Hallo zusammen
Ich weiß, dieses Thema hatten wir schon öfters, aber m.E. noch nicht in dieser Konstellation; wir haben darüber gestern im Bekanntenkreis etwas länger diskutiert und sind zu keinem sinvollen Ergebnis gekommen. Also probiere ich’s mal hier.:
Kind (3J) hat in einem Möbelhaus wohl mit Schokoladenfingern ein Kissen verziert; Mutter stand daneben und hat mit der Verkäuferin gesprochen udn es leider zu spät bemerkt. Der „herbeigeeilte“ Abteilungsleiter verlangt von den Eltern, daß sie dieses Kissen kaufen müssen. Preis hält sich in Grenzen (irgendwas zwischen 30 und 40 €)
Wie ist das zu bewerten?
Ich als rechtlicher Halblaie sehe da mehrere Knackpunkte:
- M.W. können Kinder dieses Alters nicht für so etwas haftbar bzw. schadenersatzpflichtig gemacht werden.
- Schadenersatzpflichtig ist u.U. der Aufsichtspflichtige (oder wie man das nennt), wenn er seiner Aufsichtsplicht nicht nachgekommen ist; würde ich im vorliegenden Fall als nicht gegeben bezeichnen.
- Wenn Schadenersatz geleistet werden muß, dann kann dieser wohl kaum so aussehen, daß die Eltern den beschädigten Gegenstand kaufen müssen; er kann wohl auch in anderer Form geleistet werden (vergl. 4.).
- Der Schaden, der dem Möbelhaus widerfahren ist, liegt m.E. in der Höhe des Einkaufspreises des Kissens und nicht im Verkaufspreis.
Zur Klarstellung. Mir geht es hier nicht drum, daß sich irgendwer vor einem Kleckerlesbetrag drücken soll. Mich interessiert, wie meine o.g. Überlegungen zu bewerten sind (es geht um eine Flasche Sekt …). Welche Verordnungen/Gesetze greifen hier?
Über die „Kulanz“ des Möbelhauses brauchen wir wohl auch nicht diskutieren.
Gruß abi
Üblicherweise werden Nachrungsmittel in diesem Alter von den Eltern den Kindern zugeführt. Daß Kinder dieses Alters zunächst die Schokolade mit einem Taschentuch anfassen, um sich nicht einzusauen, dürfte wohl auch die Ausnahme sein. Insifern, so ja auch mein Text, liegt die Schlußfolgerung „Kind+Schokolade=potentielle Sauerei“ schon auf der Hand.