Hallo Zusammen,
es gibt ja sehr viele Themen hier zum Gewerbe, aber leider habe ich noch nicht alle Unklarheiten beseitigen können und wollte daher nochmal meine Fragen los werden, vielleicht kann mir jemand helfen.
- Wenn eine Person selbst etwas herstellt und dieses dann weiter verkauft, spielt es dann irgendeine Rolle, dass der Käufer dieses zu einem höheren Preis weiterverkauft. Nein, oder?
- Gibt es besondere Regelungen für einen Online Shop, da die Person auch ihre Ware gerne im Internet verkaufen möchte. Das keine Logos etc. verwendet werden dürfen die geschützt sind usw. ist klar. Nur vielleicht gibt es noch besondere Gesetze was das Internet betrifft.
- Darf die Person Vereine, Firmen etc. anschreiben oder Werbung in der Umgebung mit Flyern in Postkasten machen, oder ist das eigentlich verboten?
- Wenn die Person ein Kleingewerbe betreiben möchte und eine Umsatzsteuerbefreiung hat, lediglich Rohstoffe 1x im Jahr einkauft für ca. 300 Euro und sonst nur verkauft mit entsprechender Rechnung und nichts irgendwie absetzten muß oder so. Ist es dann dennoch Notwendig einen Steuerberater aufzusuchen. Außer der Einkommen - Ausgaben Rechnung am Ende des Jahres fällt doch nichts weiter an, oder? Evtl. Einkommensteuer wenn man doch mehr Umsatz oder Gewinn macht als geplant. Aber ansonsten? Oder muß die Person noch etwas wegen Sozialversicherungen/Krankenkasse etc. beachten oder andere Sachen z.B. Gewerbesteuer? Antgenommen die Person ist zum Zeitpunkt der Anmeldung arbeitslos aber auf Jobsuche und das Gewerbe nur Nebenberuflich.
- Reicht es auf einer Rechnung einen Vermerk mit dem Gesetzestext zu machen das, dass Gewerbe „Umsatzsteuerbefreit“ ist und die Nummer anzugeben die einen zugeteilt ist oder muß noch etwas bei den Rechnungen bedacht werden inj bezug auf das Gewerbe und das FA.
- Wird bei der Einkommen-Ausgaben Rechnung die Summe mit Mwst. oder ohne berechnet, naja, das steht dann wahrscheinlich in den Unterlagen die diese Person bekommt.
Denke das war alles, wäre für jede Hilfe dankbar, da ich mich kaum auskenne, aber unbedingt im Januar endlich das Gewerbe anmelden möchte ohne durch einen Gedankenfehler einen größeren Fehler zu begehen.