Mal wieder Fahrtenbuch etc

Schönen Guten Abend!

Ich suche schon verzweifelt in jeglichen Gesetzen und Richtlinien, sowie Internet nach einer Antwort auf meine Frage…

Der Fall ist folgender:
Angenommen ein Gewerbetreibender (mittels EÜR Gewinnermittlung) hat sich im letzten Jahr ein Auto gekauft, welches ganz normal mit Steuer in der Buchhaltung gebucht wurde und die Afa (6 Jahre) ermittelt wurde.
Nun wird der Abschluss vorbereitet und das Fahrtenbuch liegt vor. Daraus geht hervor, dass die private Nutzung des Autos 20% betragen.

Nun müsste doch die gebuchte Vost. des Autos korrigiert werden oder?Ebenso die Afa.
Wie geht man da am Besten vor?Könnte man das ganze auch auf 6 Jahre verteilen?Irgendwie muss das bereits gebuchte Auto ja quasi um die 20% Privatnutzung gemindert werden…

Ich hoffe ich konnte mein Problem irgendwie deutlich machen und hoffe auf Lösungsansätze und eventuelle Gesetzesverweise…

Vielen Dank im Voraus!

Lg Rina

Servus,

die Privatnutzung ist eine Leistungsentnahme. Sie wird behandelt wie ein (gewinnerhöhender und USt-pflichtiger) Ertrag. Aufwendungen und Vorsteuerabzug erfahren keine Änderung.

Gegenkonto zu den Ertrags- und USt-Konten ist Privatentnahme (im Soll).

Schöne Grüße

MM