Mal wieder: Kleingewerbe und Umsatzsteuer

Hallo zusammen,
ich habe mir einige Hinweise zu Kleingewerberegelung und Rechnungsstellung durchgelesen, doch meistens werden nur Beispiele für Einkauf + Verkauf gegeben, sprich Umlagevarianten von USt. etc.
Kann mir hier jemand noch einmal etwas genauer erklären, wo genau für ein Unternehmen der Nachteil liegt, wenn es von einem Kleingewerbetreibenden eine Rechnung gestellt bekommt?
(Gesetzt der Fall, der Kleingewerbetreibende hat beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben, keine USt./MwSt. auszuweisen)

Ein Kleingewerbetreibender als reiner Dienstleister (sprich er verkauft keine Waren weiter, die er selbst eingekauft hat; reine Dienstleistungen eben; Beratungen, Schulungen oder wie auch immer) stellt einem Kunden eine Rechnung über 100 EUR, keine MwSt. ausgewiesen.
Wenn es nun ein Privatkunde ist, sollte es ja egal sein, ob die MwSt. ausgewiesen ist oder nicht, da Privatpersonen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind - soweit richtig?
Wenn es nun ein Unternehmen ist, kann das Unternehmen keine 19% der Rechnung als Vorsteuer geltend machen, da ich sie nicht ausgewiesen habe. Sprich das Unternehmen hat insgesamt vom eigenen Umsatz mehr zu versteuern, da meine 19% nicht abgezogen werden können - richtig?

Bei 1000 EUR / Jahr ist das ja kein weltbewegender Betrag, aber ein kleiner Nachteil. Gibt es sonst noch Nachteile?

Hallo,

Wenn es nun ein Privatkunde ist, sollte es ja egal sein, ob
die MwSt. ausgewiesen ist oder nicht, da Privatpersonen nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sind - soweit richtig?
Wenn es nun ein Unternehmen ist, kann das Unternehmen keine
19% der Rechnung als Vorsteuer geltend machen, da ich sie
nicht ausgewiesen habe.

Ja, aber es hat auch keine 19% Steuer bezahlt!
Normalerweise hättest du als Dienstleistungsanbieter gerechnet:
100 Euro Leistung PLUS 19% MWST = 119 Euro :wink:

So kannst du deine Leistung für 100 Euro anbieten und für das Unternehmen kann ich keinen Nachteil erkennen.

Beatrix

Wenn es nun ein Unternehmen ist, kann das Unternehmen keine
19% der Rechnung als Vorsteuer geltend machen, da ich sie
nicht ausgewiesen habe. Sprich das Unternehmen hat insgesamt
vom eigenen Umsatz mehr zu versteuern, da meine 19% nicht
abgezogen werden können - richtig?

Der Nachteil ist einfach, dass ein Unternehmen 19% zahlt, die es gerne absetzen würde. Wenn es also irgendwie den gleichen Service gibt zwischen Kleinunternehmen und umsatzsteuerpflichtigem Unternehmen wird sich das Unternehmen immer für letzteres entscheiden.

Wenn es nun ein Privatkunde ist, sollte es ja egal sein, ob
die MwSt. ausgewiesen ist oder nicht, da Privatpersonen nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sind - soweit richtig?
Wenn es nun ein Unternehmen ist, kann das Unternehmen keine
19% der Rechnung als Vorsteuer geltend machen, da ich sie
nicht ausgewiesen habe.

Ja, aber es hat auch keine 19% Steuer bezahlt!
Normalerweise hättest du als Dienstleistungsanbieter
gerechnet:
100 Euro Leistung PLUS 19% MWST = 119 Euro :wink:

So kannst du deine Leistung für 100 Euro anbieten und für das
Unternehmen kann ich keinen Nachteil erkennen.

Doch weil warum sollte er für die Leistung 100 Euro verlangen und nicht 119 bzw. 118 (kleinen Preisvorteil)? Der Preis für die Leistung richtet sich natürlich an der Konkurrenz. Keiner verschenkt Geld.
Nun hat ein Unternehmen die Möglichkeit 100 Euro zu zahlen und die Steuer nicht erstattet zu bekommen bzw. gegen zu rechnen ODER 100 Euro zu zahlen und 19% erstattet zu bekommen.

Eine Idee ist natürlich wie Beatrix sagt den Konkurrenzpreis um 19% verringern. Andernfalls sollte man sehr viel Wert auf die Qualität der Dienstleistung legen. Denn diese kann unter Umständen 19% Wert sein.

Für Dienstleister lohnt es sich aber in der Regel auch nicht zur Umsatzsteuer zu optieren. Weil diese in der Regel keine hohen Anfangsinvestitionen haben, gegen die Sie dann Ihre MWSt rechnen können, um am Ende zumindest +/- 0 zu haben. Dienstleister werden am Ende des Monats wahrscheinlich stets ein Überschuss zu zahlen haben.

Zar