Hallo zusammen…
ich hätte gern mal eine fachkundige Meinung zu folgendem theoretischen Sachverhalt:
Gläubiger A hat seit einger Zeit einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner B.
Dem Gerichtsvollzieher wird die Tür grundsätzlich nicht geöffnet. Der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat der Schuldner sich bislang entzogen, da Vorladungen ignoriert wurden. Die Wohnung wurde zweimal auf Verlangen und auf Kosten des Gläubigers durchsucht. Einmal türmte der Schuldner über den Nachbarbalkon, einmal war er nicht zu Hause. Pfändbares wurde nicht vorgefunden. Bei den Durchsuchungen fielen Unterlagen auf, die belegen, dass der Schuldner zwar häufig den Job wechselt, aber durchaus zumindest hin und wieder regulär in Lohn und Brot steht, wobei ihm das Gehalt vermutlich in bar ausgezahlt wird. Es handelt sich hierbei aber durchaus um ordnungsgemäße, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Für den Gerichtsvollzieher ist die Sache erledigt. Der Gläubiger hat versucht, mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer bei der Krankenversicherung oder der BfA etwas über ein eventuell bestehendes Arbeitsverhältnis zu erfahren, ist hier aber wieder an den Gerichtsvollzieher verwiesen worden.
Welche kostengünstigen Möglichkeiten existieren hier für den Gläubiger, Informationen über ein Konto oder ein Arbeitsverhältnis zu bekommen? Es existiert ein Titel, ein zivilrechtlicher Haftbefehl, die Sozialversicherungsnummer und Adresse ist ebenso bekannt. Für konstruktive Ideen wäre ich dankbar…
Teutoburger