Mal wieder GKV-Kündigung

Hallo,

Das Thema „Kündigung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ wurde hier ja schon mehrfach durchgesprochen. Drei Fragen hätte ich trotzdem noch:
(Ich bin übrigens freiwillig versichert.)

  1. Habe ich es richtig verstanden, dass man nach einer Beitragssatzerhöhung auch nach Ablauf von vier Wochen noch kündigen kann? (Mein Fall: Beitragserhöhung zum 01.09.2003, Kündigung jetzt noch möglich?)

  2. Mit welcher Frist müsste ich in diesem Fall dann JETZT kündigen? (auch hier zwei Monate zum Monatsende, also zum 31.12.2003?)

  3. Hat es irgendeine Auswirkung, dass ich zurzeit (ohne Beschäftigung) freiwillig versichert bin und zum 01.11.2003 als Angestellter wieder versicherungspflichtig sein werde? Würde ich in dem Fall ohnehin zu diesem Datum wechseln können?

Vielen Dank für Antworten im voraus!

Gruß

Bingo

Hi,

als freiwillig Versicherter kannst Du jederzeit kündigen zum Ende des übernächsten Monats, also im Oktober per 31.12., falls Du seit dem 01.01.02 mind. 18 Monate bei Deiner Krankenkasse versichert warst. Bei einer Beitragserhöhung ebenfalls mit derselben Kündigungsfrist,hier gilt aber die Mindesversicherungszeit von 18 Monaten nicht, deshalb wird diese Regelung „Sonderkündigungsrecht“ genannt.

Bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung wirst Du von Deinem Arbeitgeber bei Deiner Krankenkasse angemeldet. Wenn Du also weiterhin wechseln willst, solltest Du ganz schnell die Kündigung schreiben. Du brauchst übrigens bei Anmeldung bei einer anderen Krankenkasse zum 01.01. eine Kündigungsbestätigung der jetzigen Kasse.

Gruß

Benita

Hat es irgendeine Auswirkung, dass ich zurzeit (ohne
Beschäftigung) freiwillig versichert bin und zum 01.11.2003
als Angestellter wieder versicherungspflichtig sein werde?
Würde ich in dem Fall ohnehin zu diesem Datum wechseln können?

Hallo auch,
da du deinen AG wechselst, kannst du dem AG die neuen GKV mitteilen und somit war es das. Ein AG beinhaltet ein neues Versicherungsverhältnis. Bitte auchte aber darauf, das die Annahmeerklärung deiner neuen GKV vorliegt. In machen Fällen warteten Kunden wochendlang auf eine Meldung ihrer neuen Kasse und hatten die alte aber schon abgemeldet.

Gruß

Martin

Hallo,

danke für die Antwort!

als freiwillig Versicherter kannst Du jederzeit kündigen zum
Ende des übernächsten Monats, also im Oktober per 31.12.,
falls Du seit dem 01.01.02 mind. 18 Monate bei Deiner
Krankenkasse versichert warst. Bei einer Beitragserhöhung
ebenfalls mit derselben Kündigungsfrist,hier gilt aber die
Mindesversicherungszeit von 18 Monaten nicht, deshalb wird
diese Regelung „Sonderkündigungsrecht“ genannt.

Ich bin noch nicht 18 Monate bei meiner jetzigen Krankenkasse versichert. Daher dürfte höchstens das Sonderkündigungsrecht greifen. Ist denn die Information richig, dass ich auch mehr als vier Wochen nach der Beitragserhöhung noch sonderkündigen kann?

Bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung wirst Du
von Deinem Arbeitgeber bei Deiner Krankenkasse angemeldet.
Wenn Du also weiterhin wechseln willst, solltest Du ganz
schnell die Kündigung schreiben. Du brauchst übrigens bei
Anmeldung bei einer anderen Krankenkasse zum 01.01. eine
Kündigungsbestätigung der jetzigen Kasse.

Das ist jetzt aber kompliziert. Ich kündige also jetzt meine freiwillige Versicherung zum 31.12.2003, werde von meinem neuen Arbeitgeber aber zum Einstellungsbeginn 01.11.2003 noch gesetzlich bei der jetzigen Krankenkasse gemeldet? (In eine andere komme ich ja noch nicht rein?!) Die Kündigung wird dadurch aber nicht unterbrochen, so dass ich zum 31.12.2003 in eine andere Krankenkasse wechseln kann?

Habe ich das richtig verstanden?

Gruß

Bingo

Hallo,

da du deinen AG wechselst, kannst du dem AG die neuen GKV
mitteilen und somit war es das. Ein AG beinhaltet ein neues
Versicherungsverhältnis.

Also entweder bin ich jetzt total verwirrt, oder gerade das geht seit dem 01.01.2002 nicht mehr!?!?

Gruß

Bingo

Hallo!

Ich bin noch nicht 18 Monate bei meiner jetzigen Krankenkasse
versichert. Daher dürfte höchstens das Sonderkündigungsrecht
greifen. Ist denn die Information richig, dass ich auch mehr
als vier Wochen nach der Beitragserhöhung noch sonderkündigen
kann?

Ja, das ist definitiv richtig so, auch wenn die eine oder andere Krankenkasse das nicht hören mag und Dir widersprechen wird… Bei uns hat es dann mit Hilfe des Hessischen Sozialministeriums aber einwandfrei geklappt…

Grüßle
Kari

Also entweder bin ich jetzt total verwirrt, oder gerade das
geht seit dem 01.01.2002 nicht mehr!?!?

Hallo Bingo,

mir ist bis heute nichts anderes bekannt. Muß dann nochmal nachhören. Wenn du, oder die anderen mehr wissen, dann teilt mir das bitte mit.

Gruß

Martin

§ 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet bei…

Punkt 2: mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft

SGB V

Das müßte das doch sein, oder… (ich lese das so)

Gruß

Martin

Hallo,
als Mann der Krankenkasse lass Dir gesichert folgendes sagen.
Du kannst deine Kasse wegen einer Beitragserhöhgung jederzeit wechseln, allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfrist
(Kündigung im Oktober zum 31.12.2002), das ist Fakt.
Ob Du zum 1.11.2993 eine neue Beschäftigung hast und auch
versicherungspflichtig wirst, ändert daran nichts.
Die Bindefrist von 18 Monaten gilt nur, wenn keine Beitrags.
erhöhung erfolgt, wobei aber zu berüccksichtigen ist, das bei
Fusionen von Krankenkassen (z.B. Taunus-BKK mit Forum) zwar
für eien Teil der Mitglieder eine Beitragserhöhung stattfindet, dies aber kein Kündigungsrecht auslöst.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

als Mann der Krankenkasse lass Dir gesichert folgendes sagen.
Du kannst deine Kasse wegen einer Beitragserhöhgung jederzeit
wechseln, allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfrist
(Kündigung im Oktober zum 31.12.2002), das ist Fakt.
Ob Du zum 1.11.2993 eine neue Beschäftigung hast und auch
versicherungspflichtig wirst, ändert daran nichts.

Vielen Dank für die Information! Genau danach hatte ich gesucht. :smile:

Die Bindefrist von 18 Monaten gilt nur, wenn keine Beitrags.
erhöhung erfolgt, wobei aber zu berüccksichtigen ist, das bei
Fusionen von Krankenkassen (z.B. Taunus-BKK mit Forum) zwar
für eien Teil der Mitglieder eine Beitragserhöhung
stattfindet, dies aber kein Kündigungsrecht auslöst.

Ich bin bei der Taunus-BKK versichert. Diese hat zum 01.09.2003 den Beitragssatz erhöht und zum 01.10.2003 mit der Forum-BKK fusioniert. Somit müsste die Beitragserhöhung (vor der Fusion) für mich ja noch ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringen, oder?

Gruß

Bingo

§ 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet bei…

Punkt 2: mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft

SGB V

Das müßte das doch sein, oder… (ich lese das so)

Das sagt für mich nur aus, dass die freiwillige Mitgliedschaft mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft endet; nicht aber, dass ich die Kasse deswegen wechseln kann. Ich habe an verschiedenen Orten im Netz die Info gefunden, dass ein Kassenwechsel auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei einer Veränderung des Versicherungspflichttatbestandes „nur unter Berücksichtigung der Bindungswirkung und der Kündigungsfrist“ möglich ist (also nach 18 Monaten). (Ausnahme: u.a. Beitragserhöhung :smile: )

Gruß

Bingo

Hallo,
zunächst mal sorry für die velen Tippfehler in meinem Beitrag -
ich war etwas im Streß.
Es gibt eine Erläuterung zum Gesetz die besagt, dass bei einer
Kassen-Fusion, die höhere Beiträge mit sich bringt k e i n
Sonder-Kündigungsrecht besteht - demnach wäre dies jetzt bei der
Taunus-BKK/Forum-Fusion der Fall.
Wenn Du also noch keine 18 Monate bei der Taunus-BKK versichert
bist, kannst Du auch noch nicht kündigen - allerdings würde ich
es trotzdem probieren - vielleicht wissen die das ja nicht !!

Gruss

Günter

Hallo,

danke nochmals für die Antwort!!

Es gibt eine Erläuterung zum Gesetz die besagt, dass bei einer

Kassen-Fusion, die höhere Beiträge mit sich bringt k e i n
Sonder-Kündigungsrecht besteht - demnach wäre dies jetzt bei
der
Taunus-BKK/Forum-Fusion der Fall.

Eigentlich ja nicht. Denn die Taunus BKK hat zum 01.09.2003 die Beträge erhöht und ist erst DANACH am 01.10.2003 mit der Forum BKK zusammengegangen. Also hat nicht die Fusion die Erhöhung mit sich gebracht. Oder liege ich da falsch?

Wenn Du also noch keine 18 Monate bei der Taunus-BKK
versichert
bist, kannst Du auch noch nicht kündigen - allerdings würde
ich
es trotzdem probieren - vielleicht wissen die das ja nicht !!

Das mache ich auf jeden Fall!!! :smile:

Gruß

Bingo

Hallo,

natürlich ist das richtig - die Erhöhung war vor der Fusion, deshalb
kannst du auch kündigen.

Gruss

Günter