Hallo Jürgen,
sei mir nicht böse, aber wenn es ums Geld geht, dann sollte man schon wissen, wovon man schreibt. Es gibt hier genug Leute, die eine so einfache Frage vollkommen einwandfrei beantworten können. Da braucht es kein „soweit ich weiß“, kein „vermutlich“, kein „Hoffe, das stimmt soweit“. Zudem ist deine Antwort in weiten Teilen falsch.
Das Vermögen des Vaters geht an die Hinterbliebenen über,
soweit ich weiss zu gleichen Teilen.
Nein, es gibt unterschiedliche Quoten je nach Güterstand einer Ehe, … Bei Zugewinngemeinschaft bekommt der Ehegatte neben Kindern 1/4 Erbteil + 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich, unter dem Strich also 1/2. Die Kinder teilen sich die zweite Hälfte zu gleichen Teilen. Der Ehegatte kann auch das Erbe ausschlagen, einen Pflichtteil nehmen und dann einen konkreten Zugewinn beantragen (interessant, wenn der verstorbene Ehegatte hohen Zugewinn hatte, der überlebende Ehegatte hingegen nicht).
ABER; die Kinder (vermutlich auch die Witwe) hat u.U. nur ein
Recht auf den „Pflichtteil“.
Dann müsste derjenige aber per Testament enterbt worden sein, genau an einem solchen scheint es hier aber zu fehlen, sonst wäre in der Ausgangsfrage wohl nichts von gesetzlicher Erbfolge mangels anderer Regelung geschrieben worden.
Ist kompliziert.
Nein!
Angeommen, Witwe und 4 Kinder verbleiben, dann geht das so;
Witwe bekommt 1/2, die 4 Kinder müssen sich die andere 1/2
Teilen, also bei 4 Kinder = 1/8 des Vermögens für jedes Kind.
Bitte den Güterstand beachten!
Das kann ein Kind gesetzlich durchsetzen. Oft ist es aber
nicht viel.
Vielleicht kein Geld vererbt, nur das Haus mit kleinem
Grundstück. Wert vielleicht nur 100000,- Euro, also „nur“
12.500 Euro für ein Kind.
Was heißt das? Vererbt wird der ganze Kuchen mit Soll und Haben. Es gibt keine Vererbung eines Hauses oder eines Barvermögens. Möglich ist nur die Aussetzung von Vermächtnissen oder eine Teilungsanordnung in einem Testament (was hier ja gerade fehlt).
Hoffe, das stimmt soweit.
Leider nein.
Gruß vom Wiz