Mal wieder neue USA-Einreisebestimmungen!

Hallo zusammen!

Bei der Sichtung meines heutigen Post- und E-Mail-Eingangs entdeckt:

"USA-Einreise
Verbot der Einreise bei nicht maschinenlesbaren Pässen
ab 1. Oktober 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die USA haben beschlossen, ab dem 1. Oktober 2003 Passagiere, welche nicht
im Besitz eines maschinenlesbaren Passes sind und am Visa Waiver Programm
teilnehmen möchten (Visumserteilung erst bei der Einreise) die Einreise zu
verweigern.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir ab dem 01.10.03 Check-in seitig
keine Passagiere mehr akzeptieren werden, welche kein Visum und keinen
maschinenlesbaren Pass haben.

Diese Regelung hat auch Gültigkeit für Kinderausweise.

Wir möchten Sie bitten, Ihre und unsere Kunden langfristig darauf
hinzuweisen, damit eine eventuelle Neuausstellung des
Reisepasses/Kinderausweises vor Abreise gewährleistet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
LTU plus Vertriebsteam"

Gruß, Hartmann

Moin Hartmann,

ohne aufspielen zu wollen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Wobei man das nicht oft genug posten kann…

byebye
Rolf

Wo Du Recht hast …
… hast Du nun mal recht :wink:

By the way: Bekomme z.Zt. regelmäßig Mails von einer auf individueller USA-/Kanada-Reise befindlichen Kundin. Weiß bei den Beschreibungen der Security-Erlebnisse wirklich oft nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll.

Gruß, Hartmann.

Fluglinie - Abweisung - rechtlicher Hintergrund
Darf denn eine Fluglinie einen Passagier mit gültigem Flugticket zurückweisen, nur weil er den Einreisebestimmungen des Ziellandes nicht entspricht?

Ja, sie darf - aus zwei Gründen.

A) In den Transportbestimmungen der Fluggesellschaften ist zu lesen, dass der Passagier alle erforderliche Reisedokumente mit sich führen muss, um im Zielland einreisen zu können.

B) Normalerweise werden die Fluggesellschaften bei Erteilung der Landerechte auch dazu verpflichtet 1. Passagiere, die nicht gültige Einreisedokumente besitzen auf Kosten der Fluggesellschaft wieder zurück zu transportieren 2. werden diese Fluggesellschaften mit einer Strafe belegt.

Daraus ergibt sich der „Selbstschutz“, beim Check-In alle relevanten Dokumente zu prüfen. Rechtlich gesehen ist die Fluggesellschaft auch nicht zu Schadenersatz oder Refundierung des Flugtickets verpflichtet, da ja der Passagier gegen eine Transportbestimmung verstossen hat, die Teil des Beförderungsvertrages sind.

Dies nur als Hintergrundinfo zur LTU Meldung

Grüße aus Salzburg (+31 Grad warm…)
Peter