Mal wieder Erbrecht

Moin allerseits,

in diversen Artikeln hier im Forum zu diesem Thema war zu lesen, dass auch bei ausgeschlagener Erbschaft die Angehörigen die Bestattungskosten zu tragen haben.

Nun habe ich heute eine Doku zu dem Thema gesehen, darin wurde eine städtische Nachlassverwalterin gezeigt, die in einem Fall von ausgeschlagener Erbschaft tätig wurde.
Zunächst hat sie die Erbmasse nach Wertgegenständen und Geld gesichtet. In der Doku kam der Eindruck auf, dass bei dem gezeigten Fall von ausgeschlagener Erbschaft die Stadt als „Erbe“ auch die Bestattungskosten übernehmen muss, Tenor „Glück gehabt, die Erlöse für diese Gegenstände decken wenigstens die Bestattungskosten“.

Gibt es hier nun in verschiedenen Städten unterschiedliche Regelungen oder wurde ein Fakt weggelassen (z. B. das die Angehörigen keine Mittel habem, um die Bestattung zu tragen)?

Danke und interessierte Grüße,

Florian

Hallo.

in diversen Artikeln hier im Forum zu diesem Thema war zu
lesen, dass auch bei ausgeschlagener Erbschaft die Angehörigen
die Bestattungskosten zu tragen haben.

Grundsätzlich ja.

Gibt es hier nun in verschiedenen Städten unterschiedliche
Regelungen oder wurde ein Fakt weggelassen (z. B. das die
Angehörigen keine Mittel habem, um die Bestattung zu tragen)?

Das Informationen ausgelassen wurden, kann man nicht ausschliessen.
Es könnte immerhin ein Sonderfall eingetreten sein, in dem man als Angehöriger nicht zahlen muss: http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2004/tipp…

mfg M.L.

Hi

les Dich da mal rein http://www.janolaw.de/rechtsberatung/erbrecht/aussch…

Da sollten diesbezüglich zumindest diese Fragen geklärt werden… u.a. mit §

Grüße
Blue

Hallo,

es geht dabei um zwei mögliche Szenarien. Wird das Erbe ausgeschlagen, weil es nur aus Schulden besteht, dann kann aus dem Erbe natürlich auch die Beerdigung nicht bezahlt werden. Also zieht man dann die ehemals grundsätzlich unterhaltspflichtigen Angehörigen heran.

Ist jemand einfach nur ohne (greifbare) Erben verstorben, oder wurde das Erbe ausgeschlagen, obwohl etwas vorhanden ist, dann kann und wird dies natürlich bevorzugt zur Kostendeckung herangezogen. Insoweit besteht dann natürlich ein Interesse daran, zunächst mal den Nachlass zu sichten und nach verwertbaren Dingen zu schauen, aus deren Erlös dann die Kosten gedeckt werden können.

Gruß vom Wiz