Mal wieder 'Freistellungsantrag'

Hallo,

das Thema ist zwar jetzt schon ein paar mal angesprochen worden, aber ich hab noch nicht die richtige Antwort auf meine Frage gefunden, wäre also toll wenn mir da jemand helfen könnte.

Ich hab mein Geld auf 2 Banken verteilt, wie gehe ich da jetzt mit dem Freistellungsauftrag um? Soll ich beiden einfach einen Freistellungsauftrag über den kompletten Sparerfreibetrag erteilen? Oder nur bis zu bestimmten Beträgen? Wie weiß ich wieviel Zinsen ich am Ende des Jahres habe? Kann ich da was von den Banken anfordern?

Mfg Woelfchen

Ich hab mein Geld auf 2 Banken verteilt, wie gehe ich da jetzt
mit dem Freistellungsauftrag um? Soll ich beiden einfach einen
Freistellungsauftrag über den kompletten Sparerfreibetrag
erteilen?

Du darfst den kompletten Sparerfreibetrag nur auf die 2 Banken verteilen (nicht 2*komplett!!)

Oder nur bis zu bestimmten Beträgen?

So ist es eigtl. richtig.

Wie weiß ich wieviel Zinsen ich am Ende des Jahres habe? Kann ich
da was von den Banken anfordern?

oder selbst ausrechnen. Anlagebetrag multipliziert mit Zinssatz der Anlage. Gegebenenfalls schätzen oder an vorjahr orientieren.

Jörg

also der Freistellungsauftrag liegt meines wissens bei 801 Euro pro Person.

Diese 801€ sind Zinsen d.h. die ersten 801€ an Zinsen die du bekommst sind steuerfrei. Aber das ist ein gesamt Betrag du musst ihn zwischen deinen Banken (und gegebenfalls Versicherungen/Bausparkasse) aufteilen… z.B.

Bank A: 400 Euro
Bank B: 200 Euro
Bausparkasse C: 201 Euro
Gesamt: 801 Euro

du kannst natürlcih auch bei allen Banken 801 Euro angeben aber das ist „etwas“ illegal und wenn das Finanzamt dahinter kommt ist die Höhle los

MFG

du kannst natürlcih auch bei allen Banken 801 Euro angeben
aber das ist „etwas“ illegal und wenn das Finanzamt dahinter
kommt ist die Höhle los

Das ist nicht etwas illegal das ist Steuerhinterziehung, und der Brief vom Finanzamt ist Dir gewiss.

Naja möchte nicht wissen, wieviele Leute gerade auch beim Onlinebanking immer den vollen Betrag in Höhe von 801 Euro (Einzelperson) bzw. 1602 Euro (Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren) freistellen. Falls Zinsen irrtümlicherweise nicht per Abschlag durch die Bank abgeführt wurden, würde der Ausgleich in diesem Fall wohl über die ESt-Erklärung erfolgen (dort detaillierte Austellung der Zinserträge). Das FA bekommt Freistellungen gemeldet und weiss so auch über die Summe bescheid.

Falls Zinsen irrtümlicherweise nicht
per Abschlag durch die Bank abgeführt wurden, würde der
Ausgleich in diesem Fall wohl über die ESt-Erklärung erfolgen
(dort detaillierte Austellung der Zinserträge).

Nein, so einfach ist das nicht. Man muss schon Zinsabschlagsteuer und Einkommensteuerveranlagung auseinanderhalten. Wenn man zuviel Freistellung verteilt, kann das eine leichtfertige Steuerverkürzung sein, eventuell auch Steuerhinterziehung. Das kann auch durch Angabe der Zinsen in der Einkommensteuererklärung nicht geheilt werden, da zwar keine Einkommensteuer verkürzt bzw. hinterzogen wird aber sehr wohl Zinsabschlagsteuer.

Und da die Banken die Freistellungen an das Bundeszentralamt für Steuern melden, wird ein Überschreiten der Maximalsumme sicher auffallen.

Das Motto „Ich melde zwar zuviel Freistellungen bei den Banken aber bei der Einkommensteuererklärung gebe ich sowieso alle Zinsen an“ ist nicht zu empfehlen.