Wer weiss was?
Wie seht Ihr folgenden „FAll“; Volljähriges Kind studiert außerhalb des Wohnsitzes der Eltern, Kind ist mit Hauptwohnsitz am Studienort gemeldet, Kind bekommt kein Bafög, da Einkommen der Eltern zu hoch, Kind hat kein eigenes Einkommen und Kind hat keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen die Eltern.
Ist unter solchen Voraussetzungen durch das Kind GEZ zu zahlen?
Gruß Walter
Hi
wieso kommt mir das komisch vor??
Kein Bafög, keinerlei Unterhaltsansprüche gegen die eltern, kein Einkommen - wovon lebt das „Kind“?
Ich dachte, dass von „Luft und Liebe leben“ sei nur ein Sprichwort.
Allerdings: eigene Wohnung heißt - wenn Radio oder Fernseher vorhanden ist die rundfunkgebühr zu zahlen.
Gruß
HaweThie
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Hallo Walter,
ohne Bafög geht die GEZ lt. deren Satzung automatisch davon aus, dass der/die Betreffende über Einkommen/Vermögen verfügt und damit zahlen muß.
Der Kreis der Erlauchten, die sich befreien lassen dürfen, ist recht klein.
Wer also blöd genug ist, sein Studium eigenhändig am Existenzminimum krebsend zu finanzieren und nicht versucht, seine Hände beim Staat aufzuhalten, der hat selbstverständlich lt. Gusto der GEZ auch noch dafür die nötigen monitären Mittel.
Tja, da hat der/die Betreffende einfach nur Pech gehabt. Und da die Meldestellen die Meldedaten auch an die GEZ verkaufen und die Studentenwohnheime heute überwiegend komplett mit Kommunikationskanal ausgestattet und die Zimmer damit vermietet werden, kann sich der/die Betreffende nicht mal darauf berufen, diesen Komfort nicht zu nutzen.
Ob die Aussage, man habe keinen Fernseher/kein Radio da noch hilft, vermag ich nicht zu sagen.
MfG BM
Hallo HaweThie,
nun, von „Luft und Liebe“ allein lebt Kind nicht,es wird von seinen Eltern unterstützt ohne darauf einen Rechtsanspruch zu haben.
Gruß Walter
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Hallo Bommelmops,
bin mal gespannt ob und bei wem die GEZ versucht die Gebühren „zwangsweise“ einzutreiben, da ja Kind über keine eigenen Mittel verfügt kann bei ihn ja auch nichts gepfändet werden.
Gruß Walter
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Hallo,
Und da die Meldestellen die Meldedaten auch an die GEZ verkaufen
Meldestellen verkaufen keine Adressen an die GEZ, sondern
dürfen gemäss § 18 Melderechtsrahmengesetz die Daten an andere Behörden oder sonstige öffentlichen Stellen übermitteln.
Gruss Sid
Behörde = GEZ ?
die GEZ ist lt. eigener angabe eine einrichtung der öffentlichen sender. hat sie damit den status einer behörde oder einer öffentlichen stelle?
wenn nicht, sind wir wieder beim „verkaufen“.
Hallo Bommelmops,
bin mal gespannt ob und bei wem die GEZ versucht die Gebühren
„zwangsweise“ einzutreiben, da ja Kind über keine eigenen
Mittel verfügt kann bei ihn ja auch nichts gepfändet werden.
Gruß Walter
Die GEZ wird keine Chance haben, das Geld zwangsweise einzutreiben, wenn der/die Betroffene nicht vor hat, in den nächsten Jahrzehnten pfändbares Einkommen zu erzielen, da geb ich Dir Recht!