Mal wieder GEZ

Hi

wer kann eindeutig sagen wieviel wer von den beiden Personen bezahlen muss .

Taufen wir mal die beiden Personen um die es geht Herr Müller und Frau Meier

Herr Müller und Frau Meier leben seit ein paar Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft , beabsichtigen aber nicht zu heiraten
Sie bewohnen gemeinsam eine ca 90 Qm grosse Mietwohnung und besitzen zusammen 3 Auto’s die aber alle 3 auf Herrn Müller zugelassen sind .
In der Wohnung stehen 2 TV Geräte , jedes Auto hat ein Radio und es existieren 2 Stereoanlagen und ein paar kleine Radio’s sowie 2 Computer .

Auf der Anmeldung für GEZ auf dem Formular standen beide Personen aufgeschrieben als ein gemeinsamer Haushalt , abgebucht wird das vom Konto von Frau Meier .

Irgendwie schlägt jetzt die GEZ quer und will auch von Herrn Müller selbige Gebühren haben , sowie zusätzlich extra für die Auto’s ( 1 x extra nicht 3 x extra ) sowe das sie wohl in erfahrung bringen konnten das Herr Müller auf den Baustellen auf denen er arbeitet gelegentlich Radio hört , also noch einmal extra
Herr Müller soll jetzt 1 TV + 3 Radiogebühren zahlen und das rückwirkend ab Mietvertrag dieser Wohnung

ist das korrekt ?

gruss

Toni

Hallo,

das Pärchen muss einmal privat TV zahlen(alle privaten TVs, Radios, Autoradios und neuartigen Rundfunkgeräte sind inklusive).

Dazu kommt ein gewerblich genutztes Radio, weil dieses im gewerblichen Bereich tatsächlich bei Ausübung des Gewerbes genutzt wird.

MFG

Hi
Wenn Ich das jetzt richtig verstanden habe , dann wird bis auf das Radio das im Firmenwagen steht ( ihm nicht gehört , aber gelegentlich mit benutzt wird ) im moment alles richtig gemacht.

warum klingelt dann gelegentlich ein GEZ - Fuzzi an der Tür , es kommen von der GEZ Mahnbriefe und es wurde sogar die Gemeinde beauftragt einen Gerchtsvollzieher zu entsenden ?

gruss

Toni

Hallo,

wenn bereits der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht sollte man einen Anwalt einschalten. Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem bereithalten des Gerätes und nicht mit der Phantasie des Vereins.

Da scheint einiges an Kommunikationsproblemen vor zu liegen und muss ordentlich auseinander gefriemelt werden. Das kann man bestimmt nicht übers Internet

MFG

Hallo,

wenn bereits der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht sollte
man einen Anwalt einschalten.

Dann bezahlt man Anwalt statt GEZ? Oder sieht man das Geld für den Anwalt wieder?

LG
Der Kater

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Hallo

das Pärchen muss einmal privat TV zahlen(alle privaten TVs,
Radios, Autoradios und neuartigen Rundfunkgeräte sind
inklusive).

Das hört sich so an, als ob in einer eheähnlichen Gemeinschaft pauschal alles als Zweitgerät gilt. Das ist natürlich falsch, hier ist jeder für sich gebührenpflichtig.

Die obige Rechnung stimmt also nur, wenn alle Geräte nur von einer Person benutzt werden und die andere Person nur untergeordneter Mitnutzer ist.

Die Autoradios gehen schon mal alle auf Hr. Müller, wenn nun Frau Meier im Haushalt der Hauptnutzer ist, haben wir schon die Gebührenpflicht für beide.

Da beide angemeldet sind und von Frau Meiers Konto gezahlt wird sieht es so aus, als ob auch Fr. Meier Geräte zum Empfang vorhält.

Fazit: Nur wenn Multiautobesitzer Herr Müller Nutzer aller Empfangsgeräte ist, und Frau Meier keine Geräte zum Empfang bereithält sind die die zusätzlichen Geräte befreite Zweitgeräte und für Frau Meier besteht keine Gebührenpflicht.

Gruß, DW.

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wenn bereits der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht sollte man einen Anwalt einschalten.

Dann bezahlt man Anwalt statt GEZ? Oder sieht man das Geld für den Anwalt wieder?

Je nach dem.
Erstens kann man ja eine Rechtsschutz-Versicherung haben.

Zweitens kann man, wenn ein Fehlverhalten der GEZ nachgewiesen werden kann, die Anwaltrechnung auch mit der freundlichen Bitte um Begleichung der GEZ übersandt werden.

Drittens könnte es sein, dass ein Anwalt bei Prüfung nur noch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der GEZ feststellen kann und man dann beides zahlen darf.

Deswegen ist vermutlich ein Besuch bei einem Fachanwalt für eine Erstberatung das Sinnvollste, was man hier im Forum sagen kann.

Gruß,
Michael