und Kosten sich lohnen wenn man im Monat vielleicht 50 Euro damit verdient. Es kann aber doch alles nicht so schwer und kompliziert sein wenn eine Person „selbstgemachte“ Waren in einer überschaubaren Anzahl mit einem Gewerbe verkaufen möchte.

Was mir noch eingefallen ist, was müßte die Person beachten, wenn Sie jemanden für Vermittlung von Neukunden einen Bonus zahlen will, darf man das überhaupt?

Und die Sache mit der Werbung und dem Internet-Shop wären noch interessant.

Ok, ich glaub ich hab das nicht richtig formuliert.

Das ist wohl wahr und kann im Steuerrecht fatale Konsequenzen haben…

Ich meinte, ob der
Weiterverkauf der anderen Person irgendwelche auswirkungen auf
besagte Person selbst hat.

Nein.

Ich wollte nur mit dem „Kleingewerbe“ ausdrücken das Gewinn
und Umsatz deutlich unter diesen 7500 Euro liegen. Und mit
„umsatzsteuerbefreiung“ meinte ich auch das diese nicht
erhoben wird.

Es sind nicht 7.500 Euro sondern 17.500 Euro. Und dann spricht man vom Kleinunternehmer und nicht vom Kleingewerbe. Fällt was an den Begriffen und Zahlen auf?

War das nicht so, dass bei einem Gewinn unter 7500 Euro
(Grundfreibetrag) die Einkommens- und Gewerbesteuer nicht
gezahlt werden muß?

Der Grundfreibetrag in 2010 beträgt 8.004 Euro und das bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer. Dieser Betrag bezieht sich nicht auf den Gewinn.
Gewerbesteuer fällt dann an, wenn der Gewinn weniger als 24.500 Euro beträgt. Fällt was an den Formulierungen auf?

Ich hatte das bisher so verstanden, dass
dann nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am Ende des Jahres
erstellt werden muss.

Ja und dann? Dann hat man eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Das Finanzamt will aber mehr. Zum Beispiel Steuererklärungen.

Schließlich will ich nur einen kleinen Zuverdienst erzielen.

Das ist dem Steuerrecht egal.

Die Frage ist, ob Aufwand und Kosten sich lohnen wenn man im
Monat vielleicht 50 Euro damit verdient. Es kann aber doch
alles nicht so schwer und kompliziert sein wenn eine Person
„selbstgemachte“ Waren in einer überschaubaren Anzahl mit
einem Gewerbe verkaufen möchte.

Offensichtlich ist es ja doch kompliziert und schwer, so wie hier alles durcheinander gewurschtelt wird. Und wenn dann Fehler unterlaufen, dann wird es richtig teuer, wenn das Finanzamt anklopft. Was spricht dagegen, sich einmal eingehend beraten zu lassen und zwar ganz konkret und nicht anonym im www? Was ist wichtiger? Risko oder Sicherheit?

Kleine Korrektur

Gewerbesteuer fällt nicht an, wenn der Gewinn weniger als
24.500 Euro beträgt.