Mal wieder: Mietrecht - Kaution

Habe in meiner ETW eine neue Mieterin seit Anfang Jahres.
Sie hat es bis heute nicht geschafft, die im Mietvertrag vereinbarte Kaution von 2 Kaltmieten zu ueberweisen.
Wie vorgehen ? Ich habe bereits die Kaution schriftlich nachgefordert (zusammen mit fehlender Mietzahlung, die mittlerweile ueberwiesen wurde)
Darf ich ggf. mit der naechsten Nebenkostenabrechnung ein eventuelle Nebenkostenrueckzahlung einbehalten und als Kaution verwenden ?
Hans

Hallo Hans,

versuche nochmal ein Schreiben das die Kaution nunmher eingegangen ist, aber noch die zwei Monatsmieten offen sind.

Vielleicht springt Sie darauf an. Ansonsten hast Du wohl auf dem „freundlichen“ Weg keine großen Chancen. Per Nebenkostenabrechnung eine Kaution zu verrechnen … nicht ganz legal, aber warte da mal ab, wenn ein Guthaben entsteht, solltest Du es auf jeden Fall einbehalten.

Sonst bleibt Dir wohl nur die Klage. Aber ob das die Lösung ist?

Schwierig Ding diese Sache. Wenn die Mieterin immer pünktlich zahlt und sonst ganz zuverlässig erscheint solltest Du die Sache einfach mal ohne Kaution riskieren.

Gruß

André

Hallo André,

versuche nochmal ein Schreiben das die Kaution nunmher
eingegangen ist, aber noch die zwei Monatsmieten offen sind.

Na, wirst Du wohl aufhören, so einen Unsinn zu verbreiten?! *fggg* Die Mietkaution darf doch nicht ‚abgewohnt‘ werden; das ist schließlich nicht Sinn und Zweck dieser Erfindung… Der Vermieter kann es sich schließlich nicht aussuchen, ob er das zweckgebunden - nämlich als Miete für Monat X - überwiesene Geld nun als Mietzahlung oder Kaution verbucht und den Mieter dann (jetzt mal ganz davon abgesehen, daß er bei zwei rückständigen Mieten theoretisch zu einer Kündigung des MV berechtigt wäre) mit der Mietzahlung in Verzug setzen.

Gruß

Tessa

Hallo, wer sich als Fachmann oder Interessierter meldet und Rat gibt, der schon nahe dem Strafrecht steht, sollte sich einmal fragen, was er als Ratgeber verloren hat. Bei solchen Ratschlägen macht sich jemand - auch im Internet haftbar - und
zum Schadenersatz herangezogen werden. Dies nur einmal zur Klarstellung. Antwort gebe ich dem Fragesteller direkt.

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Hallo Hans,

Schritt 1 : Mieterin zur Zahlung der Kaution auffordern mit der
Fristsetzung und hinweisen, dass ansonsten
Mahnbescheid folgt. Ebenso würde ich mich einmal
bei dem zuständigen AG erkundigen, wenn es nicht nur
Probleme mit der Kaution gibt, ob gegen die Mieterin
Schuldverhältnisse gemeldet sind.

Schritt 2: Wenn es bei der Abrechnung der Nebenkosten zu einer
Gutschrift kommt, dann die Guthaben zur Aufrechnung
mit den fehlenden Kautionsgeldern erklären. Dann darf
das Guthaben als Kaution verrechnet werden, jedoch
muss die Mieterin darüber durch die Erklärung zur
Aufrechnung informiert werden. Jeder Rat, mittels
einer Manipulation eine gezhalten Miete als nicht
vorhanden darzustellen, geht ins Auge.

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Hallo Günter,

zusätzlich zu Deinen Vorschlägen möchte ich noch einen weiteren Punkt anregen: Gut, Hans hat sich vielleicht vor dem Abschluß des Mietvertrages nicht besonders gut informiert. Trotzdem finde ich, daß er der Mieterin vorschlagen sollte, die Kaution in drei Monatsraten zu begleichen. Nach § 550 b BGB hat sie ohnehin Anspruch darauf.

Vielleicht würde ein solches ‚Entgegenkommen‘ des Vermieters ein wenig zur Entspannung der Situation beitragen.

Was meinst Du als ausgewiesener Mietrechts-Experte?

Ciao

Tessa

Hallo Tessa,

Dein Vorschlag ist gut; aber kann die Mieterin ihn erfüllen, wenn sie bereits mit der Miete Probleme hat?

Da wäre noch eine Möglichkeit offen. Statt drei Raten die Kautionszahlung auf mehr als drei Raten zu verteilen. Dies empfehlen meine Mitarbeiter und ich, auch unsere Anwälte, wenn eine geringe Chance besteht, die Kaution ohne Streit zu erreichen. Teilweise empfhelen wir bis zwölf Monatsraten. Dann aber müssen die wirtschaftlichen Probleme einigermassen übersichtlich sein, die der Mieter hat. Und viele Vermieter sind einverstanden. Um das Vertrauen zu erlangen - Mietrückstand ist ein Problem für sich - sollte die Mieterin freiwillig bei finanziellen Problemen den Vermieter informieren. Danke, für Deinen Tipp. Es ist eine gute Idee.

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Danke fuer die bisherigen Vorschlaege.
Vielleicht noch ein paar Details:

  • Der Mietvertrag sieht bereits vor, die Kaution in 2 Raten zu bezahlen.
  • die Mieterin ist Sozialhilfeempfaengerin, die Miete wird direkt vom Sozialamt ueberwiesen, daher problemlos. Die Kaution wird m.W. auch vom Sozialamt vorgestreckt und wird dann in Raten (ca.100.-DM/Monat) von der Sozialhilfe abgezogen. Soweit mein Wissensstand.
    Ist daher einmal die Kaution beantragt, sehe ich keine Schwierigkeiten, die Kaution zu bekommen. Aber (ich vermute) die Mieterin scheut die Minderung ihrer mtl. Zahlungen…

Bitte klaert mich auf, falls ich da falsch liege !

Gruss
Hans

Hallo Hans,

da nun näheres bekannt ist, möchte ich Dich hinweisen, dass je nach Bundesland und teilweise sogar nach Landkreisen nur eine Monatsmiete für Kaution übernommen wird. Andererseits besteht über das Sozialamt für den Vermieter auch die Möglichkeit, Zuschüsse für Renovierungen zu erhalten. Selbstverständlich muss die Mieterin die Kaution beantragen, aber, das Sozialamt tritt meist nur dann ein, wenn vor dem Vertragsabschluss das Sozialamt einen Umzug genehmigt hat und/oder nicht noch Zahlungen von früheren Kautionen an das Sozialamt zu leisten sind. Auskunft erteilt das zuständige Sozialamt. Der Mieter hat - im Rahmen des Datenschutzes - teilweise die Möglichkeit, mit dem Sozialamt die Frage direkt zu klären.

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Hi Hans,

wie du weiter unten in einem Posting schreibst, ist die Mieterin Sozialhilfeempfängerin.
Unter diesen Umständen gibt es noch eine andere Möglichkeit.
Die Sozialämter pflegen in der Regel nicht die Kaution in der Form von Zahlung zu übernehmen, sondern bieten oftmals eine Kautionsbürgschaft an.
Du erhältst von dem zuständigen Sozialamt eine schriftliche Bürgschaftserklärung, dass im Falle eines Forderungsanspruchs des Vermieters gegen die Kaution das Sozialamt den Anspruch erfüllt. Diese Bürgschaften sind wertvoller als Kautionszahlungen selbst, da diese von dem Vermieter verzinslich angelegt und beim Auszug abgerechnet werden müssen. Die Bürgschaft des Sozialamtes dagegen erledigt sich von selbst.
Rate doch deiner Mieterin, sich mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen und eine solche Kautionsbürgschaft zu beantragen. Damit kann das Problem sofort gelöst werden.

Gruß,
Francesco

Hi Hans,

wie du weiter unten in einem Posting schreibst, ist die
Mieterin Sozialhilfeempfängerin.
Unter diesen Umständen gibt es noch eine andere Möglichkeit.
Die Sozialämter pflegen in der Regel nicht die Kaution in der
Form von Zahlung zu übernehmen, sondern bieten oftmals eine
Kautionsbürgschaft an.
Du erhältst von dem zuständigen Sozialamt eine schriftliche
Bürgschaftserklärung, dass im Falle eines Forderungsanspruchs
des Vermieters gegen die Kaution das Sozialamt den Anspruch
erfüllt. Diese Bürgschaften sind wertvoller als
Kautionszahlungen selbst, da diese von dem Vermieter
verzinslich angelegt und beim Auszug abgerechnet werden

Hallo, Francesco, welches Landratsamt arbeitet mit einer Kautionsbürgschaft und in welchem Bundesland ? Würde mich persönlich interessieren, habe von dieser Art des Handelns eines Landratsamtes noch nie etwas gehört !In der Regel wird nur gegen Kreditvertrag mit dem Sozialhilfeempfänger die Kaution durch das Sozialamt übernommen. Eine Bürgschaftserklärung, die ausserdem ohne dass Geld angelegt ist, sogar Zisnen bringen soll, ist für viele Mieter von Intzeressen und man kann einmal kontrollieren, wie das Amt mit welcher rechtlichen Vorschriuft des BSHG dies begründet ? Mit mir befreundete Sozialamtsmitarbeiter , weilt über meinen Landkreis hinaus, bei denen ich umgehend angefragt haben, kennen dies nicht und halten es für völlig ausgeschlossen

Günter

müssen. Die Bürgschaft des Sozialamtes dagegen erledigt sich
von selbst.
Rate doch deiner Mieterin, sich mit dem Sozialamt in
Verbindung zu setzen und eine solche Kautionsbürgschaft zu
beantragen. Damit kann das Problem sofort gelöst werden.

Gruß,
Francesco

Hi Günter,

in Nordrhein-Westfalen ist dies üblich. In unserer Schuldnerberatungsstelle haben wir mehrere Fälle, in denen das so praktiziert worden ist.
In der Sache selbst haben alle Beteiligte, auch die Kommunen, nur Vorteile von diesem System. Es wird kein Geld gebunden oder aufwendig hin- und her bewegt, und trotzdem wird das Ziel, die Kautionsicherheit erreicht.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

wir in BW sind - leider - in solchen Dingen etwas rückständig. Die bei euch gehandhabte Reglung finde ich gut.

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Hi Günter,

empfehl euren Sozialämtern dieses System weiter, vielleicht werden einige es übernehmen.

Gruß,
Francesco