Mal wieder Gläubiger vs Schuldner

Hallo zusammen…
ich hätte gern mal eine fachkundige Meinung zu folgendem theoretischen Sachverhalt:
Gläubiger A hat seit einger Zeit einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner B.
Dem Gerichtsvollzieher wird die Tür grundsätzlich nicht geöffnet. Der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat der Schuldner sich bislang entzogen, da Vorladungen ignoriert wurden. Die Wohnung wurde zweimal auf Verlangen und auf Kosten des Gläubigers durchsucht. Einmal türmte der Schuldner über den Nachbarbalkon, einmal war er nicht zu Hause. Pfändbares wurde nicht vorgefunden. Bei den Durchsuchungen fielen Unterlagen auf, die belegen, dass der Schuldner zwar häufig den Job wechselt, aber durchaus zumindest hin und wieder regulär in Lohn und Brot steht, wobei ihm das Gehalt vermutlich in bar ausgezahlt wird. Es handelt sich hierbei aber durchaus um ordnungsgemäße, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Für den Gerichtsvollzieher ist die Sache erledigt. Der Gläubiger hat versucht, mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer bei der Krankenversicherung oder der BfA etwas über ein eventuell bestehendes Arbeitsverhältnis zu erfahren, ist hier aber wieder an den Gerichtsvollzieher verwiesen worden.
Welche kostengünstigen Möglichkeiten existieren hier für den Gläubiger, Informationen über ein Konto oder ein Arbeitsverhältnis zu bekommen? Es existiert ein Titel, ein zivilrechtlicher Haftbefehl, die Sozialversicherungsnummer und Adresse ist ebenso bekannt. Für konstruktive Ideen wäre ich dankbar…

Teutoburger

Hallo Teutoburger,
vorneweg, bei dem geschilderten Sachverhalt weiß der Strolch was er macht und Sie werden kaum zu Ihrem Geld kommen.
Ein Freund von mir vermietet einige Wohnungen und hat bisher von KEINEM ausgezogenen Mietschuldner sein Geld (alles) erhalten, im Gegenteil. Obwohl er den letzten Prozess gewonnen hatte bekam er alle Kosten aufgebrummt, auch die der Gegenseite – als erzieherische Maßnahme (zu häufige Klagen, obwohl er nur versucht an sein Geld zu kommen) und der Schuldner seine Kosten nicht bezahlen kann. Seine Erkenntnis= Wohnung vermieten ist freiwillige Enteignung.
Einen vielleicht radikalen Rat habe ich doch auf Lager : Ein Inkassobüro mit russ. Beteiligung suchen, die besorgen das Geld bestimmt. Auf „normalen“ Weg werden Sie nur mit Kosten und Nerven fertig gemacht.
Wenn der Schuldner Arbeit und Geld hat helfen vielleicht folgende Links:
www.bag-schuldnerberatung.de/download/GVZ.pdf
Informationen:
www.sozialnetz-hessen.de/ca/bbe/tpj
www.olgbezirk-celle.niedersachsen.de/d1/gv
Mit hoffungsvollen Grüssen shiny

Guten Morgen!

…und der Schuldner seine :Kosten nicht bezahlen kann.

Deshalb brauchts Fingerspitzengefühl und Augenmaß. Wenn ein Schuldner nicht zahlen kann , hilft auch die juristische Brechstange nicht weiter.

Seine Erkenntnis= Wohnung :vermieten ist freiwillige :Enteignung.

Unsinn! Natürlich können Forderungen uneinbringlich sein, aber genau dann ist ein bißchen Verstand hilfreich, um die entstehenden Kosten im Rahmen zu halten.

Einen vielleicht radikalen :Rat habe ich doch auf Lager : :Ein Inkassobüro mit russ. :Beteiligung suchen, die :besorgen das Geld bestimmt.

Guck etwas weniger RTL & Co… Wo kein Geld ist, kann auch kein Inkassobüro Geld holen. Und breit gewachsene martialisch aussehende Bodybuilder müssen fürchterlich aufpassen, für ihre paar Kröten nicht in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch zu gelangen, so ungefähr ab Nötigung aufwärts. Solche Leute können vielleicht Omas erschrecken, aber sie können nichts holen, wo es nichts zu holen gibt und bei Leuten, die Geld haben, aber nur nicht zahlen wollen und zugleich nicht ganz blöd sind, kommen Drohgebärden über die Wirkung von Lachnummern nicht hinaus.

Keiner ist je davor sicher, an Leute zu geraten, die nicht zahlen wollen oder können. Aber genau in dieser Unterscheidung liegt die ganze „Kunst“ erfolgreichen Inkassos. Dabei sind Inkassobüros mit irgendwelchen Leuten an irgendwelchen Schreibtischen mit irgendwelchen Formbriefen zahn- und hirnlose Tiger. Wenn jemand nicht zahlen kann, nützen auch Amokläufe nichts. Dann helfen kleinste Raten oder schlichtes Abwarten. 30 Jahre werden ja wohl reichen. Ansonsten gibts Anwälte mit Fingerspitzengefühl, das rechtzeitig signalisiert, wann man nur noch Geld verliert und wann und welche Maßnahmen Geldeingang bewirken.

Gegen Leute, die nie beabsichtigen, einen Cent Miete zu bezahlen, sog. Mietnomaden, helfen die Grundsätze eines jeden vorsichtigen Vermieters: Die Wohnung wird nicht herausgegeben, ohne daß Kaution und erste Miete auf dem Tisch des Hauses liegen. Für den Mietvertrag geht man nicht nur in einen Papierwarenladen, sondern läßt sich z. B. beim Haus- und Grundeigentümerverein beraten. Außerdem wird eine Wohnung nur in einwandfreiem Zustand ohne Schimmel, ohne Feuchtigkeit, mit uneingeschränkt intakten Einrichtungen, Fußböden und Wänden übergeben. Was am Ende der Mietzeit über normale Abnutzung hinaus geht, hat der Mieter zu erstatten. Werden dann auch noch Nebenkosten korrekt, regelmäßig und zügig abgerechnet, entfallen von vornherein viele Anlässe für Rechtsstreitigkeiten.

Erfahrung: Vermieter/Gewerbetreibende, die sehr häufig den Rechtsweg beschreiten müssen, machen etwas falsch und/oder arbeiten selbst nicht sauber.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Obwohl er den letzten Prozess gewonnen
hatte bekam er alle Kosten aufgebrummt, auch die der
Gegenseite – als erzieherische Maßnahme (zu häufige Klagen,
obwohl er nur versucht an sein Geld zu kommen)

Also entweder du lügst uns hier an oder „er“ lügt dich an und du bist sehr leichtgläubig. Das ist bitte völliger Mumpitz, was du schreibst und passt wohl nicht hierher.

Gruß
Tom

Hallo Teutoburger,

jedes Jahr aus neue einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Vielleicht zahlt derjenige ja mal irgendwann wieder Steuern und will vom FA was wieder haben.

Das gleiche mit einem potentiellen Arbeitgeber (Lohnpfändung). Dazu müßtest du aber erstmal etwas Herzblut und ggf. Geld opfern, um den AG aufzufinden, z.B. Detektei.

Gruß
Michael

Hallo,

die einzige Möglichkeit, die in einem solchen Fall noch bleibt, ist die Einleitung eines Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft hat evtl. bestehende oder frühere Arbeitsverhältnisse zu ermitteln. Als Straftatbestand kommt z. B. Betrug in Betracht (Eingehen eines Vertrages in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit) oder falsche Angaben in der eidesstattlichen Versicherung. Zunächst sollte der Schuldner mit dem Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden.

Lügner, bestimmt nicht
Hallo Tom,
müsste eigentlich ausführlicher auf Deinen(DU, auch wenn wir uns nicht näher kennen) Beitrag antworten, aber bei diesem Bildzeitungs-Niveau schaltet sich bei mir eine Bremse ein. Ich habe das Urteil gesehen, vom Gericht und nicht in der Zeitung.

Träum weiter… danach sieht dieses Land auch aus.

Eine lichtvolle Zeit wünscht
shiny

Vielleicht nochmal genauer…
Hallo…
Hier einfach mal Dank an alle, die versuchen, mir weiterzuhelfen…
Aber welche Möglichkeiten existieren denn, den Schuldner unter den gegebenen Voraussetzungen zur Abgabe der EV zu bewegen…?!?
Der Gerichtsvollzieher würde sicher gern nochmal klingeln gehen, hat jedesmal um die 40 Eur gekostet, ich kann die Wohnung auch nochmal öffnen lassen und wieder 250 Eur in den Wind schießen. Ich denke aber das bringt mich nicht weiter! Die sache mit dem Betrugsverfahren habe ich versucht, wie will man den vorsatz beweisen…
Eigentlich habe ich eher gehofft, dass es die Möglichkeit gibt, mithilfe eines rechtsbeistandes und einem Gerichtsbeschluss bei der Krankenkasse oder der BfA den Arbeitgeber in Erfahrung zu bringen. Geht sowas??
kommt Leute, hier hat doch bestimmt jemand Erfahrung…

Teutoburger

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Hallo!

Aber welche Möglichkeiten :existieren denn, den :Schuldner unter
den gegebenen Voraussetzungen :zur Abgabe der EV zu
bewegen…?!?

Bringe in Erfahrung, wann sich der Schuldner zu Hause aufzuhalten pflegt und lasse den Haftbefehl vollstrecken. Für Kost und Logis in der JVA mußt Du allerdings zahlen. Der Schuldner wird sich dann vermutlich zügig besinnen, die EV abzugeben, um wieder ungesiebte Luft zu atmen.

Gruß
Wolfgang

Hi,
Das ist ja schon mal konkreter…
Geht das auch ohne den Gerichtsvollzieher? Also begleitet mich die Polizei? Gerichtsvollzieher macht ja eh nur Termine in frühestens drei Wochen… Wenn die Tür nicht geöffnet wird, was dann?? sollte ich einen Schlosser mitbringen und nochmal jemand der draussen warten, falls der nette mensch sich wieder hinten raus absetzen will??

mfg

Teutoburger

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Hallo!

Geht das auch ohne den :Gerichtsvollzieher? Also :begleitet mich die Polizei?

Das weiß ich nicht genau, deshalb behandle folgende Aussage mit Vorsicht: M. W. geht das nur mit dem Gerichtsvollzieher, der seinerseits bei Verdacht auf z. B. Widerstand die Polizei mitbringt. Der Gläubiger hat bei dem Vorgang nichts verloren.

Gruß
Wolfgang

hi,
ich seh schon, die üblichen wege sind wenig erfolgversprechend, denn der Gerichtsvollzieher arbeitet ja auch nur tagsüber, wo mein Schuldner vermutlich das Gleiche tut… Wenn, müsste ich da Sonntag Früh aufschlagen! Ausserdem würde er eh nicht aufmachen. Und wenn ich nicht dabei bin, wird sich ausser mir sicher keiner die Mühe machen, die Verfolgung aufzunehmen, wenn der nette Mensch die beine in die Hnad nimmt…
Kann jemand noch konkret was dazu sagen, ob die Möglichkeit besteht, per Gerichtsbeschluss bei der Krankenkasse oder BfA Auskunft zu erlangen.
Irgendeinen Silberstreifen am Horizont muss es doch auch für mich geben… Theoretisch könnte der Knabe ein Autohaus und haufenweise Immobilien besitzen, bzw. ein fettes gehalt kriegen, ich weiß es nur nicht, weil er die EV nicht leistet, indem er nicht aufmacht und türmt, sobald das schloss aufgebohrt wird…
mfg
Teutoburger

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Sehr geehrter Herr/Frau (?) Shiny!

Entgegen aller hier sonst üblichen Konventionen komme ich selbstverständlich gerne Ihrem Wunsch nach, mit „Sie“ angesprochen zu werden.

Da Ihr Posting sehr unglaubwürdig erscheint und Sie im Übrigen mit Ihren Tipps bezüglich „Russisch Inkasso“ Ratschläge erteilen, die möglicherweise nicht nur rechtswidrig sondern auch strafrechtlich relevant sein könnten und überdies nur teuer sind und nicht zum Ziel führen, habe ich mich veranlasst gesehen, mit kurzen Worten das darzustellen, was sich eigentlich für jemanden, der sich etwas auskennt, ohnehin schon aus Ihrem Posting selbst ergibt.

Im Hinblick darauf, dass Sie es gerade selbst geschrieben haben, gehe ich aber davon aus, dass Sie das von Ihnen zitierte Urteil kennen und nicht nur gelesen, sondern auch verstanden haben. Ich gehe daher auch davon aus, dass es Ihnen möglich ist, Gericht und Aktenzeichen zu nennen sowie den Urteilstext hier abzudrucken und den Wahrheitsbeweis anzutreten.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Tom

Lügner, bestimmt nicht
Hallo Tom,
hier meine Antwort:

…Sehr geehrter Herr/Frau (?) Shiny!
Bin männlich, mein Name war nicht mehr frei.

…Entgegen aller hier sonst üblichen Konventionen komme ich .selbstverständlich gerne Ihrem Wunsch nach, mit „Sie“ angesprochen zu werden…
Wenn hier jeder jeden „irgendwie“ nennt, muss das nicht richtig sein. Von einem Wunsch meinerseits kann ich nichts lesen. Achtung und Respekt sind für mich keine Fremdwörter, auch wenn ein anderer eine andere Meinung oder Erfahrungen hat.

…Da Ihr Posting sehr unglaubwürdig erscheint und Sie im Übrigen mit Ihren Tipps bezüglich „Russisch Inkasso“ Ratschläge erteilen, die möglicherweise nicht nur rechtswidrig sondern auch strafrechtlich relevant sein könnten und überdies nur teuer sind und nicht zum Ziel führen, habe ich mich veranlasst gesehen, mit kurzen Worten das darzustellen, was sich eigentlich für jemanden, der sich etwas auskennt, ohnehin schon aus Ihrem Posting selbst ergibt…
Wenn Sie die nachfolgenden Beiträge lesen (also von gestern und nicht von mir) dann werden Sie erkennen wie ich das mit dem russ. Inkasso gemeint habe. Die meisten Gläubiger bleiben auf ihrem verlorenen Geld sitzen. So oder so. Da ich meinen „Rat“ an einen lesenden und denkenden Menschen geschrieben habe, kann ich doch hoffen, dass er ihn richtig verstanden hat und mit einem gesunden Rechtsempfinden nicht in Erwähnung ziehen wird. So wie er sein Problem geschildert hat wird er sich nicht nur finanziell aufreiben, leider. Bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit komme ich mit vielen Menschen zusammen und ich sage: Wer meinen Beitrag als Mumpitz bezeichnet, verschließt seine Augen vor der Wirklichkeit. Das heile Deutschland gibt es schon lange nicht mehr. Ich könnte mehr zu diesem Thema schreiben, es würde zu lang und wie ich glaube nicht gewünscht.
…Im Hinblick darauf, dass Sie es gerade selbst geschrieben haben, gehe ich aber davon aus, dass Sie das von Ihnen zitierte Urteil kennen und nicht nur gelesen, sondern auch verstanden haben. Ich gehe daher auch davon aus, dass es Ihnen möglich ist, Gericht und Aktenzeichen zu nennen sowie den Urteilstext hier abzudrucken und den Wahrheitsbeweis anzutreten…
Sobald mein Freund aus dem Urlaub zurück ist, werde ich ihn bitten mir das Urteil zu überlassen und werde es Ihnen an Ihre Email-Adresse([email protected]) senden, sein Einverständnis vorausgesetzt. Nach zehn Jahren Schule und drei erwachsenen Kindern bin ich des Lesens und Verstehens kundig bzw. in der Lage, falls dies angezweifelt wurde.
Solange ich mich an Tatsachen halte, ist es mir eigentlich egal ob mir jemand glaubt, die Wirklichkeit holt jeden irgendwann ein. Auch den Herrn Dreyer, auf dem Papier hat er vielleicht teils Recht, aber …siehe oben. Mit Beleidigungen und Unterstellungen werden aus Tatsachen keine Märchen. Sein Beitrag enthält soviel Träumereien und Unterstellungen, dass ich auf eine Antwort verzichten muss. Rund 100 selbst geplante und gebaute neue Wohnungen verwaltet mein Freund nicht vom Biertisch aus.
Eine lichtvolle Zeit wünscht
shiny

Guten Morgen!

Auch den Herrn Dreyer, auf :dem Papier hat er
vielleicht teils Recht, aber :…siehe oben. Mit :Beleidigungen und :Unterstellungen werden aus :Tatsachen keine Märchen.

Du machst mich neugierig. An welcher Stelle beleidigte ich Dich? Wie verhält es sich mit Unterstellungen?

Dein Beitrag war mit der Aussage, Vermietung sei freiwillige Enteignung, irgendwo zwischen emotionsgeladen und unsachlich anzusiedeln. Dazu paßten die Beschwerde über uneinbringliche Außenstände und Prozeßkosten und die Empfehlung, Leute wie Moskau-Inkasso zu beauftragen, genau ins Bild. So wird Geld sinnlos verblasen.

Ich versuchte, Hilfestellung zu geben. Dazu gehören übliche Maßnahmen (Kaution und erste Miete vor/bei Schlüsselübergabe), über einen nach aktueller Rechtslage eindeutig formulierten Mietvertrag bis zur unangreifbar sauberen Vorgehensweise der Vermieters hinsichtlich Wohnungszustand und Abrechnungsverhalten. Mit diesem Maßnahmenpaket ist immer noch niemand sicher vor Ärger und Streit, aber vielen Streitfällen ist der Boden entzogen und beim Rest hat der Vermieter gute Aussichten, vor Gericht zu bestehen.

Und schließlich der Rat, der immer gilt, wenn es um überfällige Forderungen geht: Der Gläubiger muß unterscheiden, ob der Schuldner nicht zahlen will oder ob es ein nackter Mann ist, dem man bekanntlich nicht in die Taschen greifen kann. Allein mit dieser Unterscheidung läßt sich viel Geld sparen.

Und Du bezichtigst mich der Träumerei, aber empfiehlst Moskau-Inkasso. Gehe bitte noch mal in Dich!

Gruß
Wolfgang

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Hallo Tom,
hier, vorab, einen Hinweis auf die Befugnisse eines Richters.
Auf eine wichtige Einschränkung muss ich hinweisen: Dieses Befugnis ist nicht auf Zivilprozesse anwendbar, d.h. der Verlierer bezahlt (meist) die ganzen Kosten. Mein Hinweis mit den Kosten bezüglich des besprochenen Falles war nicht richtig!

Hier liegt der Fall aber so, wie ich es geschrieben habe:
Zitat:
§ 47 Kostenentscheidung
Welche Beteiligten die Gerichtskosten zu tragen haben, bestimmt der Richter nach billigem Ermessen. Er kann dabei auch bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten ganz oder teilweise zu erstatten sind.
Zuletzt geändert durch:
BGBl. 2000 Nr. 28 vom 27.06.2000 S. 897
BGBl. 1994 Nr. 70 vom 05.10.1994 S. 2911
Wird zitiert in:
WEG § 43 Entscheidung durch den Richter—ENDE—
Die Gegenklage, wegen der Kostenfestsetzung, wurde vom OLG nicht angenommen,Begründung siehe Zitat.

M b G shiny

Hallo!

hier, vorab, einen Hinweis auf die Befugnisse eines Richters.
Auf eine wichtige Einschränkung muss ich hinweisen: Dieses
Befugnis ist nicht auf Zivilprozesse anwendbar, d.h. der
Verlierer bezahlt (meist) die ganzen Kosten. Mein Hinweis mit
den Kosten bezüglich des besprochenen Falles war nicht
richtig!

Das überrascht mich jetzt nicht, wobei mich deine Ehrlichkeit jetzt durchaus beeindruckt.

Hier liegt der Fall aber so, wie ich es geschrieben habe:
Zitat:
§ 47 Kostenentscheidung
Welche Beteiligten die Gerichtskosten zu tragen haben,
bestimmt der Richter nach billigem Ermessen. Er kann dabei
auch bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten ganz oder
teilweise zu erstatten sind.
Zuletzt geändert durch:
BGBl. 2000 Nr. 28 vom 27.06.2000 S. 897
BGBl. 1994 Nr. 70 vom 05.10.1994 S. 2911
Wird zitiert in:
WEG § 43 Entscheidung durch den Richter—ENDE—
Die Gegenklage, wegen der Kostenfestsetzung, wurde vom OLG
nicht angenommen,Begründung siehe Zitat.

Da verstehe ich weder den Zusammenhang mit deinen Behauptungen noch handelt es sich hiebei um ein Urteilszitat.

Gruß
Tom