Hallo zusammen,
habe, wie so viele hier, eine Frage zum Existenzgründerzuschuss. Die Such-Funktion konnte mir leider nicht weiterhelfen bei meinem Anliegen, deswegen bitte ich Nachsicht walten zu lassen, falls das Thema schon einmal behandelt wurde.
Person X befindet sich zur Zeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und wird sich in absehbarer Zeit selbstständig machen als Handelsvertreter nach §HGB84. Der Arbeitgeber bleibt allerdings exakt derselbe und Person X erhält von jenem statt einem Angestelltengehalt ersatzweise ein Fixum überwiesen. Zusätzlich kann Person X Provisionen erwirtschaften. Prinzipiell alles wie bisher, nur dass halt das Angestelltenverhältnis aufgelöst wird.
Nun meine Frage : wie kann Person X einen Existenzgründerzuschuss bekommen ?? Selbst kündigen fällt wohl flach, oder ? Reicht es, wenn der Arbeitgeber ihn kündigt und er sich beispielsweise einen Tag lang arbeitslos meldet ?
Vielen Dank für alle Tipps !
Achmed
PS : dieses Thema soll nicht die moralische Seite einer solchen Vorgehensweise behandeln 
[MOD] Komplettzitat gelöscht
ist obiger Tatbestand schon mal genauer beleuchtet worden??? Hört sich danach an…
PS : dieses Thema soll nicht die moralische Seite einer
solchen Vorgehensweise behandeln 
Der Gesetzgeber sieht das aber ganz anders 
Der Mikesch
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Inwiefern genauer beleuchtet ? Verstehe die Frage nicht so ganz… Vielleicht habe ich die Frage auch ungewollt missverständlich formuliert - um Scheinselbstständigkeit handelt es sich jedenfalls nicht : aus einem angestellten Versicherungsvertreter wird ein selbstständiger Versicherungsvertreter - also eine ganz normale Weiterentwicklung wie sie in der Versicherungsbranche üblich ist. Nur ist die Frage, wie man in dieser Situation eine Förderung bekommen kann.
Achmed
Hallo zusammen,
Selam CrazyAchmed,
so so, du bist also Schwiegermuttis Liebling
))
habe, wie so viele hier, eine Frage zum
Existenzgründerzuschuss. Die Such-Funktion konnte mir leider
nicht weiterhelfen bei meinem Anliegen, deswegen bitte ich
Nachsicht walten zu lassen, falls das Thema schon einmal
behandelt wurde.
Das Thema wurde tausendfach angefragt, aber niemand konnte dazu eine Antwort geben, da es so etwas wie einen Existenzgründerzuschuss nicht gibt. Viele Namen für den Geldhandel, aber am Ende ist es immer nur der Kredit den du von einer Bank bekommst, nachdem du sie davon überzeugen konntest: Mit dem was ich verdiene werde ich den Kauf dieses Geldes finanzieren können!
Viel Geschreibsel mitsamt Tabellen und Stempel vom vorgeschlagten Steuerberater ist Pflicht. Natürlich ist auch das nicht umsonst.
Nun meine Frage : wie kann Person X einen
Existenzgründerzuschuss bekommen ?? Selbst kündigen fällt wohl
flach, oder ? Reicht es, wenn der Arbeitgeber ihn kündigt und
er sich beispielsweise einen Tag lang arbeitslos meldet ?
Alsoooooo, damals war das so, das ein ordentliches Kündigungsverhältnis stattfinden musste, du dich danach arbeitslos meldest um anschliessend das Überbrückungsgeld für deine neue Selbstständigkeit zu beantragen. Das Überbrückungsgeld wirst du aber erst bekommen, wenn du eine unnütze Schulung besuchst und dir von Wirtschaftsfremden Menschen die Wirtschaft erklären lässt. Die darin besteht dir zu erzählen wer Überbrückungsgeld beantragen darf. Das nennt sich dann Existenzgründerseminar.
Aber seit meinen exklusiven Erfahrungen sind viele Tage verstrichen.
Hast du mal beim Arbeitsamt nachgefragt? Ungefähr wie: „Arbeitgeber wird mir demnächst kündigen, da kein Bedarf mehr vorhanden ist. Aber ich möchte weiterhin in dieser Branche bleiben und mich daher selbstständig machen? Wie muss ich vorgehen?“
Gruss
Paula
Selam CrazyAchmed,
Hi,
so so, du bist also Schwiegermuttis Liebling
))
eine absolut realistische Selbsteinschätzung wie ich denke 
Das Thema wurde tausendfach angefragt, aber niemand konnte
dazu eine Antwort geben, da es so etwas wie einen
Existenzgründerzuschuss nicht gibt. Viele Namen für den
Geldhandel, aber am Ende ist es immer nur der Kredit den du
von einer Bank bekommst, nachdem du sie davon überzeugen
konntest:
Hm, okay… also einen Kredit habe ich nicht gemeint. Denke da eher an etwas, dass schön „für lau“ dem Konto überwiesen wird (sowas nennt man wohl hässlich gesagt Mitnehmermentalität) 
Alsoooooo, damals war das so, das ein ordentliches
Kündigungsverhältnis stattfinden musste, du dich danach
arbeitslos meldest um anschliessend das Überbrückungsgeld für
deine neue Selbstständigkeit zu beantragen.
Aha, Überbrückungsgeld nennt sich das ganze also ! Das meine ich dann halt 
Hast du mal beim Arbeitsamt nachgefragt? Ungefähr wie:
„Arbeitgeber wird mir demnächst kündigen, da kein Bedarf mehr
vorhanden ist. Aber ich möchte weiterhin in dieser Branche
bleiben und mich daher selbstständig machen? Wie muss ich
vorgehen?“
Ist geplant. Die IHK werde ich (bzw. mein Freund Person X *hüstl*) wohl auch mal aufsuchen. Wollte mich nur halt schonmal etwas informieren.
Schönen Dank und schönes Wochenende,
Achmed